Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in
Höhe von 1.608,46 Euro mit Geldern des Produktkontos 02.54100.5233800
„Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen“ zu decken. Die Mittel des Produktkontos
werden somit zweckgeändert.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Blankenhagen hat im Rahmen der Haushaltsplanung finanzielle Mittel in
Höhe von 1.000 Euro für die Lohnfortzahlungen / Verdienstausfälle in den
Haushalt 2022 eingestellt.
Von diesen Mitteln wurden bereits
233,46 € verwendet. Somit stehen noch 766,54 € in diesem Produkt zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 16.11.2022, eingegangen am
24.11.2022 macht ein Kamerad der Feuerwehr Blankenhagen Verdienstausfälle
geltend, die den geplanten Rahmen deutlich übersteigen. Beim Anspruch
des Kameraden i.H.v. 2.375,00 € müssen also noch 1.608,46 € gedeckt werden. Im
Deckungskreis sind keine ausreichenden Mittel vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend §11 Abs (1)
& (2) Satz 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V), dürfen den
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Dienstverhältnis zur Feuerwehr
keine Nachteile entstehen. Die Zahlung eines Verdienstausfalles wird hier
rechtlich fundiert. Hierzu wurden gemäß §32 (1) 4. BrSchG M-V
Verordnungen zur Regelung erlassen.
Die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) regelt in §7 die Höhe der Verdienstausfallentschädigung. Der Höchstbetrag wird hier als dreihundertster Teil der Jahreseinkünfte bis zum Höchstbetrag von 250€ je Tag festgelegt.
Der Feuerwehrkamerad konnte, für einen zweiwöchigen Lehrgang, einen Verdienstausfall in Höhe von 2.250,00 € glaubhaft nachweisen. Zudem summiert sich ein Verdienstausfall für einen Einsatz mit einer Summe von 125,00€.
Dieser Anspruch ist unbestreitbar.
Die Gemeinde Blankenhagen hat in ihrer Hauptsatzung dem Bürgermeister in §7 (1) 2. bei überplanmäßigen Ausgaben je Fall das Recht zur Entscheidung bis zu einer Höhe von 1.000 € je Produktkonto eingeräumt.
Da
die Aufwendungen über diesem Wert liegen, hat die Entscheidung über die
Finanzierung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.
Es
handelt sich hier um überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.608,46 Euro.
Nach
§ 52 Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die entstehenden Kosten sind
unabweisbar.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde Blankenhagen wurden
1.000 Euro für die Lohnfortzahlungen / Verdienstausfälle der Mitglieder
der Feuerwehr Blankenhagen eingeplant.
Von diesen Mitteln wurden bereits
233,46 € verwendet. Somit stehen noch 766,54 € in diesem Produkt zur
Verfügung. Beim Anspruch des Kameraden
i.H.v. 2.375,00 € müssen also noch 1.608,46 € gedeckt werden. Im Deckungskreis
sind keine ausreichenden Mittel vorhanden.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen kann aus
dem Produktkonto 02.54100.5233800 – „Unterhaltung von Straßen, Wegen und
Plätzen“ erfolgen. Die Änderung der Zweck gebundenen finanziellen Mittel sind
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen
Vertreter:
Davon anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen
Enthaltungen: