Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfasssung M-V
Vorlage
VOA/2095/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Agrar Union GmbH & Co. KG Poppendorf für die Freiwillige Feuerwehr Gelbensande in Höhe von 500,00 € anzunehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Firma Agrar Union GmbH & Co. KG Poppendorf hat am 05.01.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für die Feuerwehr Gelbensande gespendet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande ist festgelegt, dass bis 100,00€ der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00€. Der Hauptausschuss hat bereits am 05.01.2023 getagt. Daher wird die Annahme der Spende der Gemeindevertretung, als zeitlich nächstes tagendes Gremium, zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: