Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden (1.000,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Klein Kussewitz ) gemäß § 44 Kommunalverfasung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/3071/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1: (Empfehlung Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch vom 24.01.2023

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen

 - 500,00 € Senioren Klein Kussewitz
 - 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit…………………………………
verwendet werden.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2: Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen

- …………………………………
- …………………………………
verwendet werden.


Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 16.12.2022 (Buchungsbeleg) eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden. Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung immer treffen.

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen /Zwecke diese Gelder verwendet werden sollen.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch vom 24.01.2023
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt mit 10 ja-Stimmen der Gemeindevertretung gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung die Spende vom Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen

 - 500,00 € Seniorenarbeit Klein Kussewitz
 - 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in Klein Kussewitz

verwendet werden.

Stellungnahme des Finanzausschusses konnte nicht eingearbeitet werden, muss mündlich von einem Gemeindevertretungsmitglied vorgetragen werden. 


Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.