Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunlverfassung M-V
Vorlage
VOA/2096/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende des Vereins „Rostocker Citylauf e.V.“ für die Freiwillige Feuerwehr Gelbensande in Höhe von 250,00 € anzunehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Verein Rostocker Citylauf e.V. hat am 12.01.2023 durch Überweisungsgutschrift 250,00 € für die Feuerwehr Gelbensande gespendet, da sich diese an der Baumpflanzaktion „Mein Baum für Rostock“ am 19.11.2022 beteiligt und diese unterstützt hat.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Da der Haupt- und Finanzausschuss in der Zwischenzeit nicht tagt, wird die Annahme der Spende der Gemeindevertretung, als zeitlich nächstes tagendes Gremium, zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.