Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung nach
§ 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses als
Bungalow auf den Flurstücken 33/3 und 35/2 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB, der Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses als Bungalow auf den Flurstücken 33/3 und 35/2 der Flur 1
Gemarkung Bentwisch zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das beantragte Vorhaben wurde im
vergangenen Jahr ein Antrag auf Vorbescheid von der Gemeinde und Landkreis nach
§ 34 BauGB positiv beschieden.
Die Bindungswirkung zum Vorbescheid ist
gegeben.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem beantragten
Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Stellungnahme Bauausschuss:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dem beantragten Vorhaben das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: