Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommen (Agrarbetrieb Klein Kussewitz - Spende Dorffest Mönchhagen)
Vorlage
VZD/1649/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetriebes Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 €

anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Diese Ausgaben sollen speziell für das Dorffest 2023 erfolgen. Sollte das Dorffest Corona bedingt nicht stattfinden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 16.12.2022 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von

500,00 € für das Dorffest Mönchhagen überwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der

Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die

Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen entscheidet der

Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen

Zuwendungen bis 100,00 €.

Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.

 

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen des Dorffestes Mönchhagen diese Gelder verwendet werden sollen.

 

 


Finanzierung:

Nicht notwendig, da Spende.

Stellungnahme des Sozialausschusses vom 22.02.2023

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Mönchhagen mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage anzunehmen.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 02.03.2023

Finanzausschuss hat nicht stattgefunden somit keine Stellungnahme möglich.