Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Zustimmung der Beschäftigung eines FSJlers an der Grundschule Bentwisch ab 01.08.2023
Vorlage
VZD/3072/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 05.01.2023 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.07.2024 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.12.2023 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2023 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 werden finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2024 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.

Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2023 – 31.07.2024 wird somit genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.01.2023, im Amt Rostocker Heide per E-Mail eingegangen am 05.01.2023, hat die Grundschule Bentwisch einen Antrag auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschäftigung eines FSJlers (freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 (Haushaltsjahr 2024) gestellt (siehe Anlage).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die Gemeindevertretung Bentwisch am 07.04.2022 beschlossen, der Beschäftigung eines FSJlers in der Zeit vom 01.08.2022 – 31.07.2023 zuzustimmen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft nun demnächst aus.

Auch in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021 sowie 01.08.2021 – 31.07.2022 wurde bereits ein FSJler an der Grundschule Bentwisch beschäftigt.

 

Da die bisher beschäftigten FSJler stets eine große Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch darstellten, möchte die Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen und eine/n neue/n FSJler/in für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.07.2024 beschäftigen.

Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2023 im Gespräch war, wurden im Haushalt 2023 vorsorglich bereits die finanziellen Mittel für das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier keine Anpassung des Haushaltsansatzes erforderlich ist.

Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem FSJler vom 01.08.2023 – 31.07.2024 abschließen zu können, muss jedoch auch die Finanzierung vom 01.01.2024 – 31.07.2024 (Haushaltsjahr 2024) gesichert sein.

 

Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht zur Beschäftigung eines FSJlers verpflichtet.

Grundsätzlich wird der Unterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die oberste Schulbehörde durch Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln entsprechend § 9 und 10 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und abgesichert. Ein FSJler würde damit eine zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch bedeuten und den Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.

 

Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

 

Taschengeld:                                    385,00€

SV-Beiträge:                                      155,00€

Seminar-/Bildungsangebote:     200,00€

Gesamtausgaben:                          740,00€

abzügl. Bundesmittel:                   300,00€

monatliche Ausgaben:  440,00€

 

Durch den Träger des Bundesfreiwilligendienstes, dem LKJ M-V e.V. (Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung), wurde bereits angekündigt, dass sich die Kosten zum neuen Jahrgang ändern werden. Die monatlichen Kosten setzen sich dann wie folgt zusammen:

 

Taschengeld:                                    385,00€                410,00€                Erhöhung um 25,00€

SV-Beiträge:                                      155,00€                180,00€                Erhöhung um 25,00€

Seminar-/Bildungsangebote:     200,00€               170,00€                Reduzierung um 30,00€

Gesamtausgaben:                          740,00€                760,00€

abzügl. Bundesmittel:                   300,00€                300,00€

monatliche Ausgaben:  440,00€                460,00€                Erhöhung um 20,00€

 

Sofern keine weiteren Änderungen auftreten und es auch zukünftig bei dieser Kostenaufstellung bleibt, würde dies für den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 Kosten in Höhe von 3.220,00€ für die Gemeinde Bentwisch bedeuten.

 


Finanzierung:

Bei Genehmigung des Antrages müssen die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2024 der Gemeinde eingestellt werden. 

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 24.01.2023:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 05.01.2023 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.07.2024 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.12.2023 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2023 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 werden finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2024 der Gemeinde Bentwisch eingestellt.

Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2023 – 31.07.2024 wird somit genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.