Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates
Vorlage
VZD/2097/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

1. Beschlussvorschlag: (Entwurf zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom 30.01.2023 Vorschlag der Verwaltung)

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgende Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates:

 

 

Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates

 

Präambel

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist als verpflichtendes und durchgängiges Handlungsprinzip gesamtgesellschaftlich anerkannt und u.a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN-Konvention über die Rechte der Kinder gesetzlich festgeschrieben.

Zweck des Kinder- und Jugendbeirates (KJB) ist, die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber der Gemeindevertretung zu formulieren und sie bei der Umsetzung von Angelegenheiten, welche vorstehende Zielgruppe betreffen, zu unterstützen. Vorhandene Strukturen werden vernetzt.

Der KJB der Gemeinde Gelbensande bildet eine institutionalisierte Beteiligungsform gemäß den in der Satzung festgelegten Bestimmungen und übt seine Tätigkeit ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell aus.

 

§ 1 Rechtsstellung

(1)     Der KJB versteht sich als beratendes Gremium der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse.

(2)     Die Vereine und Verbände, die ihren Sitz in der Gemeinde Gelbensande haben und Interessengruppen, die mehrheitlich aus Personen in einem Alter zwischen 12 und 18 Jahre bestehen, haben das Vorschlagsrecht für die Wahl der Mitglieder des KJB.

(3)     Die Wahl der Mitglieder des KJB erfolgt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. Stehen mehr als 7 jugendliche Personen auf der Wahlliste, sind die Personen gewählt, die auf den Plätzen 1 bis 7 gewählt wurden.

(4)     Der KJB erhält finanzielle Mittel für den sachlichen und inhaltlichen Aufwand seiner Aufgaben, dessen Höhe jeweils im Haushalt der Gemeinde Gelbensande festgelegt wird.

(5)     Die Adresse des KJB ist das Freizeit- und Begegnungszentrum „Heidetreff“, Heidering 27, 18182 Gelbensande.

 

 

§ 2 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendbeirates

(1)   Ziel des KJB ist es, Anregungen zur Verbesserung der Situation der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Gemeinde Gelbensande zu erarbeiten und Maßnahmen zu begleiten, um die Gemeinde Gelbensande auf dem Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gemeinde zu unterstützen.

(2)   Anfragen, Vorschläge und Anregungen des KJB an die Gemeinde müssen zur Erörterung in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport behandelt werden. Der KJB ist über die Beschlussfassungen und Ergebnisse zu informieren.

(3)   Der KJB muss bei Maßnahmen in der Gemeinde, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen in grundsätzlicher Bedeutung berühren, beteiligt werden.

(4)   Die Gemeinde Gelbensande stellt dem KJB für seine Sitzungen Räumlichkeiten im Freizeit- und Begegnungstreff „Heidetreff“, soweit diese nicht anderweitig belegt sind, zur Verfügung.

(5)   Der KJB legt der/dem Bürgermeister/in der Gemeinde Gelbensande einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

 

§ 3 Pflichten des Kinder- und Jugendbeirates

(1)   Die jungen Menschen, die die Wahl in den KJB angenommen haben, verpflichten sich, das Ehrenamt während der Amtszeit auszuüben.

(2)   Ein Mitglied des KJB, welches innerhalb der Amtszeit seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gelbensande aufgibt, scheidet aus. Ein Ausscheiden aus dem KJB kann außerdem aus wichtigem Grund schriftlich beantragt werden.

(3)   Wenn eine jugendliche Person im Laufe der Amtszeit ausscheidet, ist durch die Gemeindevertretung ein neues Mitglied für den Rest der Wahlperiode des Kinder- und Jugendbeirates zu wählen.

(4)   Der KJB tagt mindestens 8-mal je Amtsperiode.

 

 

§ 4 Wahl und Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates

(1)   Der KJB besteht aus mindestens 5 und höchstens sieben Personen, die am Wahltag in einem Alter zwischen 12 und 18 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gelbensande haben.

(2)   Der KJB wählt in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz, eine Person als Vertretung der vorsitzenden Person, eine Person für die Schriftführung und eine Person für die Öffentlichkeitsarbeit.

(3)   Die vorsitzende Person, oder im Vertretungsfall die stellvertretende vorsitzende Person, vertritt den KJB im Innen- und Außenverhältnis.

(4)   Aus wichtigem Grund, z.B. bei groben Pflichtverletzungen, kann eine Abberufung von KJB-Mitgliedern aus ihrer gewählten Funktion durch den KJB mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder des KJB erfolgen.

(5)   Dem KJB steht in beratender Funktion der/die Jugendsozialarbeiter/in der Gemeinde Gelbensande für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

(6)   Verträge des KJB mit Dritten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Mitunterzeichnung durch den/die Bürgermeister/in.

(7)   Die Personen des KJB werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

 

§ 5 Beschlussfähigkeit

Der KJB ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen.

 

§ 6 Wahl und Konstituierung

Die Mitglieder werden von Vereinen, Verbänden und von den Gemeindevertretern in den Kinder- und Jugendbeirat vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung gewählt.

 

§ 7 Geschäftsgang

(1)    Eingaben und Beschwerden an den KJB sind der vorsitzenden Person des KJB zu übermitteln. Ein Postfach wird im Freizeit- und Begegnungszentrum „Heidetreff“ eingerichtet.

(2)    Die Sitzungen des KJB sind öffentlich und werden in den Schaukästen der Gemeinde und online bekanntgegeben.

(3)    Im KJB zur Abstimmung anstehende Anträge/Fragen sind so zu formulieren, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung durch Handheben gefasst. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

(4)    Eine Sitzungsniederschrift ist zu fertigen und von der schriftführenden Person und der vorsitzenden Person zu unterzeichnen.

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gelbensande, den

                                                                                                   

 

Manfred Labitzke

Bürgermeister

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

oder

 

2. Beschlussvorschlag: (Entwurf zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom 20.03.2023 von Dr. Ehlert)

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgende Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates:

 

SATZUNG DES KINDER- UND JUGENDBEIRATES

DER Gemeinde Gelbensande

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande am xx.xx.2023 die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Gelbensande beschlossen.

 

PRÄAMBEL

Die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Gelbensande sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer Gemeinde einzubringen und es mitzugestalten. Zu diesem Zweck wird ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet. Auf ihrem Weg in eine demokratische und soziale Gesellschaft soll dieser Beirat Hilfe und Übungsplatz sein, denn er wird von Kindern und Jugendlichen geführt und arbeitet überparteilich und konfessionell ungebunden. Er handelt nach demokratischen Grundsätzen, gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Heterosexismus und setzt sich für einen freien Meinungsaustausch zwischen allen Generationen ein. Der_die Bürgermeister_in und die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande verpflichten sich, gemeinschaftlich die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats tatkräftig und nachhaltig zu unterstützen.

 

§1 ZIELE UND AUFGABEN

(1) Zweck des Kinder- und Jugendbeirates ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu vertreten und die Gemeindevertretung, deren Ausschüsse sowie die Amtsverwaltung bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche der Gemeinde betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Gemeinde mitzuwirken und junge Menschen für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen.

(2) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind Ansprechpartner_innen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in der Gemeinde Gelbensande. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen oder Konfessionen.

(3) Der Kinder- und Jugendbeirat ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Auswahl seiner Aufgaben und Themen frei.

 

§ 2 ORGANE UND GLIEDERUNG

(1) Die Organe des Kinder- und Jugendbeirats der Gemeinde Gelbensande sind

·     der Kinder- und Jugendbeirat (§3)

·     die Sprecher_innen (§4)

·     das offene Kinder- und Jugendforum (§5)

 

§ 3 KINDER- UND JUGENDBEIRAT

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus mindestens 5 und maximal 7 Mitgliedern, unter denen ein_e Vorsitzende_r und ein_e Stellvertreter_in mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und gleichberechtigt.

(2) Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats können junge Menschen im Alter von 10 bis 18 Jahren werden, wenn sie in der Gemeinde Gelbensande wohnen, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren oder arbeiten. Vollendet ein Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats während der Amtszeit das 19. Lebensjahr, bleibt es im Amt bis zur Neukonstituierung des Beirats.

(3) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats arbeiten parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

(4) Der Austritt aus dem Kinder- und Jugendbeirat kann aus schriftlich beantragt werden. Weiterhin scheidet ein Mitglied aus, wenn die Voraussetzungen nach §3(2) nicht mehr erfüllt werden.

 

§4 SPRECHER_INNEN

(1) Der_die Sprecher_in und der_die Stellvertreter_in vertreten den Kinder- und Jugendbeirat nach außen hin. Die Sprecher_innen sind an die Beschlüsse des Kinder- und Jugendbeirats gebunden.

(2) Der_die Sprecher_in und der_die Stellvertreter_in werden einzeln von den Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirats für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit gewählt. Sie können durch einen Beschluss, der mit einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder zu fassen ist, unter Berücksichtigung eines konstruktiven Misstrauensvotums, abgewählt werden.

 

§ 5 OFFENES KINDER- UND JUGENDFORUM

(1) Interessierte Kinder, Jugendliche und junge Menschen können jederzeit an den Sitzungen des offenen Kinder- und Jugendforums teilnehmen und ihre Ideen und Meinungen vortragen.

(2) Das offene Kinder- und Jugendforum kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. In diesen können alle interessierten Kinder und Jugendlichen mitarbeiten. Die Arbeitsgruppen erhalten eine_n Ansprechpartner_in im Kinder- und Jugendbeirat.

(3) Die Arbeitsgruppen organisieren ihre Arbeit selbstständig. Die Ergebnisse werden regelmäßig im offenen Kinder- und Jugendforum vorgestellt und an den Kinder- und Jugendbeirat übermittelt.

 

 

 

§ 6 WAHLEN

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat wird für die Dauer von zwei Jahren direkt gewählt. Verzögert sich die Konstituierung des neu gewählten Kinder- und Jugendbeirats, führt der bestehende die Geschäfte bis zur Konstituierung weiter, längstens jedoch für sechs Monate.

(2) Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen, die am Wahltag das achte, aber noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben und die in der Gemeinde Gelbensande wohnen, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren oder arbeiten.

(3) Das Wahlverfahren wird in einer Wahlordnung geregelt, die mittels Beschlusses des Kinder- und Jugendbeirates Gültigkeit erlangt. Für die erstmalige Wahl des Kinder- und Jugendbeirates können unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen Sonderregelungen für das Wahlverfahren festgelegt werden.

 

§ 7 SITZUNGEN

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat trifft sich einmal pro Quartal und/oder nach Bedarf zu nichtöffentlichen Sitzungen.

(2) Das offene Kinder- und Jugendforum trifft sich möglichst viermal pro Jahr und/oder nach Bedarf zu öffentlichen Sitzungen.

(3) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats werden durch die Vorsitzenden einberufen und geleitet. Dies geschieht spätestens eine Woche vorab schriftlich mit der vorläufigen Tagesordnung. Die Vorsitzenden können die Leitung an ein anderes Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats übertragen.

(4) Die Sitzungen des offenen Kinder- und Jugendforums werden durch die Vorsitzenden des Kinder- und Jugendbeirats einberufen und geleitet. Die Sitzungstermine werden spätestens zwei Wochen vorab in geeigneter Form, z.B. auf der Internetseite des Kinder- und Jugendbeirats, veröffentlicht. Die Vorsitzenden können die Leitung an ein anderes Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats übertragen.

(5) Die Tagesordnungen der Sitzungen des offenen Kinder- und Jugendforums werden am Anfang der Sitzung abgestimmt. Die Sitzungen werden abwechselnd durch Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats protokolliert und das Protokoll wird auf der Internetseite des Kinder- und Jugendbeirats veröffentlicht.

(6) In den Sitzungen des offenen Kinder- und Jugendforums stellen die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats die Ergebnisse ihrer Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen vor.

(7) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates, sowie des offenen Kinder- und Jugendforums finden Freizeit- und Begegnungszentrum „Heidetreff“, Heidering 27, 18182 Gelbensande statt.

(8) In den Sommerferien gibt es sowohl für den Kinder- und Jugendbeirat als auch für das offene Kinder- und Jugendforum eine Sitzungspause.

(9) Weiteres regelt die Geschäftsordnung, die sich der Kinder- und Jugendbeirat in eigener Verantwortung gibt.

 

§ 8 EINBINDUNG IN DIE GEMEINDE GELBENSANDE

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat arbeitet vertrauensvoll mit der Gemeinde Gelbensande, im Besonderen mit der Gemeindevertretung zusammen. Für den regelmäßigen Kontakt sorgen eine Kontaktperson in der Gemeindevertretung, der Amtsverwaltung und der_die Jugendsozialarbeiter/in der Gemeinde Gelbensande bzw. der von der Gemeinde beauftrage Träger der Jugendhilfe.

(2) Der Kinder- und Jugendbeirat und das offene Kinder- und Jugendforum werden pädagogisch begleitet und unterstützt. Vorschläge zur pädagogischen Begleitung können sowohl die Kontaktperson der Gemeindevertretung, als auch der Kinder- und Jugendbeirat selbst machen. Über die Vergabe dieser Aufgabe entscheidet der Kinder- und Jugendbeirat.

(3) Der Kinder- und Jugendbeirat wird über die öffentlich zu behandelnden Gegenständen durch die politischen Gremien und die Amtsverwaltung informiert und unterrichtet. Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, ist er frühzeitig zu beteiligen und anzuhören. Der Kinder- und Jugendbeirat legt eigenverantwortlich fest, was die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt.

(4) Der Kinder- und Jugendbeirat hat das Recht, Anliegen, welche Belange der Kinder und Jugendlichen zum Inhalt haben, direkt an die Gemeindevertretung, die Ausschüsse und die Amtsverwaltung heranzutragen. Ladungen zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse gehen an die jeweils vom Beirat benannten Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats. An die/den Vorsitzenden des Kinder- und Jugendbeirates geht die Ladung zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung.

(5) Der Kinder- und Jugendbeirat ist berechtigt, Beschlussempfehlungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben.

(6) Die Gemeindevertretung und die jeweiligen Ausschüsse haben Empfehlungen und Anträge des Kinder- und Jugendbeirats innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln und zu beantworten.

(7) Der Kinder- und Jugendbeirat legt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor und stellt diesen in der Gemeindevertretung vor.

(8) Die Adresse des KJB ist das Freizeit- und Begegnungszentrum „Heidetreff“, Heidering 27, 18182 Gelbensande. Für ihre Arbeit stellt die Gemeinde dem Kinder- und Jugendbeirat und dem offenen Kinder- und Jugendforum hier geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

(9) Der Kinder- und Jugendbeirat bekommt von der Gemeinde Gelbensande jährlich, soweit es die Haushaltslage zulässt, finanzielle Mittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.

 

§ 9 ÄNDERUNG DER SATZUNG

Die Satzung kann auf Antrag von der Gemeindevertretung geändert werden.

 

§ 10 IN-KRAFT-TRETEN

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gelbensande, den ………

 

 

Der Bürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport am 19.09.2022 wurde einstimmig empfohlen, dass finanzielle Mittel für die Tätigkeit eines Kinder- und Jugendbeirates in den Haushalt 2023 der Gemeinde Gelbensande eingestellt werden sollen.

Nunmehr wurde von Herrn Labitzke ein Entwurf für die Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates zur Beschlussfassung vorbereitet (siehe Beschlussvorschlag).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können die Gemeinden die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.

Die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises und ist deshalb von der Gemeindevertretung durch eine Satzung zu regeln.

 

Entsprechend § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V kann der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen nicht auf den Hauptausschuss oder Bürgermeister übertragen werden.

Damit ist die Entscheidung über Satzungen ausschließliche Angelegenheit der Gemeindevertretung.

Die Satzungen sind vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

Sie sind der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Somit muss nun die Gemeindevertretung einen Beschluss über den vorliegenden Entwurf der Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates fassen.

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom 30.01.2023
Beschlussvorlage wird zurückgestellt und Herr Dr. Ehlert bereitet zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen neuen Satzungsentwurf vor.

 


Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande vom 20.03.2023
Herr Dr. Ehlert hat zu dieser Thematik eine neue Vorlage erarbeitet und liest diese vor.

 

Herr Dr. Ehlert teilt mit, dass der Grundentwurf ähnlich ist. Nach dem Entwurf hat er mit dem Bürgermeister gesprochen. Dieser gab noch weitere Hinweise.

Die Hauptpunkte, welche vorher nicht eingeflossen waren, sind § 8 (5), dass der Kinder- und Jugendbeirat berechtigt ist, Beschlussempfehlungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben.

Es sind nur Empfehlungen, dieses sollte den Kindern genauso zustehen, wie den Erwachsenen.

Es sind weitere Anpassungen erfolgt.

Die Grundidee ist, dass dies in der täglichen Arbeit aufbaut.

Jugendforum à Jugendvorstand

Herr Ehlert erläutert wie die Wahlen laufen sollen: Die Kinder bestimmen ähnlich wie die Schülervertreter. Vor Ort kann dann eventuell eine Wahlveranstaltung stattfinden.

Es sollte eine Vorauswahl in den verschiedenen Bereichen erfolgen. Der Jugendclub, der Sportverein, … usw. sollten wählbare Mitglieder vorschlagen, die aktiv in der Gemeinde tätig sind und auch Probleme lösen möchten.

 

Social Media sollte genutzt werden, da dies pädagogisch wichtig für die Kinder- und Jugendlichen ist, um auch an die Infos zur Betreuung zu kommen. Die Informationen kommen dann von der Gemeindevertretung mit den entsprechenden Ansprechpartnern.

 

Herr Dr. Ehlert stellt den Antrag, folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung abzugeben:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, den neuen Entwurf der Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates zu beschließen.

 

Herr Siewert lässt über den gestellten Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, Gelbensande mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, den neuen Entwurf der Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates zu beschließen.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.03.2023
Herr Sievert führte in die Problematik ein und es erfolgte eine Diskussion. Herr Heuer ist der Meinung, dass erst Jugendliche da sein sollten, die einen Kinder- und Jugendbeirat gründen wollen. Hier ist es umgekehrt. Erst Satzung dann Jugendliche finden. Das ist verkehrter Weg

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande den Satzungsentwurf der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates

von Herrn Dr. Ehlert zu nehmen. Die Abstimmung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen

 


Finanzierung:

Für den Erlass dieser Satzung fallen keine Kosten an.

Für die Tätigkeit des Kinder- und Jugendbeirates sind 150 € in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen worden (Produktkonto 11104-5631000).