Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung
Vorlage
VOA/1603/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma LB Lehmann Brandschutz und Sanierungs- GmbH für die Abteilung Jugendfeuerwehr Blankenhagen der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen, in Höhe von

150,00 € anzunehmen.


Sachverhalt:

 

Die Firma LB Lehmann Brandschutz und Sanierungs- GmbH hat am 01.12.2022 durch Überweisungsgutschrift 150,00 € für die Jugendfeuerwehr Blankenhagen gespendet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Prinzipiell entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenhagen gemäß §5 Abs (4) über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00€. Bei vorliegender zeitlicher Nähe zur Sitzung kann der Hauptausschuss nicht beteiligt werden

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.


Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: