Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma LB Lehmann
Brandschutz und Sanierungs- GmbH für die Abteilung Jugendfeuerwehr Blankenhagen
der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen, in Höhe von
150,00 € anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma LB Lehmann Brandschutz und
Sanierungs- GmbH hat am 01.12.2022 durch Überweisungsgutschrift 150,00 € für
die Jugendfeuerwehr Blankenhagen gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. (3) der Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Prinzipiell entscheidet der Hauptausschuss der
Gemeinde Blankenhagen gemäß §5 Abs (4) über die Annahme von Spenden ab 100,01 €
bis 1.000,00€. Bei vorliegender zeitlicher Nähe zur Sitzung kann der
Hauptausschuss nicht beteiligt werden
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: