Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Finanzierung der überplanmäßigen Kosten für die Erneuerung der Fluchtwegbeleuchtung in der Kita
Vorlage
VVG/1637/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, die überplanmäßigen Kosten für die Erneuerung der Fluchtwegbeleuchtung in Höhe von 3.045,69 Euro nachträglich aus dem Produktkonto 04.54100-5233800 – „Straßenunterhaltung“ zu finanzieren.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Mönchhagen hat in der Kindertagesstätte die Fluchtwegbeleuchtung Ende 2021 erneuert und 2022 die Leistung abgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Wellert Elektrotechnik GmbH & Co. KG aus Mönchhagen mit einer Bruttoangebotssumme von 5.218,51 Euro abgegeben. Um den Auftrag auszulösen, wurde ein entsprechender Beschluss VBE/1547/2021/GMÖ am 16.08.2021 gefasst, da die Finanzierung nicht gesichert war.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind. Laut Nachtragsvereinbarung vom 30.11.2021 sind weitere Kosten in Höhe von 3.476,71 € für 3 weitere Sicherheitsleuchten für innen, 2 Notleuchten für außen und 3 Versorgungsboxen für Notleuchten entstanden. Die Gesamtvergütung beträgt 8.695,22 Euro.

Der ehrenamtliche Bürgermeister trifft entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen Entscheidungen bis zu folgenden Wertgrenzen:
„über überplanmäßige Ausgaben von 20 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 750,00 Euro (netto) je Ausgabenfall“.
Da die Aufwendungen für die Erneuerung der Fluchtwegbeleuchtung weit darüber liegen, hat die
Entscheidung über die Finanzierung durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.045,69 Euro für die Erneuerung der Fluchtwegbeleuchtung sind zu finanzieren. Die erbrachten Restleistungen wurden im Haushaltsjahr 2022 bereits abgerechnet. In dem Produktkonto „Unterhaltung Gebäude“ – 04.36500-5231300/7231300 wurden keine finanziellen Mittel für diese Leistung eingestellt.

Es ist zu prüfen, ob eine Deckung im Teilhaushalt 2 „Bau- und Entwicklungsamt“ gegeben ist.

Im Produktkonto „Straßenunterhaltung“ - 04.54100-5233800/7233800 sind im Haushalt 2022 noch finanzielle Mittel in Höhe von 49.747,45 Euro. Die Gelder stehen für die Finanzierung der überplanmäßigen Kosten zur Verfügung. Die Finanzierung wäre somit gesichert