Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende von Herrn
Olaf Hein in Höhe von 112,00 € für die Abteilung Jugendfeuerwehr Mönchhagen der
Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Herr Olaf Hein aus Mönchhagen hat eine Spende
in Höhe von 112,00€ für die Abteilung Jugendfeuerwehr Mönchhagen der
Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss
gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden
ab 100,01 €.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der
Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden
gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu
übersenden.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.