Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch vom 05.01.2023 auf Bereitstellung
finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den Zeitraum vom
01.08.2023 – 31.07.2024 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.
Für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.12.2023
sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2023 eingestellt. Für
den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 werden finanzielle Mittel in Höhe von
voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2024 der Gemeinde Bentwisch
eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem
FSJler vom 01.08.2023 – 31.07.2024 wird somit genehmigt und der Bürgermeister
ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.01.2023, im Amt Rostocker
Heide per E-Mail eingegangen am 05.01.2023, hat die Grundschule Bentwisch einen
Antrag auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschäftigung eines
FSJlers (freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom 01.01.2024 –
31.07.2024 (Haushaltsjahr 2024) gestellt (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die
Gemeindevertretung Bentwisch am 07.04.2022 beschlossen, der Beschäftigung eines
FSJlers in der Zeit vom 01.08.2022 – 31.07.2023 zuzustimmen und die
entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft nun
demnächst aus.
Auch in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021
sowie 01.08.2021 – 31.07.2022 wurde bereits ein FSJler an der Grundschule
Bentwisch beschäftigt.
Da die bisher beschäftigten FSJler stets eine
große Unterstützung der Lehrkräfte an der Grundschule Bentwisch darstellten,
möchte die Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen und eine/n neue/n
FSJler/in für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.07.2024 beschäftigen.
Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2023 im
Gespräch war, wurden im Haushalt 2023 vorsorglich bereits die finanziellen
Mittel für das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier keine Anpassung
des Haushaltsansatzes erforderlich ist.
Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem
FSJler vom 01.08.2023 – 31.07.2024 abschließen zu können, muss jedoch auch die
Finanzierung vom 01.01.2024 – 31.07.2024 (Haushaltsjahr 2024) gesichert sein.
Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine
freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht zur Beschäftigung eines
FSJlers verpflichtet.
Grundsätzlich wird der Unterricht an den
Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die oberste Schulbehörde durch
Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln entsprechend § 9 und
10 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und abgesichert. Ein
FSJler würde damit eine zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte an der
Grundschule Bentwisch bedeuten und den Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.
Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie
folgt zusammen:
Taschengeld: 385,00€
SV-Beiträge: 155,00€
Seminar-/Bildungsangebote: 200,00€
Gesamtausgaben: 740,00€
abzügl. Bundesmittel: 300,00€
monatliche Ausgaben: 440,00€
Durch den Träger des
Bundesfreiwilligendienstes, dem LKJ M-V e.V. (Landesvereinigung Kulturelle
Kinder- und Jugendbildung), wurde bereits angekündigt, dass sich die Kosten zum
neuen Jahrgang ändern werden. Die monatlichen Kosten setzen sich dann wie folgt
zusammen:
Taschengeld: 385,00€ 410,00€ Erhöhung um 25,00€
SV-Beiträge: 155,00€ 180,00€ Erhöhung um 25,00€
Seminar-/Bildungsangebote: 200,00€ 170,00€ Reduzierung um 30,00€
Gesamtausgaben: 740,00€ 760,00€
abzügl. Bundesmittel: 300,00€ 300,00€
monatliche Ausgaben: 440,00€ 460,00€ Erhöhung
um 20,00€
Sofern keine weiteren Änderungen auftreten und
es auch zukünftig bei dieser Kostenaufstellung bleibt, würde dies für den
Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 Kosten in Höhe von 3.220,00€ für die Gemeinde
Bentwisch bedeuten.
Finanzierung:
Bei Genehmigung des Antrages müssen die
finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2024
der Gemeinde eingestellt werden.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
24.01.2023:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den Antrag der Grundschule Bentwisch vom
05.01.2023 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines
FSJlers für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.07.2024 an der Grundschule
Bentwisch zu genehmigen.
Für den Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.12.2023
sind die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt 2023 eingestellt. Für
den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.07.2024 werden finanzielle Mittel in Höhe von
voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2024 der Gemeinde Bentwisch
eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem
FSJler vom 01.08.2023 – 31.07.2024 wird somit genehmigt und der Bürgermeister
ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.