Beschlussvorschlag 1: (Empfehlung Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur
und Sport Bentwisch vom 24.01.2023
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des
Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum:
16.12.2022) und für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur
Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende
ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen
- 500,00
€ Senioren Klein Kussewitz
- 500,00 € Kinder- und
Jugendarbeit…………………………………
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2: Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende des Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von
1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und
Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende
ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen
- …………………………………
- …………………………………
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 16.12.2022 (Buchungsbeleg) eine
Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung in Klein
Kussewitz überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 €
überschritten wird. Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die
Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der
Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der
Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden. Da nicht absehbar
ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die
Gemeindevertretung diese Entscheidung immer treffen.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen /Zwecke diese
Gelder verwendet werden sollen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Bentwisch vom 24.01.2023
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Bentwisch empfiehlt mit 10 ja-Stimmen der Gemeindevertretung gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung die Spende vom Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von
1.000,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 16.12.2022) und für die Kinder- und
Seniorenbetreuung in Klein Kussewitz zur Verfügung zu stellen. Eine
Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende ist
in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen
Die Spende soll speziell für folgende Maßnahmen oder Anschaffungen
- 500,00
€ Seniorenarbeit Klein Kussewitz
- 500,00 € Kinder- und Jugendarbeit in
Klein Kussewitz
verwendet werden.
Stellungnahme des Finanzausschusses konnte nicht eingearbeitet werden,
muss mündlich von einem Gemeindevertretungsmitglied vorgetragen werden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.