Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Agrar Union GmbH
& Co. KG Poppendorf für die Freiwillige Feuerwehr Gelbensande in Höhe von
500,00 € anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma Agrar Union GmbH & Co. KG
Poppendorf hat am 05.01.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für die
Feuerwehr Gelbensande gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande ist festgelegt, dass bis 100,00€ der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Gelbensande entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 über die Annahme von Spenden ab 100,01
€ bis 1.000,00€. Der Hauptausschuss hat bereits am 05.01.2023 getagt. Daher
wird die Annahme der Spende der Gemeindevertretung, als zeitlich nächstes
tagendes Gremium, zur Entscheidung vorgelegt.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: