Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 31.795,45 € im Haushaltsjahr 2022 für
eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage
aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag
wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven
Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Mönchhagen hat im Haushaltsjahr
2022 Investitionsmaßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde
vorgenommen.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 soll diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (der vorliegende
Beschluss dient der Vorbereitung der Jahresrechnung), die Darstellung wird
zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung
von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber
geprüft.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
stellt sich vorläufig wie folgt dar:
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37.400,00 € |
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-92.700,00 € |
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-55.300,00 € |
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2.586.872,94 € |
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-16.005,39 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit gegeben.
In der Anlage übergebe ich Ihnen eine
Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022.
Diese Maßnahmen wurden nur teilweise gefördert,
sie wurden mit 31.795,45 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Mönchhagen
finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor, den Eigenanteil an
den Investitionen in Höhe von 31.795,45 € im Haushaltsjahr 2022 entsprechend
der Anlage gem. § 12 GemHVO aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in
den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in
Haushaltsjahr 2022. Der Bestand der liquiden Mittel wird durch die Umbuchung
nicht verändert.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 12.01.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Mönchhagen empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.