Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Zuschlagserteilung für die Dachsanierung des Gemeindehauses sowie dessen Finanzierung
Vorlage
VVG/1645/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Beauftragung für die Dachsanierung des Gemeindehauses, Unterdorf 10 in Mönchhagen an die Firma Voß & Kasten Bau GmbH mit einer Angebotssumme in Höhe von 61.813,25 €.

 

Die Auftragssumme wird finanziert aus dem Produktkonto 04.12601.5231300 - „Unterhaltung Gebäude“ in Höhe von 10.000 €. Die Deckung der Differenzsumme zum Auftragswert in Höhe von 51.813,25 € erfolgt aus dem Produktkonto 04.61100.201300 als Entnahme aus der Rücklage nach § 23 FAG. Die Umbuchung der finanziellen Mittel erfolgt vom investiven in den laufenden Haushalt von 04.61100.7894200 auf 04.61100.668000 (Zuführung aus Zuweisung nach § 23 FAG).

 

Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Mönchhagen hat im Rahmen der Haushaltsplanung finanzielle Mittel eingestellt, um die Unterspannbahn des Gemeindehauses zu erneuern. Bei einem vor Ort Termin wurde festgestellt, dass die vorhandene Dachhaut (Eternitplatten / Faserbeton) Beschädigungen hat und dringend repariert werden muss. Bisher waren keine Folgeschäden erkennbar.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister sollte diese Leistung als komplette Dachsanierung ausgeschrieben werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die Verwaltung wurde ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt. Die Vergabeunter-lagen wurden über die elektronische Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellt.

Die Öffentliche Ausschreibung wurde am 30.11.2022 veröffentlicht. Sechs Firmen haben die Vergabeunterlagen abgeholt.

 

Die Öffnung der Angebote erfolgte am 13.12.2022. Es haben insgesamt zwei Unternehmen ein Angebot in elektronischer Form abgegeben. Ein Angebot wurde in Papierform eingereicht.

Die Angebote sind fristgerecht eingegangen und konnten in die Wertung einbezogen werden.

Es wurden alle Firmen gewertet.  

Durch die Verwaltung wurden die eingegangenen Angebote geprüft und ausgewertet.

Ein Preisspiegel für die ausgeschriebenen Leistungen wurde erstellt. Der Bestbieter hat einen Angebotspreis in Höhe von 61.813,25 € abgegeben. Der Zweitplatzierte liegt ca. 5% und der Drittplatzierte ca. 7,5 % über dem Angebotspreis des Bestbieters. Die Preise sind angemessen kalkuliert.

Alle geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß §16 Nr. 1 VOB/A liegen vor. Der Zuschlag sollte auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt werden. Andere Kriterien für die Zuschlagserteilung wurden nicht benannt. Nach dem Stand der Angebotsprüfung ist das Angebot des Bieters Voß & Kasten Bau GmbH aus Thulendorf mit 61.813,25 € das wirtschaftlichste.


Nach Prüfung und Auswertung der vorliegenden Bieterunterlagen schlagen wir vor, dass
in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot zu werten und der Auftrag an die Firma

Voß & Kasten Bau GmbH

Molkereistraße 10

18184 Thulendorf

zu vergeben ist.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde sind im Produktkonto 04.12601.5231300 für die Erneuerung der Unterspannbahn und der Dämmung auf dem Dachboden 10.000,00 € eingestellt.

Da sich die ausgeschriebenen Leistungen grundsätzlich geändert haben, reichen die finanziellen Mittel nicht aus. Der Angebotspreis liegt weit über dem Haushaltsansatz. Die Finanzierung ist nicht gesichert.

 

Die Gemeinde bekommt 2022 für Strukturmaßnahmen nach § 23 FAG 91.166,00 €.

Im Haushalt waren Entnahmen in Höhe von 66.800,00 € für geplante Maßnahmen eingestellt.

Die Deckung der Differenzsumme in Höhe von 51.813,25 € kann erfolgen aus dem Produktkonto 04.61100.201300 als Entnahme aus der Rücklage nach § 23 FAG. Die Umbuchung der finanziellen Mittel erfolgt vom investiven in den laufenden Haushalt von 04.61100.7894200 auf

04.61100.668000. Zuführung aus Zuweisung nach § 23 FAG.