Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Bauantrag zur Errichtung eines EFH auf den Flurstücken 33/3 und 35/2 Flur 1 Gemarkung Bentwisch
Vorlage
VBE/3084/2023/GBE
Aktenzeichen
08338-22-63212 EFH Bentwisch
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach

§ 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses als Bungalow auf den Flurstücken 33/3 und 35/2 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses als Bungalow auf den Flurstücken 33/3 und 35/2 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für das beantragte Vorhaben wurde im vergangenen Jahr ein Antrag auf Vorbescheid von der Gemeinde und Landkreis nach § 34 BauGB positiv beschieden.

Die Bindungswirkung zum Vorbescheid ist gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt daher dem beantragten Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Stellungnahme Bauausschuss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung  mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: