Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Kleine
Schlossgeister“ zum 01.01.2023 zu genehmigen.
Es werden aufgrund der durchgeführten
Entgeltverhandlung folgende Platzkosten ab dem 01.01.2023 festgelegt:
Krippe/GT: 1.200,23€
Kita/GT:
733,00€
Hort/GT: 392,80€
Der Bürgermeister und der 1. stellv.
Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom
Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu
erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte, das Institut
Lernen und Leben e.V., hat mit Schreiben vom 15.09.2022 neue Kostenblätter an
den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen zum 01.01.2023
aufgefordert.
Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der
Erhöhung der Personalkosten (Tarifsteigerungen).
Die letzte Entgeltverhandlung für die Kita
„Kleine Schlossgeister“ fand zum 01.01.2022 statt, wobei diese Entscheidung
durch ein Schiedstellenverfahren herbeigeführt wurde, da keine Einigung
zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. möglich
war.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es nach
wie vor so, dass die Entgeltverhandlungen nicht als Präsenzveranstaltungen
durchgeführt werden, sondern auf dem Schriftweg (zwischen dem Landkreis Rostock
und dem Institut Lernen und Leben e.V.) erfolgen.
Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am
06.12.2022 das Verhandlungsergebnis mitgeteilt.
Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung
zwischen dem Landkreis Rostock und dem Institut Lernen und Leben e.V. nach wie
vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr
das Einvernehmen der Gemeinde Gelbensande für die o.g. Vereinbarung
erforderlich.
Die Anpassung der Elternbeiträge und
Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die
Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock
eine kindbezogene Pauschale in Höhe von aktuell 167,38€ (ab 2023: 179,36€) pro
Kind pro Monat gibt. Diese Pauschale ist unabhängig von der Platzart (Krippe,
Kita, Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags).
Stellungnahme der Verwaltung:
Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die
gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen
Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch
eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.
Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch
eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Kleine Schlossgeister“ in
Gelbensande. Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:
|
aktuelle Platzkosten |
neu verhandelte Platzkosten |
Steigerung der Kosten |
Krippe/GT |
1.055,24 € |
1.200,23 € |
144,99 € |
Krippe/TZ |
633,14 € |
720,14 € |
87,00 € |
Krippe/HAT |
422,10 € |
480,09 € |
57,99 € |
Kita/GT |
598,30 € |
733,00 € |
134,70 € |
Kita/TZ |
358,98 € |
439,80 € |
80,82 € |
Kita/HAT |
239,32 € |
293,20 € |
53,88 € |
Hort/GT |
335,45 € |
392,80 € |
57,35 € |
Hort/TZ |
201,27 € |
235,68 € |
34,41 € |
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem
01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.
Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und
Monat für das Jahr 2023 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine
Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.
Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V
wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das
Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.
Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das
Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.
Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1)
KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe.
Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den
Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.
Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von
den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da
die Pauschalen der Gemeinden festgesetzt sind, werden die Mehrkosten, die durch
die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe getragen.
Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zum 01.01.2023 zu
ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Gelbensande
über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich.
Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung
in den Ausschüssen in diesem Fall nicht möglich gewesen.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt
256.200€ für 119 Kinder aus der Gemeinde Gelbensande eingeplant worden, die in
einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei
Auswirkungen auf den Planansatz.