Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe
von 29.126,13 € im Produktkonto 61100.5442100 / 7442100 – Kreisumlage –
(Bescheid vom 07.12.2022 Festsetzung der Kreisumlage 2022) aus den folgenden
Produktkonten:
61100.5442200 / 7442200 Amtsumlage 6.776,00
€
61100.5449000 / 7449000 Finanzausgleichsumlage 6.438,00 €
61200.5799000 / 7799000 Verwahrentgelt 4.979,00
€
54100.5233800 / 7233800 Straßenunterhaltung 10.933,13 €.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Rostock hat am 02.
November 2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 für den Landkreis Rostock
beschlossen.
Das Ministerium für Inneres, Bau und
Digitalisierung erteilte am 25. November 2022 die Genehmigung für den 1.
Nachtragshaushalt.
Die Bescheide über die endgültige Festsetzung
der Kreisumlage vom 07.12.2022 für das Jahr 2022 gingen am 07.12.2022 per Mail im
Amt Rostocker Heide ein.
Festgesetzt wurde eine Kreisumlage in Höhe von
2.759.126,13 € = 40,39 % aus 6.831.211,01 €.
Die nachzuzahlende Kreisumlage soll bis zum
15.12.2022 an den Landkreis Rostock gezahlt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Bescheid vom 07.12.2022 wurde eine
Kreisumlage für 2022 in Höhe von 2.759.126,13 € = 40,39 % aus 6.831.211,01 €
festgesetzt.
Im Produktkonto 61100.5442100 / 7442100
Allgemeine Umlage an Landkreise sind im Haushalt 2022 2.730.000,00 €
eingestellt.
Für die überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung
in Höhe von 29.126,13 € muss ein Beschluss der Gemeindevertretung herbeigeführt
werden.
Hinweis der Verwaltung:
Da die Termine durch den Landkreis sehr kurzfristig gesetzt sind, kann die Beschlussvorlage nur als Tischvorlage ausgereicht werden.
Finanzierung:
Die Finanzierung der überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen im Produktkonto 61100.5442100 / 7442100 Allgemeine
Umlage an Landkreise in Höhe von 29.126,13 € kann aus den folgenden
Produktkonten erfolgen:
61100.5442200 / 7442200 Amtsumlage 6.776,00
€
61100.5449000 / 7449000 Finanzausgleichsumlage 6.438,00 €
61200.5799000 / 7799000 Verwahrentgelt 4.979,00
€
54100.5233800 / 7233800 Straßenunterhaltung 10.933,13 €.