Beschlussvorschlag (mit Einarbeitung
Stellungnahme Sozialausschuss) :
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende des
Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 €
anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für
die Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023
zur Verfügung zu stellen. Sollte Corona bedingt eine Verwendung nicht möglich
sein, werden die Gelder in das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Die Spende soll wie folgt aufgeteilt und für
folgende Maßnahmen / Anschaffungen verwendet werden:
- 250,00 € Senioren
- 250,00 € Kinder/Jugendarbeit
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 16.12.2022 (Buchungsdatum) eine
Spende in Höhe von 500,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen
überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister
oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung
nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der
Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von
höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann
die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet
ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Gemeinde Mönchhagen entscheidet der
Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen
Zuwendungen bis 100,00 €.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen
Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung
notwendig.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen diese Gelder verwendet werden sollen.
Stellungnahme des Sozialausschusses Mönchhagen vom 22.03.2023
Der Sozialausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Mönchhagen mit 6 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, die Spende des Agrarbetrieb
Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 € gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die
Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 zur
Verfügung zu stellen. Sollte Corona bedingt eine Verwendung nicht möglich sein,
werden die Gelder in das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Die Spende soll wie folgt aufgeteilt und für
folgende Maßnahmen / Anschaffungen verwendet werden:
- 250,00 € für Senioren
- 250,00 € für Kinder/Jugend
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 02.023.2023
Nicht möglich da Finanzausschuss am 02.03.2023 ausgefallen ist
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.