Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung zur Finanzierung überplanmäßiger Ausgaben zur Reparatur des Tanklöschfahrzeugs der Feuerwehr Blankenhagen
Vorlage
VOA/1604/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.702,56 Euro für die Reparatur des Tanklöschfahrzeugs der Feuerwehr mit Geldern des Produktkontos 02.54100.5233800 „Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen“ zu decken. Die Mittel des Produktkontos werden somit zweckgeändert.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Blankenhagen hat im Rahmen der Haushaltsplanung finanzielle Mittel in Höhe von 3.000 Euro für die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge der Feuerwehr in den Haushalt 2022 eingestellt.

Diese Mittel wurden bereits komplett verwendet. Nach der erfolgten Durchsicht beim Fahrzeughersteller wurde ein Reparaturbedarf festgestellt. Ein Angebot des Fahrzeugherstellers liegt vor. Es beläuft sich auf 3.702,56 €.

Nach Rücksprache mit der Wehrleitung ist es denkbar mit der Reparatur bis 2023 zu warten. Es herrscht kein akuter Handlungsbedarf.

Bei dem hochpreisigen Fahrzeug handelt es sich um das einzige Löschfahrzeug der Feuerwehr Blankenhagen.

Im Deckungskreis sind keine ausreichenden Mittel vorhanden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Entsprechend §2 Abs (1) des Gesetz über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V), ist es Aufgabe der Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen in ihrem Gebiet sicherzustellen. Hierfür ist die Vorhaltung, Unterhaltung und das Einsetzen einer Feuerwehr das übliche Mittel.

 

Die Gemeinde Blankenhagen hat in ihrer Hauptsatzung dem Bürgermeister in §7 (1) 2. bei überplanmäßigen Ausgaben je Fall das Recht zur Entscheidung bis zu einer Höhe von 1.000 € je Produktkonto eingeräumt.

Da die Aufwendungen über diesem Wert liegen, hat die Entscheidung über die Finanzierung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.

 

Es handelt sich hier um überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.702,56 Euro.

Nach § 52 Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die entstehenden Kosten sind unabweisbar.

 

Sollte die Gemeindevertretung die Kosten nicht mit diesem Beschluss finanzieren so sind die Kosten für das Jahr 2023 einzuplanen. Der Reparaturbedarf bleibt unverändert vorhanden. Daher sollte die Gemeindevertretung die Reparatur veranlassen um die Sicherheit der Gemeinde weiter zu gewährleisten und keine Folgeschäden am Fahrzeug zu riskieren.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde Blankenhagen wurden 3.000 Euro für die Unterhaltung der Fahrzeuge der Feuerwehr Blankenhagen eingeplant.

Diese Mittel sind verbraucht. Somit stehen keine Mittel in diesem Produkt zur Verfügung.  Die volle Summe des Reparaturangebotes muss also noch gedeckt werden. Im Deckungskreis sind keine ausreichenden Mittel vorhanden.

Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen kann aus dem Produktkonto 02.54100.5233800 – „Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen“ erfolgen. Die Änderung der Zweckgebundenen finanziellen Mittel sind zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen

Enthaltungen: