1. Beschlussvorschlag: (Entwurf zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom
30.01.2023 Vorschlag der Verwaltung)
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgende Satzung der
Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates:
Satzung der Gemeinde
Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates
Präambel
Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist als
verpflichtendes und durchgängiges Handlungsprinzip gesamtgesellschaftlich
anerkannt und u.a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN-Konvention über die
Rechte der Kinder gesetzlich festgeschrieben.
Zweck des Kinder- und Jugendbeirates (KJB) ist,
die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber der
Gemeindevertretung zu formulieren und sie bei der Umsetzung von
Angelegenheiten, welche vorstehende Zielgruppe betreffen, zu unterstützen.
Vorhandene Strukturen werden vernetzt.
Der KJB der Gemeinde Gelbensande bildet eine
institutionalisierte Beteiligungsform gemäß den in der Satzung festgelegten
Bestimmungen und übt seine Tätigkeit ehrenamtlich, überparteilich und
überkonfessionell aus.
§ 1 Rechtsstellung
(1) Der KJB versteht sich als beratendes Gremium der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse.
(2)
Die Vereine und Verbände, die ihren Sitz in der Gemeinde Gelbensande
haben und Interessengruppen, die mehrheitlich aus Personen in einem Alter zwischen 12 und 18 Jahre bestehen, haben das
Vorschlagsrecht für die Wahl der Mitglieder des KJB.
(3)
Die Wahl der Mitglieder des KJB erfolgt durch die Mitglieder der
Gemeindevertretung. Stehen mehr als 7 jugendliche Personen auf der Wahlliste,
sind die Personen gewählt, die auf den Plätzen 1 bis 7 gewählt wurden.
(4) Der KJB erhält finanzielle Mittel für den sachlichen und inhaltlichen Aufwand seiner Aufgaben, dessen Höhe jeweils im Haushalt der Gemeinde Gelbensande festgelegt wird.
(5) Die Adresse des KJB ist das Freizeit- und Begegnungszentrum „Heidetreff“, Heidering 27, 18182 Gelbensande.
§ 2 Aufgaben und Rechte
des Kinder- und Jugendbeirates
(1)
Ziel des KJB ist es, Anregungen zur Verbesserung der Situation der
Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Gemeinde Gelbensande zu
erarbeiten und Maßnahmen zu begleiten, um die Gemeinde Gelbensande auf dem Weg
zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gemeinde zu unterstützen.
(2)
Anfragen, Vorschläge und Anregungen des KJB an die Gemeinde müssen zur
Erörterung in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande bzw. in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport behandelt werden.
Der KJB ist über die Beschlussfassungen und Ergebnisse zu informieren.
(3)
Der KJB muss bei Maßnahmen in der Gemeinde, die die Interessen von Kindern
und Jugendlichen in grundsätzlicher Bedeutung berühren, beteiligt werden.
(4)
Die Gemeinde Gelbensande stellt dem KJB für seine Sitzungen
Räumlichkeiten im Freizeit- und Begegnungstreff „Heidetreff“, soweit diese
nicht anderweitig belegt sind, zur Verfügung.
(5)
Der KJB legt der/dem Bürgermeister/in der Gemeinde Gelbensande einmal
jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
§ 3 Pflichten des
Kinder- und Jugendbeirates
(1) Die jungen Menschen, die die Wahl in den KJB angenommen haben, verpflichten sich, das Ehrenamt während der Amtszeit auszuüben.
(2) Ein Mitglied des KJB, welches innerhalb der Amtszeit seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gelbensande aufgibt, scheidet aus. Ein Ausscheiden aus dem KJB kann außerdem aus wichtigem Grund schriftlich beantragt werden.
(3) Wenn eine jugendliche Person im Laufe der Amtszeit ausscheidet, ist durch die Gemeindevertretung ein neues Mitglied für den Rest der Wahlperiode des Kinder- und Jugendbeirates zu wählen.
(4) Der KJB tagt mindestens 8-mal je Amtsperiode.
§ 4 Wahl und
Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates
(1)
Der KJB besteht aus mindestens 5 und höchstens sieben
Personen, die am Wahltag in einem Alter zwischen 12 und
18 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gelbensande haben.
(2)
Der KJB wählt in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte eine
Person für den Vorsitz, eine Person als Vertretung der vorsitzenden Person,
eine Person für die Schriftführung und eine Person für die
Öffentlichkeitsarbeit.
(3)
Die vorsitzende Person, oder im Vertretungsfall die stellvertretende
vorsitzende Person, vertritt den KJB im Innen- und Außenverhältnis.
(4)
Aus wichtigem Grund, z.B. bei groben Pflichtverletzungen, kann eine
Abberufung von KJB-Mitgliedern aus ihrer gewählten Funktion durch den KJB mit
einfacher Mehrheit aller Mitglieder des KJB erfolgen.
(5)
Dem KJB steht in beratender Funktion der/die Jugendsozialarbeiter/in
der Gemeinde Gelbensande für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
(6)
Verträge des KJB mit Dritten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Mitunterzeichnung durch den/die Bürgermeister/in.
(7)
Die Personen des KJB werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine
Wiederwahl ist möglich.
§ 5 Beschlussfähigkeit
Der KJB ist
beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und
mindestens die Hälfte der Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen.
§ 6 Wahl und
Konstituierung
Die Mitglieder werden von Vereinen, Verbänden und von den Gemeindevertretern in den Kinder- und Jugendbeirat vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung gewählt.
§ 7 Geschäftsgang
(1) Eingaben und Beschwerden an den KJB sind der vorsitzenden Person des KJB zu übermitteln. Ein Postfach wird im Freizeit- und Begegnungszentrum „Heidetreff“ eingerichtet.
(2) Die Sitzungen des KJB sind öffentlich und werden in den Schaukästen der Gemeinde und online bekanntgegeben.
(3) Im KJB zur Abstimmung anstehende Anträge/Fragen sind so zu formulieren, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung durch Handheben gefasst. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
(4) Eine Sitzungsniederschrift ist zu fertigen und von der schriftführenden Person und der vorsitzenden Person zu unterzeichnen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gelbensande, den
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
2. Beschlussvorschlag: (Entwurf zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom
20.03.2023 von Dr. Ehlert)
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgende Satzung der
Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates:
SATZUNG DES KINDER- UND JUGENDBEIRATES
DER Gemeinde Gelbensande
Gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011
(GVOBl. M-V S. 777) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
am xx.xx.2023 die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde
Gelbensande beschlossen.
PRÄAMBEL
Die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde
Gelbensande sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer
Gemeinde einzubringen und es mitzugestalten. Zu diesem Zweck wird ein Kinder-
und Jugendbeirat eingerichtet. Auf ihrem Weg in eine demokratische und soziale
Gesellschaft soll dieser Beirat Hilfe und Übungsplatz sein, denn er wird von
Kindern und Jugendlichen geführt und arbeitet überparteilich und konfessionell
ungebunden. Er handelt nach demokratischen Grundsätzen, gegen jede Form von
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus,
Heterosexismus und setzt sich für einen freien Meinungsaustausch zwischen allen
Generationen ein. Der_die Bürgermeister_in und die Gemeindevertretung der
Gemeinde Gelbensande verpflichten sich, gemeinschaftlich die Arbeit des Kinder-
und Jugendbeirats tatkräftig und nachhaltig zu unterstützen.
§1 ZIELE UND AUFGABEN
(1) Zweck des Kinder- und Jugendbeirates ist
es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu vertreten und
die Gemeindevertretung, deren Ausschüsse sowie die Amtsverwaltung bei
Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche der Gemeinde betreffen, zu beraten
und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Gemeinde
mitzuwirken und junge Menschen für politische Themen zu sensibilisieren und in
politische Prozesse mit einzubeziehen.
(2) Die Mitglieder des Kinder- und
Jugendbeirats sind Ansprechpartner_innen für Kinder, Jugendliche und junge
Menschen in der Gemeinde Gelbensande. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die
Interessen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht,
Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen oder Konfessionen.
(3) Der Kinder- und Jugendbeirat ist im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Auswahl seiner Aufgaben und Themen
frei.
§ 2 ORGANE UND GLIEDERUNG
(1) Die Organe des Kinder- und Jugendbeirats
der Gemeinde Gelbensande sind
· der Kinder- und Jugendbeirat (§3)
· die Sprecher_innen (§4)
· das offene Kinder- und Jugendforum (§5)
§ 3 KINDER- UND JUGENDBEIRAT
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus
mindestens 5 und maximal 7 Mitgliedern, unter denen ein_e Vorsitzende_r und
ein_e Stellvertreter_in mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Die Mitglieder
sind ehrenamtlich tätig und gleichberechtigt.
(2) Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats
können junge Menschen im Alter von 10 bis 18 Jahren werden, wenn sie in der
Gemeinde Gelbensande wohnen, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst
absolvieren oder arbeiten. Vollendet ein Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats
während der Amtszeit das 19. Lebensjahr, bleibt es im Amt bis zur
Neukonstituierung des Beirats.
(3) Die Mitglieder des Kinder- und
Jugendbeirats arbeiten parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
(4) Der Austritt aus dem Kinder- und
Jugendbeirat kann aus schriftlich beantragt werden. Weiterhin scheidet ein
Mitglied aus, wenn die Voraussetzungen nach §3(2) nicht mehr erfüllt werden.
§4 SPRECHER_INNEN
(1) Der_die Sprecher_in und der_die
Stellvertreter_in vertreten den Kinder- und Jugendbeirat nach außen hin. Die
Sprecher_innen sind an die Beschlüsse des Kinder- und Jugendbeirats gebunden.
(2) Der_die Sprecher_in und der_die
Stellvertreter_in werden einzeln von den Mitgliedern des Kinder- und
Jugendbeirats für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte mit einfacher
Mehrheit gewählt. Sie können durch einen Beschluss, der mit einer 2/3-Mehrheit
aller Mitglieder zu fassen ist, unter Berücksichtigung eines konstruktiven
Misstrauensvotums, abgewählt werden.
§ 5 OFFENES KINDER- UND JUGENDFORUM
(1) Interessierte Kinder, Jugendliche und
junge Menschen können jederzeit an den Sitzungen des offenen Kinder- und
Jugendforums teilnehmen und ihre Ideen und Meinungen vortragen.
(2) Das offene Kinder- und Jugendforum kann
Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. In diesen können alle
interessierten Kinder und Jugendlichen mitarbeiten. Die Arbeitsgruppen erhalten
eine_n Ansprechpartner_in im Kinder- und Jugendbeirat.
(3) Die Arbeitsgruppen organisieren ihre
Arbeit selbstständig. Die Ergebnisse werden regelmäßig im offenen Kinder- und
Jugendforum vorgestellt und an den Kinder- und Jugendbeirat übermittelt.
§ 6 WAHLEN
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat wird für
die Dauer von zwei Jahren direkt gewählt. Verzögert sich die Konstituierung des
neu gewählten Kinder- und Jugendbeirats, führt der bestehende die Geschäfte bis
zur Konstituierung weiter, längstens jedoch für sechs Monate.
(2) Wahlberechtigt sind alle jungen
Menschen, die am Wahltag das achte, aber noch nicht das 19. Lebensjahr
vollendet haben und die in der Gemeinde Gelbensande wohnen, eine Ausbildung
oder einen Freiwilligendienst absolvieren oder arbeiten.
(3) Das Wahlverfahren wird in einer
Wahlordnung geregelt, die mittels Beschlusses des Kinder- und Jugendbeirates
Gültigkeit erlangt. Für die erstmalige Wahl des Kinder- und Jugendbeirates
können unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen Sonderregelungen für das
Wahlverfahren festgelegt werden.
§ 7 SITZUNGEN
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat trifft sich
einmal pro Quartal und/oder nach Bedarf zu nichtöffentlichen Sitzungen.
(2) Das offene Kinder- und Jugendforum
trifft sich möglichst viermal pro Jahr und/oder nach Bedarf zu öffentlichen
Sitzungen.
(3) Die Sitzungen des Kinder- und
Jugendbeirats werden durch die Vorsitzenden einberufen und geleitet. Dies
geschieht spätestens eine Woche vorab schriftlich mit der vorläufigen
Tagesordnung. Die Vorsitzenden können die Leitung an ein anderes Mitglied des
Kinder- und Jugendbeirats übertragen.
(4) Die Sitzungen des offenen Kinder- und
Jugendforums werden durch die Vorsitzenden des Kinder- und Jugendbeirats
einberufen und geleitet. Die Sitzungstermine werden spätestens zwei Wochen
vorab in geeigneter Form, z.B. auf der Internetseite des Kinder- und
Jugendbeirats, veröffentlicht. Die Vorsitzenden können die Leitung an ein
anderes Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats übertragen.
(5) Die Tagesordnungen der Sitzungen des
offenen Kinder- und Jugendforums werden am Anfang der Sitzung abgestimmt. Die
Sitzungen werden abwechselnd durch Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats
protokolliert und das Protokoll wird auf der Internetseite des Kinder- und
Jugendbeirats veröffentlicht.
(6) In den Sitzungen des offenen Kinder- und
Jugendforums stellen die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats die
Ergebnisse ihrer Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen vor.
(7) Die Sitzungen des Kinder- und
Jugendbeirates, sowie des offenen Kinder- und Jugendforums finden Freizeit- und
Begegnungszentrum „Heidetreff“, Heidering 27, 18182 Gelbensande statt.
(8) In den Sommerferien gibt es sowohl für
den Kinder- und Jugendbeirat als auch für das offene Kinder- und Jugendforum
eine Sitzungspause.
(9) Weiteres regelt die Geschäftsordnung,
die sich der Kinder- und Jugendbeirat in eigener Verantwortung gibt.
§ 8 EINBINDUNG IN DIE GEMEINDE GELBENSANDE
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat arbeitet
vertrauensvoll mit der Gemeinde Gelbensande, im Besonderen mit der
Gemeindevertretung zusammen. Für den regelmäßigen Kontakt sorgen eine
Kontaktperson in der Gemeindevertretung, der Amtsverwaltung und der_die
Jugendsozialarbeiter/in der Gemeinde Gelbensande bzw. der von der Gemeinde
beauftrage Träger der Jugendhilfe.
(2) Der Kinder- und Jugendbeirat und das
offene Kinder- und Jugendforum werden pädagogisch begleitet und unterstützt.
Vorschläge zur pädagogischen Begleitung können sowohl die Kontaktperson der
Gemeindevertretung, als auch der Kinder- und Jugendbeirat selbst machen. Über
die Vergabe dieser Aufgabe entscheidet der Kinder- und Jugendbeirat.
(3) Der Kinder- und Jugendbeirat wird über
die öffentlich zu behandelnden Gegenständen durch die politischen Gremien und
die Amtsverwaltung informiert und unterrichtet. Bei Planungen und Vorhaben, die
die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, ist er frühzeitig zu
beteiligen und anzuhören. Der Kinder- und Jugendbeirat legt eigenverantwortlich
fest, was die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt.
(4) Der Kinder- und Jugendbeirat hat das
Recht, Anliegen, welche Belange der Kinder und Jugendlichen zum Inhalt haben,
direkt an die Gemeindevertretung, die Ausschüsse und die Amtsverwaltung
heranzutragen. Ladungen zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse gehen an
die jeweils vom Beirat benannten Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats. An
die/den Vorsitzenden des Kinder- und Jugendbeirates geht die Ladung zu den
öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung.
(5) Der Kinder- und Jugendbeirat ist
berechtigt, Beschlussempfehlungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben.
(6) Die Gemeindevertretung und die
jeweiligen Ausschüsse haben Empfehlungen und Anträge des Kinder- und Jugendbeirats
innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln und zu beantworten.
(7) Der Kinder- und Jugendbeirat legt einmal
jährlich einen Tätigkeitsbericht vor und stellt diesen in der
Gemeindevertretung vor.
(8) Die Adresse des KJB ist das Freizeit-
und Begegnungszentrum „Heidetreff“, Heidering 27, 18182 Gelbensande. Für ihre
Arbeit stellt die Gemeinde dem Kinder- und Jugendbeirat und dem offenen Kinder-
und Jugendforum hier geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.
(9) Der Kinder- und Jugendbeirat bekommt von
der Gemeinde Gelbensande jährlich, soweit es die Haushaltslage zulässt,
finanzielle Mittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt, die er in eigener
Verantwortung verwaltet. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.
§ 9 ÄNDERUNG DER SATZUNG
Die Satzung kann auf Antrag von der
Gemeindevertretung geändert werden.
§ 10 IN-KRAFT-TRETEN
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gelbensande, den ………
Der Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Kultur und Sport am 19.09.2022 wurde einstimmig empfohlen, dass
finanzielle Mittel für die Tätigkeit eines Kinder- und Jugendbeirates in den
Haushalt 2023 der Gemeinde Gelbensande eingestellt werden sollen.
Nunmehr wurde von Herrn Labitzke ein Entwurf
für die Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und
Jugendbeirates zur Beschlussfassung vorbereitet (siehe Beschlussvorschlag).
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 5 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können die Gemeinden die Angelegenheiten des
eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.
Die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates
ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises und ist deshalb von der
Gemeindevertretung durch eine Satzung zu regeln.
Entsprechend § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V kann der
Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen nicht auf den
Hauptausschuss oder Bürgermeister übertragen werden.
Damit ist die Entscheidung über Satzungen
ausschließliche Angelegenheit der Gemeindevertretung.
Die Satzungen sind vom Bürgermeister
auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Sie sind der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Somit muss nun die Gemeindevertretung einen
Beschluss über den vorliegenden Entwurf der Satzung der Gemeinde Gelbensande
zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates fassen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Gelbensande vom 30.01.2023
Beschlussvorlage wird zurückgestellt und Herr Dr.
Ehlert bereitet zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen neuen
Satzungsentwurf vor.
Stellungnahme des Ausschusses
für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom 20.03.2023
Herr Dr. Ehlert hat zu dieser Thematik eine neue Vorlage erarbeitet und
liest diese vor.
Herr Dr. Ehlert teilt mit, dass der
Grundentwurf ähnlich ist. Nach dem Entwurf hat er mit dem Bürgermeister
gesprochen. Dieser gab noch weitere Hinweise.
Die Hauptpunkte, welche vorher nicht
eingeflossen waren, sind § 8 (5), dass der Kinder- und Jugendbeirat berechtigt
ist, Beschlussempfehlungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben.
Es sind nur Empfehlungen, dieses sollte den
Kindern genauso zustehen, wie den Erwachsenen.
Es sind weitere Anpassungen erfolgt.
Die Grundidee ist, dass dies in der täglichen
Arbeit aufbaut.
Jugendforum à Jugendvorstand
Herr Ehlert erläutert wie die Wahlen laufen
sollen: Die Kinder bestimmen ähnlich wie die Schülervertreter. Vor Ort kann
dann eventuell eine Wahlveranstaltung stattfinden.
Es sollte eine Vorauswahl in den verschiedenen
Bereichen erfolgen. Der Jugendclub, der Sportverein, … usw. sollten wählbare
Mitglieder vorschlagen, die aktiv in der Gemeinde tätig sind und auch Probleme
lösen möchten.
Social Media sollte genutzt werden, da dies
pädagogisch wichtig für die Kinder- und Jugendlichen ist, um auch an die Infos
zur Betreuung zu kommen. Die Informationen kommen dann von der
Gemeindevertretung mit den entsprechenden Ansprechpartnern.
Herr Dr. Ehlert stellt den Antrag, folgende Empfehlung
an die Gemeindevertretung abzugeben:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, den neuen Entwurf der Satzung der
Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates zu
beschließen.
Herr Siewert lässt über den gestellten Antrag
abstimmen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, Gelbensande mit 7 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, den neuen Entwurf der Satzung der
Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates zu
beschließen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.03.2023
Herr Sievert führte in die Problematik ein und es
erfolgte eine Diskussion. Herr Heuer ist der Meinung, dass erst Jugendliche da
sein sollten, die einen Kinder- und Jugendbeirat gründen wollen. Hier ist es
umgekehrt. Erst Satzung dann Jugendliche finden. Das ist verkehrter Weg
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande den Satzungsentwurf der Gemeinde Gelbensande zur
Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates
von Herrn Dr. Ehlert zu nehmen. Die Abstimmung
erfolgte mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen
Finanzierung:
Für den Erlass dieser Satzung fallen keine
Kosten an.
Für die Tätigkeit des Kinder- und
Jugendbeirates sind 150 € in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen worden
(Produktkonto 11104-5631000).