Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Blankenhagen bestätigt die Wahl der Kameradin, Frau Meike
Böckmann, zur Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen.
Der Bürgermeister
ernennt die gewählte Kameradin, Meike Böckmann geboren am 13.08.1984, wohnhaft
im Waldblick 7a in 18182 Blankenhagen am 20.02.2023 zur Ehrenbeamten.
Und
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt die Abberufung von Herrn Burger Nottmeier, wohnhaft in
Nordring 10 in 18182 Blankenhagen, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.
Sachverhalt:
Der amtierende
Wehrleiter, Herr Burger Nottmeier, hat mit Schreiben vom 02.04.2022 seinen
Rücktritt als Wehrleiter zum 31.12.2022 erklärt. Im Text der Ernennung zum
Ehrenbeamten sowie in § 12 Abs. 8 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen
heißt es: „…bis zur Ernennung des Nachfolgers“.
Die Freiwillige
Feuerwehr Blankenhagen hat am 10.12.2022 ihre Jahreshauptversammlung
durchgeführt. Die Wahl des Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Blankenhagen wurde dort vollzogen.
Die Kameradin Meike
Böckmann gab ihren Wahlvorschlag zur Wahl als Gemeindewehrführerin der
Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit Schreiben vom 23.11.2022, eingegangen
am 27.11.2022, ab. Frau Meike Böckmann wurde auf der Jahreshauptversammlung am
10.12.2022 von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen
mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen (Zweidrittel-Mehrheit) gewählt. Die
Wahl als Gemeindewehrführerin muss nun durch die Gemeindevertretung bestätigt
und die Kameradin, Meike Böckmann, als Gemeindewehrführerin zur Ehrenbeamten
ernannt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 10.12.2022 fand die
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen und gleichzeitig
die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen statt.
Frau Meike Böckmann aus
Blankenhagen reichte ihren Wahlvorschlag zur Wahl als Gemeindewehrführerin der
Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit Schreiben vom 23.11.2022, bei dem
Bürgermeister am 27.11.2022 eingegangen, fristgemäß, mit mindestens fünf
Unterschriften von aktiven Mitgliedern, ein.
Der Bürgermeister, Herr
Detlef Kröger, stimmte dem Vorschlag zu. Bei der Prüfung der Wählbarkeit der
Kameradin gab es Beanstandungen, so dass am 01.12.2022 eine Ausnahmegenehmigung
beim Landkreis Rostock beantragt wurde, da es keine weiteren Bewerberinnen oder
Bewerber für das Amt gab. Diese Ausnahmegenehmigung wurde am 06.12.2022
erteilt. Die Ausnahme war durch die fehlende Mindestausbildung der Kandidatin
für das Amt notwendig
Bei der Wahl am 10.12.2022
erhielt Frau Meike Böckmann die erforderliche Mehrheit der Stimmenberechtigten.
Die Kameradin wurde zur Gemeindewehrführerin gewählt und nahm die Wahl vor Ort
persönlich an und verpflichtete sich zur zügigen Ableistung der ihr fehlenden
Lehrgänge. Die in der Ausnahmegenehmigung geforderte besondere Dienstanweisung
wird nach der Ernennung zeitnah erstellt.
Diese
Mitgliederversammlung ist konform mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
M-V sowie mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen.
Gemäß § 12 des
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der/die Gemeindewehrführer/in
für 6 Jahre gewählt. Seine Amtszeit beginnt gem. § 12 der Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit der Ernennung zum Ehrenbeamten durch
den Bürgermeister.
Eine Ernennung kann nur
für die Zukunft erfolgen. Demnach muss Frau Meike Böckmann zum 20.02.2023 als
Gemeindewehrführerin ernannt werden.
Finanzierung:
Im Produktkonto
12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So
wurden für den Wehrführer im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 2.040,00 € (12x 170
€) eingeplant. Die monatlichen 170 € ergeben sich aus der Verordnung über die
Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der
Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V. Da die Funktion als
Wehrführer bisher besetzt war, gibt es eine Überschneidung für den Monat
Februar 2023 und somit eine Mehraufwendung im Haushaltsjahr 2023. Sowohl der
amtierende noch abzuberufende Wehrleiter sowie die neue Wehrleiterin haben den
Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung im Februar 2023.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: