Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Ernennung einer Wehrführerin und die Abberufung des amtierenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen
Vorlage
VOA/1616/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen bestätigt die Wahl der Kameradin, Frau Meike Böckmann, zur Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen.

Der Bürgermeister ernennt die gewählte Kameradin, Meike Böckmann geboren am 13.08.1984, wohnhaft im Waldblick 7a in 18182 Blankenhagen am 20.02.2023 zur Ehrenbeamten.

 

Und

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt die Abberufung von Herrn Burger Nottmeier, wohnhaft in Nordring 10 in 18182 Blankenhagen, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 


Sachverhalt:

Der amtierende Wehrleiter, Herr Burger Nottmeier, hat mit Schreiben vom 02.04.2022 seinen Rücktritt als Wehrleiter zum 31.12.2022 erklärt. Im Text der Ernennung zum Ehrenbeamten sowie in § 12 Abs. 8 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen heißt es: „…bis zur Ernennung des Nachfolgers“.

Die Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen hat am 10.12.2022 ihre Jahreshauptversammlung durchgeführt. Die Wahl des Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen wurde dort vollzogen.

Die Kameradin Meike Böckmann gab ihren Wahlvorschlag zur Wahl als Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit Schreiben vom 23.11.2022, eingegangen am 27.11.2022, ab. Frau Meike Böckmann wurde auf der Jahreshauptversammlung am 10.12.2022 von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit der Anzahl der erforderlichen Stimmen (Zweidrittel-Mehrheit) gewählt. Die Wahl als Gemeindewehrführerin muss nun durch die Gemeindevertretung bestätigt und die Kameradin, Meike Böckmann, als Gemeindewehrführerin zur Ehrenbeamten ernannt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Am 10.12.2022 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen und gleichzeitig die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen statt.

Frau Meike Böckmann aus Blankenhagen reichte ihren Wahlvorschlag zur Wahl als Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit Schreiben vom 23.11.2022, bei dem Bürgermeister am 27.11.2022 eingegangen, fristgemäß, mit mindestens fünf Unterschriften von aktiven Mitgliedern, ein.

Der Bürgermeister, Herr Detlef Kröger, stimmte dem Vorschlag zu. Bei der Prüfung der Wählbarkeit der Kameradin gab es Beanstandungen, so dass am 01.12.2022 eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Rostock beantragt wurde, da es keine weiteren Bewerberinnen oder Bewerber für das Amt gab. Diese Ausnahmegenehmigung wurde am 06.12.2022 erteilt. Die Ausnahme war durch die fehlende Mindestausbildung der Kandidatin für das Amt notwendig

Bei der Wahl am 10.12.2022 erhielt Frau Meike Böckmann die erforderliche Mehrheit der Stimmenberechtigten. Die Kameradin wurde zur Gemeindewehrführerin gewählt und nahm die Wahl vor Ort persönlich an und verpflichtete sich zur zügigen Ableistung der ihr fehlenden Lehrgänge. Die in der Ausnahmegenehmigung geforderte besondere Dienstanweisung wird nach der Ernennung zeitnah erstellt.

Diese Mitgliederversammlung ist konform mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V sowie mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen.

Gemäß § 12 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wird der/die Gemeindewehrführer/in für 6 Jahre gewählt. Seine Amtszeit beginnt gem. § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen mit der Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Bürgermeister.

Eine Ernennung kann nur für die Zukunft erfolgen. Demnach muss Frau Meike Böckmann zum 20.02.2023 als Gemeindewehrführerin ernannt werden.

 

 


Finanzierung:

Im Produktkonto 12600.5019000 sind Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant. So wurden für den Wehrführer im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 2.040,00 € (12x 170 €) eingeplant. Die monatlichen 170 € ergeben sich aus der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren M-V. Da die Funktion als Wehrführer bisher besetzt war, gibt es eine Überschneidung für den Monat Februar 2023 und somit eine Mehraufwendung im Haushaltsjahr 2023. Sowohl der amtierende noch abzuberufende Wehrleiter sowie die neue Wehrleiterin haben den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung im Februar 2023.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: