Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Wartungsfirma Umwelttechnik
Bornemann GmbH mit dem Austausch der defekten Heizung zu beauftragen.
Die
Kosten für die Umsetzung der Leistung in Höhe von 8.845,08 EUR brutto werden
aus liquiden Mitteln finanziert. Die Finanzierung ist gesichert.
Der
Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu
unterschreiben.
Sachverhalt:
In der Kita „Ostseekrümel“, Unterdorf 11 in 18182 Mönchhagen wurde bei
der jährlichen Wartung der Heizungsanlagen (Hort und Kita) festgestellt, dass
die Heizung in der Kita undicht ist und wohl Gas austritt. Der Schaden wurde
dem Amt Rostocker Heide durch die Kita-Leiterin umgehend mitgeteilt.
Aufgrund dessen ist „Gefahr in Verzug“ und es muss sofort gehandelt
werden, da sonst die Anlage gesperrt wird.
Nach Rücksprache mit der Wartungsfirma ist eine Reparatur nicht
wirtschaftlich, so dass die Heizung, außer WW-Speicher und Pumpen, ausgetauscht
werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat sofort ein Angebot bei der
Wartungsfirma Umwelttechnik Bornemann GmbH angefordert. Das Angebot der Firma
Umwelttechnik Bornemann GmbH beläuft sich auf 8.845,08 Euro brutto.
Aufgrund der hier vorliegenden Dringlichkeit
ist es nicht sinnvoll weitere Angebote einzuholen. Ebenfalls sind lt. Fa.
Umweltechnik Bornemann GmbH die benötigten Materialien auf Lager und es kann
zeitnah mit der notwendigen Erneuerung der Heizungsanlage begonnen werden.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde Mönchhagen wurden im
Produktkonto 04.36500.5231300 für sonstige Reparaturen 4.100 Euro für das
Haushaltsjahr 2022 eingeplant. Diese Gelder sind für 2022 schon aufgebraucht.
Somit sind keine finanziellen Mittel mehr im Haushaltsjahr 2022
vorhanden.
Die
Finanzierung ist nicht gesichert.
Es
handelt sich hier um eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 8.845,08 Euro.
Nach §
52 Kommunalverfassung M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Es war
nicht vorhersehbar, dass diese Erneuerung der defekten Heizung für die Kita
Mönchhagen notwendig ist. Die entstehenden Kosten sind unabweisbar. Die
Maßnahme kann nur ausgeführt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Der
ehrenamtliche Bürgermeister trifft entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 1 der
Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen Entscheidungen bis zu folgenden
Wertgrenzen:
„bei außerplanmäßigen Aufwendungen/Ausgaben unterhalb der
Wertgrenze von 1.500,00 Euro (netto) des betreffenden Produktsachkontos“.
Da die
Aufwendungen über diesem Wert liegen, hat die Entscheidung über die
Finanzierung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.
Die
Verwaltung empfiehlt aufgrund der Dringlichkeit (Gefahr in Verzug!) die
finanziellen Mittel für die Erneuerung der defekten Heizungsanlage in Höhe von
8.845,08 EUR brutto aus „liquiden Mitteln“ zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: