Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Blankenhagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2023 für die Gemeinde Blankenhagen erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- der Stellenplan,

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- weitere Anlagen zur Planung.   

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2023 der Gemeinde Blankenhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.  Überschüsse werden planmäßig in den Jahren ab 2022 nicht mehr erwirtschaftet. 

 

Der Finanzhaushalt 2023 der Gemeinde Blankenhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

 

 

Auf Seite 14 des Finanzhaushaltes (Muster 7.1) ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.

 

Hier müssen während der Haushaltsdiskussion alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit in den Jahren 2023 und 2026 geprüft und Kürzungen vorgenommen werden. 

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen müssten Kredite aufgenommen werden, dann liegt gem. § 52 KV M-V ein genehmigungspflichtiger Haushalt vor.

Der Höchstbetrag der genehmigungsfreien Kassenkredite liegt derzeit bei 161.530 € (10 % der lfd. Einzahlungen), die Aufnahme höherer Kassenkredite ist ebenfalls nach § 53 KV M-V genehmigungspflichtig.

 

Nach vorläufigen Berechnungen entsteht am Ende des Finanzplanungszeitraumes ein Defizit in Höhe von 338.589 € à siehe Seite 14 Finanzplan. 

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann der Haushalt in der jetzigen Form nicht der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es bedarf einer intensiven Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.01.2023 den Haushalt 2023 in 1. Lesung beraten und Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Änderungen und Ergänzungen in den Haushalt eingearbeitet.

Aufgrund der nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt gewordenen Erhöhung der Baukosten für die Maßnahme „Hort“ ist eine 2. Lesung erforderlich.

Es müssen erneut alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit in den Jahren 2023 bis 2026 geprüft und Kürzungen vorgenommen werden, da die liquiden Mittel im Finanzplanungszeitraum nach derzeitigem Stand nicht ausreichen, um die pflichtigen und freiwilligen Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Investive Auszahlungen müssen verschoben, gekürzt oder gestrichen werden.

 

Erneute Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.01.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Haushalt 2023 in

2. Lesung beraten und Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Der Haushalt 2023 wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einschließlich der Änderungen und Ergänzungen empfohlen.