Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende des
Agrarbetriebes Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 €
anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für
Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu
stellen. Diese Ausgaben sollen speziell für das Dorffest 2023 erfolgen. Sollte
das Dorffest Corona bedingt nicht stattfinden können, wird die Spende in das
darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 16.12.2022 (Buchungsdatum) eine
Spende in Höhe von
500,00 € für das Dorffest Mönchhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der
Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von
höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann
die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet
ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Gemeinde Mönchhagen entscheidet der
Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen
Zuwendungen bis 100,00 €.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen
Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung
notwendig.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen des Dorffestes Mönchhagen diese Gelder verwendet werden
sollen.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.
Stellungnahme des Sozialausschusses vom 22.02.2023
Der Sozialausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Mönchhagen mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage
anzunehmen.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 02.03.2023
Finanzausschuss hat nicht stattgefunden somit keine Stellungnahme möglich.