Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die überplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 3.702,56 Euro für die Reparatur des Tanklöschfahrzeugs der Feuerwehr
mit Geldern des Produktkontos 02.54100.5233800 „Unterhaltung von Straßen, Wegen
und Plätzen“ zu decken. Die Mittel des Produktkontos werden somit
zweckgeändert.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Blankenhagen hat im Rahmen der Haushaltsplanung finanzielle Mittel in
Höhe von 3.000 Euro für die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge der
Feuerwehr in den Haushalt 2022 eingestellt.
Diese Mittel wurden bereits komplett verwendet. Nach der
erfolgten Durchsicht beim Fahrzeughersteller wurde ein Reparaturbedarf
festgestellt. Ein Angebot des Fahrzeugherstellers liegt vor. Es beläuft sich
auf 3.702,56 €.
Nach Rücksprache mit der Wehrleitung ist es denkbar mit der Reparatur bis 2023 zu warten. Es herrscht kein akuter Handlungsbedarf.
Bei dem hochpreisigen Fahrzeug handelt es sich um das einzige Löschfahrzeug der Feuerwehr Blankenhagen.
Im Deckungskreis sind keine ausreichenden Mittel vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend §2 Abs (1)
des Gesetz über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die
Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V), ist es Aufgabe der
Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen in
ihrem Gebiet sicherzustellen. Hierfür ist die Vorhaltung, Unterhaltung und das
Einsetzen einer Feuerwehr das übliche Mittel.
Die Gemeinde Blankenhagen hat in ihrer Hauptsatzung dem Bürgermeister in §7 (1) 2. bei überplanmäßigen Ausgaben je Fall das Recht zur Entscheidung bis zu einer Höhe von 1.000 € je Produktkonto eingeräumt.
Da
die Aufwendungen über diesem Wert liegen, hat die Entscheidung über die
Finanzierung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.
Es
handelt sich hier um überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.702,56 Euro.
Nach
§ 52 Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die entstehenden Kosten sind unabweisbar.
Sollte die Gemeindevertretung die Kosten nicht mit diesem Beschluss finanzieren so sind die Kosten für das Jahr 2023 einzuplanen. Der Reparaturbedarf bleibt unverändert vorhanden. Daher sollte die Gemeindevertretung die Reparatur veranlassen um die Sicherheit der Gemeinde weiter zu gewährleisten und keine Folgeschäden am Fahrzeug zu riskieren.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde
Blankenhagen wurden 3.000 Euro für die Unterhaltung der Fahrzeuge der
Feuerwehr Blankenhagen eingeplant.
Diese Mittel sind verbraucht.
Somit stehen keine Mittel in diesem Produkt zur Verfügung. Die volle Summe des Reparaturangebotes muss
also noch gedeckt werden. Im Deckungskreis sind keine ausreichenden Mittel
vorhanden.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen kann aus
dem Produktkonto 02.54100.5233800 – „Unterhaltung von Straßen, Wegen und
Plätzen“ erfolgen. Die Änderung der Zweckgebundenen finanziellen Mittel sind zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen
Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen
Enthaltungen: