Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich
39.193,04€ auf dem Produktkonto 1.36100.5561900 bzw. 1.36100.7561900
(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung)
aus dem Produktkonto 1.54102-5233830 bzw. 1.54102-7233830 (Straßenreinigung,
Winterdienst, Baumpflege, Beschilderung – Baumpflege) zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2022 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 330 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz
beläuft sich damit auf 663.400€ (330 Kinder x 167,38€ x 12 Monate = 662.824,80€
zuzügl. 500,00€ für eine Nachberechnung).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2022
zwischen 334 – 366 Kinder pro Monat abgerechnet.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es entstehen Mehrkosten von
voraussichtlich 39.193,04€.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind
überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden zwischen 298-328
Kinder pro Monat abgerechnet.
Daher wurden für die Haushaltsplanung 2022
insgesamt 330 Kinder pro Monat eingeplant.
Da eine weitere Steigerung der Kinderzahlen in
dieser Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben unvorhergesehen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden nunmehr
Gemeindeanteile für 363 Kinder eingeplant.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Bentwisch gemäß § 27 Kindertages-förderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 10% des betreffenden
Produktkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall
übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen über die Wertgrenze liegen, muss die
Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben
entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 39.193,04€ können aus dem Produktkonto
1.54102-5233830/7233830 (Straßenreinigung, Winterdienst, Baumpflege,
Beschilderung – Baumpflege) finanziert werden. Hier stehen aktuell noch
finanzielle Mittel i.H.v. 69.678,56€ zur Verfügung.