Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme von Spenden (500 € - Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen) gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/1648/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag (mit Einarbeitung Stellungnahme Sozialausschuss) :

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 €

anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Sollte Corona bedingt eine Verwendung nicht möglich sein, werden die Gelder in das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die Spende soll wie folgt aufgeteilt und für folgende Maßnahmen / Anschaffungen verwendet werden:

 

- 250,00 € Senioren
- 250,00 € Kinder/Jugendarbeit

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

 


Sachverhalt:

Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 16.12.2022 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 500,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen überwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der

Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die

Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen entscheidet der

Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen

Zuwendungen bis 100,00 €.

Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.

 

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen diese Gelder verwendet werden sollen.

Stellungnahme des Sozialausschusses Mönchhagen vom 22.03.2023

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Mönchhagen mit 6 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 € gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Sollte Corona bedingt eine Verwendung nicht möglich sein, werden die Gelder in das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die Spende soll wie folgt aufgeteilt und für folgende Maßnahmen / Anschaffungen verwendet werden:

 

- 250,00 € für Senioren

- 250,00 € für Kinder/Jugend

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 02.023.2023
Nicht möglich da Finanzausschuss am 02.03.2023 ausgefallen ist


Finanzierung:

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.