Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die außerplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV M-V im Teilhaushalt 3 in Höhe von
2.326,27 EUR für die Beschaffung der Weihnachtsbeleuchtung mit Zubehör für die
Pflanzpyramiden als unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt durch die
Produktkonten 55100.7238000 in Höhe von 2.140,60 EUR und 55100.7237000 in Höhe
von 42,26 EUR.
Sachverhalt:
Es wurden, für die in der Gemeinde befindlichen Pflanzpyramiden,
Weihnachtsbeleuchtung mit Zubehör beschafft. Diese ist nicht im Haushaltsplan
der Gemeinde geplant gewesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Beschaffung der Weihnachtsbeleuchtung
mit Zubehör für die Pflanzpyramiden kam es zu einer außerplanmäßigen Ausgabe,
da im Haushalt 2022 der Gemeinde Rövershagen keine Planposition vorhanden ist.
Gemäß § 50 KV M-V muss eine außerplanmäßige
Ausgabe unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt sein.
Zum Zeitpunkt des Haushalts- sowie
Nachtragsplanung 2022 war der Verwaltung nicht bekannt, dass
Weihnachtsbeleuchtung für die Pflanzpyramiden angeschafft werden soll.
Aufgrund dessen ist die Ausgabe
unvorhergesehen.
Die Ausgabe von 2.326,27 EUR (Beleuchtung +
Zubehör, Baggermiete + Tankfüllung) ist unabweisbar, da bereits eine Lieferung
sowie Rechnungslegung erfolgt ist.
Die Deckung der Rechnungssumme von 2.326,27 EUR
erfolgt von den Produktkonten 55100.7238000 in Höhe von 2.140,60 EUR und
55100.7237000 in Höhe von 42,26 EUR.
Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung
durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder
auf die Bürgermeisterin delegiert werden.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde
Rövershagen legt fest, dass die Bürgermeisterin über überplanmäßige Ausgaben
von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500 EUR
(netto) sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 1.500 EUR (netto) je
Ausgabenfall, entscheiden darf.
Die Rechnungssumme von 2.326,27 EUR liegt
oberhalb der Befugnis der Bürgermeisterin.
In § 5 der Hauptsatzung (Haupt- und
Finanzausschuss) sind keine Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
getroffen worden.
Aufgrund dessen muss die Gemeindevertretung
darüber entscheiden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss Rövershagen
empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung Rövershagen, dem Beschluss über die
außerplanmäßige Beschaffung von Beleuchtung für die Pflanzpyramiden,
zuzustimmen.
Finanzierung:
Die Rechnungssumme für die
Weihnachtsbeleuchtung der Pflanzpyramiden beträgt 2.326,27 EUR und wird vom
Produktkonto 55100.0827000/7857200 gebucht.
Auf diesem Produktkonto sind 1.000 EUR für den
Wildzaun Rosengrund geplant, wovon noch 143,41 EUR zur Verfügung stehen. Somit
entsteht eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.182,86 EUR.
Laut § 7 der Hauptsatzung darf die
Bürgermeisterin nur über maximal 1.500 EUR entscheiden.
Die außerplanmäßige Beschaffung der Beleuchtung
für die Pflanzpyramiden kann nur durch die Gemeindevertretung entschieden
werden, da die Ausgaben über 1.500 EUR (netto) betragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: