Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2022
Vorlage
VFA/1647/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 31.795,45 € im Haushaltsjahr 2022 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Mönchhagen hat im Haushaltsjahr 2022 Investitionsmaßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.  

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 soll diese Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (der vorliegende Beschluss dient der Vorbereitung der Jahresrechnung), die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen stellt sich vorläufig wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

  • Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen vor Tilgung, Planung 2022

37.400,00 €

  • Tilgung

-92.700,00 €

  • Jahresbezogener Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen in der Planung

-55.300,00 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2020

2.586.872,94 €

  • Umbuchung für 2021 lt. Beschluss VFA/1646/2022/GMÖ

-16.005,39 €

 

 

Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.

 

In der Anlage übergebe ich Ihnen eine Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022.

Diese Maßnahmen wurden nur teilweise gefördert, sie wurden mit 31.795,45 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Mönchhagen finanziert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Eigenanteil an den Investitionen in Höhe von 31.795,45 € im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage gem. § 12 GemHVO aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

 


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in Haushaltsjahr 2022. Der Bestand der liquiden Mittel wird durch die Umbuchung nicht verändert.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 12.01.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Mönchhagen empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.