Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Erhöhung der monatlichen Zahlung für die Nutzung der Sportanlage an die Bentwisch GmbH aufgrund der angekündigten Preiserhöhungen des Energieversorgers, Stadrwerke Rostock AG, zum 01.01.2023
Vorlage
VBE/3065/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die auf Grundlage des § 5 (2.3) des Pacht- / Nutzungsvertrag über die Sportanlagen Am Sportplatz 22 in 18182 Bentwisch an die Bentwisch GmbH monatlich zu zahlende Nutzungsgebühr ab dem 01.01.2023 von 10.000 EUR

                               auf 11.500 EUR brutto

oder                      auf 11.000 EUR brutto

zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt über das Produktsachkonto 42400.5621000.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Bentwisch (Verpächter) und der Bentwisch GmbH (Pächter) besteht seit dem 07.12.2018 ein Pacht- / Nutzungsvertrag über die Sportanlagen Am Sportplatz 22 in 18182 Bentwisch.

Gem. § 5 Abs. 2.3. zahlt die Gemeinde Bentwisch für die Nutzung der beiden Sporthallen durch die Grundschule, den Kindergarten, Vereins- und sonstigen gemeinnützig orientierten Sport an die Bentwisch GmbH (Pächter) monatlich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer 10.000 EUR.

Mit Schreiben der Bentwisch GmbH vom 29.11.2022 muss die monatliche Zahlung aufgrund der angekündigten Preiserhöhungen für Strom- und Gaspreise zum 01.01.2023 angepasst werden.

Zur Auswahlstehen zwei Varianten:

 

Variante 1:

Der Pächter, die Bentwisch GmbH, beheizt die Sporthalle, wie in den vergangenen Jahren, mit einer Solltemperatur von 17 – 18 °C. Damit erhöht sich die monatliche Zahlung um 1.500 EUR brutto.

 

Variante 2:

Der Pächter, die Bentwisch GmbH, beheizt die Sporthalle mit einer Solltemperatur von 15°C. Damit erhöht sich die monatliche Zahlung um 1.000 EUR brutto.

 

Die Gemeindevertretung muss jetzt entscheiden, welche Solltemperatur zukünftig in der Sporthalle durch die Bentwisch GmbH gewährleistet werden soll.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gem. der DIN 18032-1 gelten 17 °C Mindesttemperatur als Empfehlung für Sporthallen. Aber aufgrund der Energiekriese hat der Arbeitskreis Energieeinsparung auf dem Deutschen Städtetag folgende Hinweise zum kommunalen Energiemanagement herausgegeben:

Schulsport 15 - 17 °C (in Sonderfällen höhere Werte). In Umkleide- und Duschräumen ist eine Solltemperatur von 21 - 24 °C angemessen.

Somit könnten beide Varianten umgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Preisanpassung sollte aber auch geprüft werden, ob die derzeitigen Mieteinnahmen von der Kita (ca. 3 TEUR) und der Grundschule (ca. 13 TEUR) für die Nutzung der Sporthallen ab 01.01.2023 auch angepasst werden.

Leider wurde durch die Bentwisch GmbH dem v. g. Schreiben keine Kalkulation beigelegt, so dass die geforderten Beträge nicht nachvollzogen werden können. Auch ist nicht ersichtlich, welche Erhöhungen sich zum einen für den Strompreis und zum anderen für den Gaspreis ergeben.

  


Finanzierung:

Für den Haushaltsplan 2023 müssten dann durch die Gemeinde Bentwisch im Produktsachkonto 42400.5621000 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 18.000 EUR oder 12.000 EUR für die Nutzung der Sporthallen zur Verfügung gestellt werden. Anstatt 120 TEUR wären es dann 138 TEUR (17 – 18 °C) oder 132 TEUR (15 °C).