Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Annahme von Spenden (1.000 € für die Jugendarbeit im Heidetreff) gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Tischvorlage)
Vorlage
VZD/2087/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende von der Baltic Medizintechnik Rostock GmbH, Blücherstraße 55 in 18055 Rostock für die Jugendarbeit im „Heidetreff“ anzunehmen.

Die Spende soll für
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verwendet werden.

Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:
Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Die Baltic Medizintechnik Rostock GmbH, Blücherstraße 55 in 18055 Rostock hat am 25.11.2022 (Buchungsdatum) Geld in Höhe von 1.000 € für die Jugendarbeit im „Heidetreff“ gespendet. Der Buchungsbeleg wird als Anlage 1 beigefügt.  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und Ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

In der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,00 Euro (netto) bis 1.000,00 € (netto) trifft.

Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande über die Annahme der Spende entscheiden. Die nächste planmäßige Sitzung wäre am 08.12.2022.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister (Herr Labitzke) wünscht dieser, dass in der Gemeindevertretung am 01.12.2022 als Tischvorlage über die Spendenannahme entschieden wird.

Die Gemeinde Vertretung muss nun über die Spendenannahme und die Verwendung entscheiden.

 


Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.