Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
Geldspende von der Baltic Medizintechnik Rostock GmbH, Blücherstraße 55 in 18055 Rostock für
die Jugendarbeit im „Heidetreff“ anzunehmen.
Die Spende soll für
………………………………………………………………………………….
verwendet werden.
Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Baltic Medizintechnik Rostock GmbH, Blücherstraße 55 in 18055 Rostock
hat am 25.11.2022 (Buchungsdatum) Geld in Höhe von 1.000 € für die Jugendarbeit
im „Heidetreff“ gespendet. Der Buchungsbeleg wird als Anlage 1 beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und Ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 €
überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung
durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande
ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die
Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,00 Euro (netto)
bis 1.000,00 € (netto) trifft.
Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der
Gemeinde Gelbensande über die Annahme der Spende entscheiden. Die nächste
planmäßige Sitzung wäre am 08.12.2022.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister (Herr
Labitzke) wünscht dieser, dass in der Gemeindevertretung am 01.12.2022 als
Tischvorlage über die Spendenannahme entschieden wird.
Die Gemeinde Vertretung muss nun über die
Spendenannahme und die Verwendung entscheiden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.