Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme einer Spende gem. § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/1638/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende von Herrn Olaf Hein in Höhe von 112,00 € für die Abteilung Jugendfeuerwehr Mönchhagen der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Herr Olaf Hein aus Mönchhagen hat eine Spende in Höhe von 112,00€ für die Abteilung Jugendfeuerwehr Mönchhagen der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100,01 €.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.