Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden (500 € für den Seniorentreff Bentwisch) gemäß § 44 Komunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/3070/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1: (Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch)

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500 € (Buchungsbeleg vom 05.12.2022) anzunehmen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Die Spende soll für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Bentwisch verwendet werden.  



Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:

Ablehnung:
Enthaltung:    

oder

Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für den Seniorentreff Bentwisch (Seniorenarbeit in Bentwisch) in Höhe von 500 € (Buchungsbeleg vom 05.12.2022) anzunehmen.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden. Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Die Spende soll speziell für die folgende Maßnahme oder Anschaffung
- ……………………………………………………..
verwendet werden. 


Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:

Ablehnung:
Enthaltung:    


Sachverhalt:

Burkhard Kemlein und Gabriele Kemlein haben am 05.12.2022 (Buchungsdatum) eine Spende von 500 € vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel für den Seniorentreff Bentwisch an das Amt Rostocker Heide überwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden. Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen / Zwecke diese Gelder verwendet werden sollen.


 

Stellungnahme des Ausschusses  für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch vom 24.01.2023
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt, mit 10 ja Stimmen, der Gemeindevertretung die Beschlussvorschlag anzunehmen. Die Gelder sollen für die Seniorenarbeit der Gemeinde Bentwisch verwendet werden.

Die Einarbeitung der Stellungnahme des Finanzausschusses konnte nicht erfolgen. Ein Gemeindemitglied wird entsprechend berichten.


Finanzierung:

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.