Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen über die überplanmäßigen Ausgaben für die Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita
Vorlage
VOA/2567/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die überplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV
M-V im Teilhaushalt 3 in Höhe von 5.100 EUR für die Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita als unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt durch das Produktkonto 54102.5233830 (Baumpflege).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Die Fläche hinter der Kita soll beräumt werden, damit sie von der Kita zusätzlich genutzt werden kann. Zur Flächenberäumung gehören Baumpflegemaßnahmen, Fällungen und Entfernung von Gestrüpp und Sträuchern. Außerdem sollen rechts neben der Kita einige Bäume gefällt werden, da sie auf der Verrohrung stehen.

Das günstigste Angebot übersteigt den geschätzten Auftragswert um ca. 5.100 EUR. Die Preisentwicklung war nicht abzusehen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Schätzung des Auftragswertes für die Flächenberäumung hinter der Kita und die Fällungen neben der Kita lag so niedrig, da eine angefragte Firma einen Kostenaufwand in Höhe von
ca. 5.000 EUR genannt hatte. Nach der Markterkundung liegt das günstigste Angebot bei
10.079,30 EUR. Daher wird eine Zustimmung zu der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
ca. 5.100 EUR benötigt, damit die Finanzierung des Auftrages gesichert ist und dieser noch in diesem Jahr ausgelöst werden kann. Eine Verschiebung der Maßnahme ins nächste Jahr ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da mit noch höheren Kosten für Baumpflege und Fällungen gerechnet werden kann.

 

Gemäß § 50 KV M-V muss eine außerplanmäßige Ausgabe unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt sein.

Zum Zeitpunkt des Haushalts- sowie Nachtragsplanung 2022 war der Verwaltung nicht bekannt, dass die Auftragssumme eine Höhe von ca. 5.000 EUR übersteigen wird.

 

Die Deckung der Rechnungssumme von ca. 10.100 EUR erfolgt vom Produktkonto 36500.5231200 (Unterhaltung der Außenanlagen). Dort sind 4.600 EUR geplant, so dass eine Deckung vom Produktkonto 54102.5233830 (Baumpflege) in Höhe von 5.500 EUR.

 

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin delegiert werden.

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen legt fest, dass die Bürgermeisterin über überplanmäßige Ausgaben von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500 EUR (netto) sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 1.500 EUR (netto) je Ausgabenfall, entscheiden darf.

In § 5 der Hauptsatzung (Haupt- und Finanzausschuss) sind keine Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben getroffen worden. Aufgrund dessen muss die Gemeindevertretung darüber entscheiden.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2022:

Der Haupt- und Finanzausschuss Rövershagen empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung Rövershagen, dem Beschluss über die überplanmäßigen Ausgaben für die Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita, zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Die günstigste Auftragssumme für die Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita beträgt ca. 10.100 EUR und wird vom Produktkonto 36500.5231200 (Unterhaltung der Außenanlagen) gebucht.

Somit entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 5.100 EUR. Es ist noch eine Kostenminderung zu erwarten, da die Firma zwei Aufträge für Rövershagen bekommen wird und dann einen Nachlass gewährt. Die Höhe steht noch nicht fest.

 

Laut § 7 der Hauptsatzung darf die Bürgermeisterin somit nur über 460 EUR (10 % des Produktkontos), aber maximal 1.500 EUR entscheiden.

 

Die überplanmäßige Ausgabe für die Flächenberäumung hinter der Kita und Fällungen neben der Kita kann nur durch die Gemeindevertretung entschieden werden, da die Ausgaben über
1.500 EUR (netto) betragen.