Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die nachfolgende 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages vom
26.06.2018.
Die Finanzierung von 301.546,00 EUR ist unter
dem Produktkonto 01.11403.5629000 gemäß Beschluss vom 24.11.2022
(VOA/3053/2022/GBE) gesichert.
Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende
Bürgermeister werden ermächtigt die 5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom
26.06.2018 zu unterzeichnen.
5. Ergänzung zum
Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018
zwischen
der
Gemeinde Bentwisch
im Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande
-vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger
und den 1. Stellv. Bürgermeister
Herrn Ralf Will –
-
im weiteren Auftraggeber genannt -
und der
Bentwisch GmbH
Hansestraße 21, 18182 Bentwisch
-vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Busekow -
-
im weiteren Auftragnehmer genannt -
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§ 9 Besondere Vereinbarungen zu den Grünschnittcontainern im
Gemeindegebiet
(1)
Der Auftragnehmer ist gemäß § 1
dieses Vertrages für die Auftragserteilung, Kontrolle, Abholung und Bezahlung
der Grünschnittcontainer zuständig.
(2)
Die Aufstellflächen für die
Grünschnittcontainer werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
(3)
Der Auftragnehmer ist für die
Ordnungsmäßigkeit, Sauberkeit und Verkehrssicherungspflicht der
Grünschnittcontainer verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt die
Verkehrssicherungspflicht.
Er tritt damit vollumfänglich in die
bisher dem Auftraggeber obliegende Verkehrssicherungspflicht ein. Die
Beteiligten sind sich darüber einig, dass sich die Pflicht des Auftraggebers
damit auf die Überwachung der Wahrnehmung der übertragenden
Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer reduziert. Der Auftraggeber
kann zur Wahrnehmung dieser Pflicht jederzeit die Einsicht oder die Vorlage der
zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen sowie diesbezügliche kostenlose
Kopien von dem Auftragnehmer verlangen.
An den Umfang der übernommenen
Verkehrssicherungspflicht dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt
werden. Es handelt sich primär um die Beseitigung oder den Schutz vor
besonderen Gefahrenstellen.
(4)
Der Auftraggeber stellt die gemäß § 5
dieses Vertrages schriftlich bis zum 30.09. des Vorjahres zu vereinbarenden
Kosten für die Grünschnittcontainer in die Haushaltsplanung des Folgejahres
ein.
Der
bisherige § 9 (Salvatorische Klausel) wird neu § 10 und bleibt unverändert
bestehen.
Alle
weiteren Vereinbarungen des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 gelten
unverändert fort.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom
19.04.2018 (VZD/636/297/2018/GBE) wurde der Dienstleistungsvertrag vom
26.06.2018 zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH geschlossen.
Am 23.12.2019 wurde die 1. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 158.389 EUR brutto für das Jahr 2020 abgeschlossen
(Beschluss VZD/2581/2019/GBE).
Am 21.12.2020 wurde die 2. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2021 abgeschlossen
(Beschluss VZD/2761/2020/GBE).
Am 15.11.2021 wurde die 3. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2022 abgeschlossen.
Am 20.07.2022 wurde die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 301.546 EUR brutto für das Jahr 2022 (1. Nachtrag)
abgeschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die 5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag ist
aus Sicht der Verwaltung notwendig, da der bestehende Dienstleistungsvertrag
vom 26.06.2018 keine ausreichende Regelung zu den Grünschnittcontainern
enthält. Mit der 4. Ergänzung wurden lediglich die finanziellen Mittel für das
Jahr 2022 genehmigt.
In § 1 Abs. 1 Nr. 2, Anstrich 4 wurde nur die
Kontrolle der Grünschnittcontainer geregelt.
Da die Bentwisch GmbH seit diesem Jahr nicht
nur die Kontrolle (Prüfung, ob diese geleert werden müssen), sondern auch die
Beauftragung sowie Entsorgung der Grünschnittcontainer übernommen hat, sollte
dies auch vertraglich festgehalten werden.
Es ist eine korrekte Aufgabenübertragung an die
Bentwisch GmbH notwendig.
Die Bentwisch GmbH hat die Grünschnittcontainer
sowie die Gehweg- und Parktaschenreinigung und Grünpflege im Gewerbegebiet auf
Grundlage der 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrages vom 20.07.2022
abgerechnet. Die entsprechende Rechnungslegung ist mit Rechnung vom 05.10.2022
sowie korrigiert vom 19.10.2022 erfolgt.
Auf einer Beratung am 28.10.2022 mit dem
Geschäftsführer der Bentwisch GmbH wurde vereinbart, der Gemeindevertretung
eine aktualisierte Dienstleistungsvereinbarung zum Beschluss vorzulegen. Darin
sollen dann auch die Managementkosten für die Bentwisch GmbH aufgenommen
werden. Dies ist derzeit in Arbeit.
Die 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages
wurde bereits mit dem Geschäftsführer der Bentwisch GmbH besprochen.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 11403.5629000/7629000
(Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) wurden
186.900 EUR für die Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag geplant, wovon
bereits 186.830 EUR verausgabt wurden.
Zusätzlich fallen nach vorliegender Rechnung
114.716 EUR durch die 4. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages an.
Im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Bentwisch
konnte diese Summe nicht berücksichtigt werden, da dieser bereits am 09.06.2022
beschlossen wurde.
Die Deckung kann über nachfolgende
Produktkonten erfolgen:
55100.5233900 67.000 EUR Grünschnittcontainer
55100.5233800 26.000
EUR Grünpflege im Gemeindegebiet (diese Leistung wird nach Vertragskündigung
durch die Bentwisch GmbH ausgeführt).
54102.5233830 21.716
EUR Baumpflege.
Laut Beschluss vom 24.11.2022
(VOA/3053/2022/GBE) ist die Finanzierung gesichert.