Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die sofortige Beauftragung der Erneuerung der Heizungsanlage aufgrund "GEFAHR IN VERZUG" in der Kita Mönchhagen
Vorlage
VBE/1641/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Wartungsfirma Umwelttechnik Bornemann GmbH mit dem Austausch der defekten Heizung zu beauftragen.

Die Kosten für die Umsetzung der Leistung in Höhe von 8.845,08 EUR brutto werden aus liquiden Mitteln finanziert. Die Finanzierung ist gesichert.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.

 

 


Sachverhalt:

In der Kita „Ostseekrümel“, Unterdorf 11 in 18182 Mönchhagen wurde bei der jährlichen Wartung der Heizungsanlagen (Hort und Kita) festgestellt, dass die Heizung in der Kita undicht ist und wohl Gas austritt. Der Schaden wurde dem Amt Rostocker Heide durch die Kita-Leiterin umgehend mitgeteilt.

Aufgrund dessen ist „Gefahr in Verzug“ und es muss sofort gehandelt werden, da sonst die Anlage gesperrt wird.

Nach Rücksprache mit der Wartungsfirma ist eine Reparatur nicht wirtschaftlich, so dass die Heizung, außer WW-Speicher und Pumpen, ausgetauscht werden muss.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat sofort ein Angebot bei der Wartungsfirma Umwelttechnik Bornemann GmbH angefordert. Das Angebot der Firma Umwelttechnik Bornemann GmbH beläuft sich auf 8.845,08 Euro brutto.

Aufgrund der hier vorliegenden Dringlichkeit ist es nicht sinnvoll weitere Angebote einzuholen. Ebenfalls sind lt. Fa. Umweltechnik Bornemann GmbH die benötigten Materialien auf Lager und es kann zeitnah mit der notwendigen Erneuerung der Heizungsanlage begonnen werden.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde Mönchhagen wurden im Produktkonto 04.36500.5231300 für sonstige Reparaturen 4.100 Euro für das Haushaltsjahr 2022 eingeplant. Diese Gelder sind für 2022 schon aufgebraucht. Somit sind keine finanziellen Mittel mehr im Haushaltsjahr 2022 vorhanden.

Die Finanzierung ist nicht gesichert.

Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 8.845,08 Euro.

Nach § 52 Kommunalverfassung M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Es war nicht vorhersehbar, dass diese Erneuerung der defekten Heizung für die Kita Mönchhagen notwendig ist. Die entstehenden Kosten sind unabweisbar. Die Maßnahme kann nur ausgeführt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.

 

Der ehrenamtliche Bürgermeister trifft entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen Entscheidungen bis zu folgenden Wertgrenzen:

„bei außerplanmäßigen Aufwendungen/Ausgaben unterhalb der Wertgrenze von 1.500,00 Euro (netto) des betreffenden Produktsachkontos“.

Da die Aufwendungen über diesem Wert liegen, hat die Entscheidung über die Finanzierung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der Dringlichkeit (Gefahr in Verzug!) die finanziellen Mittel für die Erneuerung der defekten Heizungsanlage in Höhe von 8.845,08 EUR brutto aus „liquiden Mitteln“ zu finanzieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: