Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung
für das Jahr 2023 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Blankenhagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2023 für die Gemeinde Blankenhagen erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- der Stellenplan,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- weitere Anlagen zur Planung.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der Ergebnishaushalt
unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und
vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1
Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2023 der Gemeinde
Blankenhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Überschüsse werden planmäßig in den Jahren ab 2022 nicht mehr
erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2023 der Gemeinde
Blankenhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Auf Seite 14 des Finanzhaushaltes (Muster 7.1)
ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In
Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel
aufgeführt.
Hier müssen während der Haushaltsdiskussion
alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit in den Jahren 2023 und 2026 geprüft und
Kürzungen vorgenommen werden.
Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen
müssten Kredite aufgenommen werden, dann liegt gem. § 52 KV M-V ein genehmigungspflichtiger
Haushalt vor.
Der Höchstbetrag der genehmigungsfreien
Kassenkredite liegt derzeit bei 161.530 € (10 % der lfd. Einzahlungen), die
Aufnahme höherer Kassenkredite ist ebenfalls nach § 53 KV M-V
genehmigungspflichtig.
Nach vorläufigen Berechnungen entsteht am Ende
des Finanzplanungszeitraumes ein Defizit in Höhe von 338.589 € à siehe Seite 14 Finanzplan.
Nach Auffassung der Verwaltung kann der Haushalt in der jetzigen Form nicht der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es bedarf einer intensiven Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner
Sitzung am 09.01.2023 den Haushalt 2023 in 1. Lesung beraten und Änderungen und
Ergänzungen vorgenommen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Änderungen und
Ergänzungen in den Haushalt eingearbeitet.
Aufgrund der nach der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses bekannt gewordenen Erhöhung der Baukosten für die Maßnahme
„Hort“ ist eine 2. Lesung erforderlich.
Es müssen erneut alle Ausgaben auf ihre
Notwendigkeit in den Jahren 2023 bis 2026 geprüft und Kürzungen vorgenommen
werden, da die liquiden Mittel im Finanzplanungszeitraum nach derzeitigem Stand
nicht ausreichen, um die pflichtigen und freiwilligen Aufwendungen und
Auszahlungen zu leisten. Investive Auszahlungen müssen verschoben, gekürzt oder
gestrichen werden.
Erneute Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.01.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner
Sitzung am 25.01.2023 den Haushalt 2023 in
2. Lesung beraten und Änderungen und
Ergänzungen vorgenommen. Der Haushalt 2023 wird mit 5 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einschließlich der Änderungen und Ergänzungen
empfohlen.