Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018
Vorlage
VOA/3063/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die nachfolgende 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018.

Die Finanzierung von 301.546,00 EUR ist unter dem Produktkonto 01.11403.5629000 gemäß Beschluss vom 24.11.2022 (VOA/3053/2022/GBE) gesichert.

Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt die 5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zu unterzeichnen.

 

5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018

 

zwischen der

 

Gemeinde Bentwisch

im Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande

-vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger

  und den 1. Stellv. Bürgermeister Herrn Ralf Will –

 

-          im weiteren Auftraggeber genannt  -

 

und der

Bentwisch GmbH

Hansestraße 21, 18182 Bentwisch

-vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Busekow  -

 

-          im weiteren Auftragnehmer genannt  -

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§ 9 Besondere Vereinbarungen zu den Grünschnittcontainern im Gemeindegebiet

(1)     Der Auftragnehmer ist gemäß § 1 dieses Vertrages für die Auftragserteilung, Kontrolle, Abholung und Bezahlung der Grünschnittcontainer zuständig.

 

(2)     Die Aufstellflächen für die Grünschnittcontainer werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

(3)     Der Auftragnehmer ist für die Ordnungsmäßigkeit, Sauberkeit und Verkehrssicherungspflicht der Grünschnittcontainer verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht.

 

Er tritt damit vollumfänglich in die bisher dem Auftraggeber obliegende Verkehrssicherungspflicht ein. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass sich die Pflicht des Auftraggebers damit auf die Überwachung der Wahrnehmung der übertragenden Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer reduziert. Der Auftraggeber kann zur Wahrnehmung dieser Pflicht jederzeit die Einsicht oder die Vorlage der zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen sowie diesbezügliche kostenlose Kopien von dem Auftragnehmer verlangen.

An den Umfang der übernommenen Verkehrssicherungspflicht dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Es handelt sich primär um die Beseitigung oder den Schutz vor besonderen Gefahrenstellen.

 

(4)     Der Auftraggeber stellt die gemäß § 5 dieses Vertrages schriftlich bis zum 30.09. des Vorjahres zu vereinbarenden Kosten für die Grünschnittcontainer in die Haushaltsplanung des Folgejahres ein.

 

 

Der bisherige § 9 (Salvatorische Klausel) wird neu § 10 und bleibt unverändert bestehen.

 

Alle weiteren Vereinbarungen des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 gelten unverändert fort.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom 19.04.2018 (VZD/636/297/2018/GBE) wurde der Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH geschlossen.

Am 23.12.2019 wurde die 1. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 158.389 EUR brutto für das Jahr 2020 abgeschlossen (Beschluss VZD/2581/2019/GBE).

Am 21.12.2020 wurde die 2. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2021 abgeschlossen (Beschluss VZD/2761/2020/GBE).

Am 15.11.2021 wurde die 3. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2022 abgeschlossen.

Am 20.07.2022 wurde die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 301.546 EUR brutto für das Jahr 2022 (1. Nachtrag) abgeschlossen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die 5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, da der bestehende Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 keine ausreichende Regelung zu den Grünschnittcontainern enthält. Mit der 4. Ergänzung wurden lediglich die finanziellen Mittel für das Jahr 2022 genehmigt.

In § 1 Abs. 1 Nr. 2, Anstrich 4 wurde nur die Kontrolle der Grünschnittcontainer geregelt.

Da die Bentwisch GmbH seit diesem Jahr nicht nur die Kontrolle (Prüfung, ob diese geleert werden müssen), sondern auch die Beauftragung sowie Entsorgung der Grünschnittcontainer übernommen hat, sollte dies auch vertraglich festgehalten werden.

Es ist eine korrekte Aufgabenübertragung an die Bentwisch GmbH notwendig.

 

Die Bentwisch GmbH hat die Grünschnittcontainer sowie die Gehweg- und Parktaschenreinigung und Grünpflege im Gewerbegebiet auf Grundlage der 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrages vom 20.07.2022 abgerechnet. Die entsprechende Rechnungslegung ist mit Rechnung vom 05.10.2022 sowie korrigiert vom 19.10.2022 erfolgt.

 

Auf einer Beratung am 28.10.2022 mit dem Geschäftsführer der Bentwisch GmbH wurde vereinbart, der Gemeindevertretung eine aktualisierte Dienstleistungsvereinbarung zum Beschluss vorzulegen. Darin sollen dann auch die Managementkosten für die Bentwisch GmbH aufgenommen werden. Dies ist derzeit in Arbeit.

 

Die 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages wurde bereits mit dem Geschäftsführer der Bentwisch GmbH besprochen.

 

 


Finanzierung:

Auf dem Produktkonto 11403.5629000/7629000 (Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) wurden 186.900 EUR für die Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag geplant, wovon bereits 186.830 EUR verausgabt wurden.

Zusätzlich fallen nach vorliegender Rechnung 114.716 EUR durch die 4. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages an.

Im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Bentwisch konnte diese Summe nicht berücksichtigt werden, da dieser bereits am 09.06.2022 beschlossen wurde.

Die Deckung kann über nachfolgende Produktkonten erfolgen:

55100.5233900                67.000 EUR Grünschnittcontainer

55100.5233800                  26.000 EUR Grünpflege im Gemeindegebiet (diese Leistung wird nach Vertragskündigung durch die Bentwisch GmbH ausgeführt).

54102.5233830                  21.716 EUR Baumpflege.

Laut Beschluss vom 24.11.2022 (VOA/3053/2022/GBE) ist die Finanzierung gesichert.