Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die überplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV
M-V im Teilhaushalt 3 in Höhe von 5.100 EUR für die Flächenberäumung hinter der
Kita und Fällungen neben der Kita als unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt
durch das Produktkonto 54102.5233830 (Baumpflege).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Fläche hinter der Kita soll beräumt werden, damit sie von der Kita
zusätzlich genutzt werden kann. Zur Flächenberäumung gehören
Baumpflegemaßnahmen, Fällungen und Entfernung von Gestrüpp und Sträuchern.
Außerdem sollen rechts neben der Kita einige Bäume gefällt werden, da sie auf
der Verrohrung stehen.
Das günstigste Angebot übersteigt den geschätzten Auftragswert um ca.
5.100 EUR. Die Preisentwicklung war nicht abzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Schätzung des Auftragswertes für die
Flächenberäumung hinter der Kita und die Fällungen neben der Kita lag so
niedrig,
da eine angefragte Firma einen Kostenaufwand in Höhe von
ca. 5.000 EUR genannt hatte. Nach der
Markterkundung liegt das günstigste Angebot bei
10.079,30 EUR. Daher wird eine Zustimmung zu der überplanmäßigen Ausgabe in
Höhe von
ca. 5.100 EUR benötigt, damit die Finanzierung des Auftrages gesichert ist und
dieser noch in diesem Jahr ausgelöst werden kann. Eine Verschiebung der
Maßnahme ins nächste Jahr ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da mit
noch höheren Kosten für Baumpflege und Fällungen gerechnet werden kann.
Gemäß § 50 KV M-V muss eine außerplanmäßige
Ausgabe unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt sein.
Zum Zeitpunkt des Haushalts- sowie Nachtragsplanung
2022 war der Verwaltung nicht bekannt, dass die Auftragssumme eine Höhe von ca.
5.000 EUR übersteigen wird.
Die Deckung der Rechnungssumme von ca. 10.100
EUR erfolgt vom Produktkonto 36500.5231200 (Unterhaltung der Außenanlagen).
Dort sind 4.600 EUR geplant, so dass eine Deckung vom Produktkonto
54102.5233830 (Baumpflege) in Höhe von 5.500 EUR.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder
auf die Bürgermeisterin delegiert werden.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde
Rövershagen legt fest, dass die Bürgermeisterin über überplanmäßige Ausgaben
von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500 EUR
(netto) sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 1.500 EUR (netto) je
Ausgabenfall, entscheiden darf.
In § 5 der Hauptsatzung (Haupt- und
Finanzausschuss) sind keine Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
getroffen worden. Aufgrund dessen muss die Gemeindevertretung darüber
entscheiden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2022:
Der Haupt- und
Finanzausschuss Rövershagen empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung
Rövershagen, dem Beschluss über die überplanmäßigen
Ausgaben für die Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita,
zuzustimmen.
Finanzierung:
Die günstigste Auftragssumme für die
Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita beträgt ca.
10.100 EUR und wird vom Produktkonto 36500.5231200 (Unterhaltung der
Außenanlagen) gebucht.
Somit entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von ca. 5.100 EUR. Es ist noch eine Kostenminderung zu erwarten, da die
Firma zwei Aufträge für Rövershagen bekommen wird und dann einen Nachlass
gewährt. Die Höhe steht noch nicht fest.
Laut § 7 der Hauptsatzung darf die
Bürgermeisterin somit nur über 460 EUR (10 % des Produktkontos), aber maximal
1.500 EUR entscheiden.
Die überplanmäßige Ausgabe für die
Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita kann nur durch
die Gemeindevertretung entschieden werden, da die Ausgaben über
1.500 EUR (netto) betragen.