Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2022
Vorlage
VZD/3062/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 39.193,04€ auf dem Produktkonto 1.36100.5561900 bzw. 1.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) aus dem Produktkonto 1.54102-5233830 bzw. 1.54102-7233830 (Straßenreinigung, Winterdienst, Baumpflege, Beschilderung – Baumpflege) zu finanzieren.  

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2022 wurden Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 330 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 663.400€ (330 Kinder x 167,38€ x 12 Monate = 662.824,80€ zuzügl. 500,00€ für eine Nachberechnung).

 

Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2022 zwischen 334 – 366 Kinder pro Monat abgerechnet.

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es entstehen Mehrkosten von voraussichtlich 39.193,04€.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurden zwischen 298-328 Kinder pro Monat abgerechnet.

Daher wurden für die Haushaltsplanung 2022 insgesamt 330 Kinder pro Monat eingeplant.

Da eine weitere Steigerung der Kinderzahlen in dieser Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben unvorhergesehen.

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden nunmehr Gemeindeanteile für 363 Kinder eingeplant.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Bentwisch gemäß § 27 Kindertages-förderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 10% des betreffenden Produktkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen über die Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 39.193,04€ können aus dem Produktkonto 1.54102-5233830/7233830 (Straßenreinigung, Winterdienst, Baumpflege, Beschilderung – Baumpflege) finanziert werden. Hier stehen aktuell noch finanzielle Mittel i.H.v. 69.678,56€ zur Verfügung.