Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die weitere Verfahrensweise in der Sache Werbeanlage an der Bundesstraße
Vorlage
VOA/2098/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Gelbensande empfiehlt die Sammelwerbeanlage an der B105 wie geplant zu errichten. Die Mehrkosten in Höhe von 310,18 € werden durch geminderte Ausgaben aus dem Produktkonto 54100.7857100 gedeckt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Oder

Beschlussvorschlag 2:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Gelbensande empfiehlt die Sammelwerbeanlage an der B105 vorerst nicht zu errichten und zu einem späteren Zeitpunkt erneut Angebote einzuholen. Das Vorhaben wird verschoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Oder

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Gelbensande empfiehlt die Sammelwerbeanlage an der B105 nicht mehr zu errichten. Das Vorhaben wird aufgegeben. Der Beschluss der Gemeindevertretung ist aufzuheben.

 


Sachverhalt:

Bereits seit dem 08.06.2021 liegt ein Angebot für die Errichtung eines Werbeschildaufstellers für die Gemeinde Gelbensande vor. Bisher konnte der Auftrag bei fehlender Finanzierung nicht ausgelöst werden. Der Bauausschuss hat auf seiner Sitzung am 29.07.2021 der Gemeindevertretung die folgende Empfehlung gegeben:

 

Ersatz des vorhandenen Werbeträgers durch einen Werbeträger wie von einer Firma angeboten.

Über den Werbeschildern der Firmen soll „Gelbensande + Wappen“ dargestellt werden.

Die Anzeige soll indirekt beleuchtet werden. Der Stromanschluss ist herzustellen.

Nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung, ist der Bauantrag zu stellen.

Die dafür notwendigen Mittel werden aus den geplanten finanziellen Mitteln des Werbeträgers bereitgestellt.

Nach Erteilung der Baugenehmigung sind konkrete Kosten zu ermitteln und im Haushalt 2022 zu berücksichtigen.

 

Eine Bestätigung in der Gemeindevertretersitzung erfolge nicht, jedoch wurden die im Haushalt eingestellten Mittel nach 2022 übertragen.

 

Bisher konnte der Auftrag bei fehlender Finanzierung nicht ausgelöst werden. Das bisherige Angebot belief sich auf 3.546,20 €. Die geplanten Mittel von 2.500 EUR waren nicht ausreichend. Eine Anpassung der Mittel wurde mit dem Haushalt 2023 umgesetzt. Ein aktualisiertes Angebot beläuft sich auf 4.310,18 €. Somit reichen die geplanten Mittel erneut nicht aus, um das Vorhaben zu realisieren.

Durch das Einholen weiterer Angebote konnte keine für die Gemeinde dienliche Preisentwicklung erreicht werden. Angeschriebene Firmen antworteten entweder gar nicht oder das Angebot beläuft sich auf 10.293,57 € und wurde daher nicht berücksichtigt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Errichtung des Werbeschildaufstellers an der Bundesstraße ist seit längerem ein Anliegen der Gemeindevertretung, die entsprechende Vorbetrachtung mitsamt Beschluss der Gemeindevertretung zur Einstellung der finanziellen Mittel, Abfragen baurechtlicher Natur sowie Belange des Straßenbauamtes wurden berücksichtigt. Die neuerliche Preisentwicklung übersteigt erneut das geplante Budget. Der Gemeinde bleiben drei Möglichkeiten in der Sache.

 

Möglichkeit 1: Die Anlage wird wie geplant mit Mehrausgaben umgesetzt, diese Mehrausgaben müssen in anderen Positionen eingespart werden.

 

Möglichkeit 2: Die geplante Anlage wird vorerst nicht gebaut und es wird auf eine günstigere Preisentwicklung gehofft oder ein günstigeres Angebot gefunden.

 

Möglichkeit 3: Das Vorhaben wird nicht mehr umgesetzt.

 

Für die Umsetzung muss die Finanzierung geklärt sein.

 


Finanzierung:

Die Werbeanlage wurde im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.500 EUR auf dem Produktkonto 54100.7857100 geplant. Diese Mittel wurden in das Haushaltsjahr 2022 und werden ebenfalls in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.

Die Finanzierung der Mehrkosten laut aktuell vorliegendem Angebot kann durch geminderte Ausgaben auf demselben Produktkonto 54100.7857100 für Ausgleichspflanzungen gesichert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: