Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die außerplanmäßige Beschaffung von Beleuchtung für die Pflanzpyramiden
Vorlage
VOA/2566/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die außerplanmäßige Ausgabe gem. § 50 KV M-V im Teilhaushalt 3 in Höhe von 2.326,27 EUR für die Beschaffung der Weihnachtsbeleuchtung mit Zubehör für die Pflanzpyramiden als unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt durch die Produktkonten 55100.7238000 in Höhe von 2.140,60 EUR und 55100.7237000 in Höhe von 42,26 EUR.

 


Sachverhalt:

Es wurden, für die in der Gemeinde befindlichen Pflanzpyramiden, Weihnachtsbeleuchtung mit Zubehör beschafft. Diese ist nicht im Haushaltsplan der Gemeinde geplant gewesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die Beschaffung der Weihnachtsbeleuchtung mit Zubehör für die Pflanzpyramiden kam es zu einer außerplanmäßigen Ausgabe, da im Haushalt 2022 der Gemeinde Rövershagen keine Planposition vorhanden ist.

Gemäß § 50 KV M-V muss eine außerplanmäßige Ausgabe unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt sein.

Zum Zeitpunkt des Haushalts- sowie Nachtragsplanung 2022 war der Verwaltung nicht bekannt, dass Weihnachtsbeleuchtung für die Pflanzpyramiden angeschafft werden soll.

Aufgrund dessen ist die Ausgabe unvorhergesehen.

Die Ausgabe von 2.326,27 EUR (Beleuchtung + Zubehör, Baggermiete + Tankfüllung) ist unabweisbar, da bereits eine Lieferung sowie Rechnungslegung erfolgt ist.

 

Die Deckung der Rechnungssumme von 2.326,27 EUR erfolgt von den Produktkonten 55100.7238000 in Höhe von 2.140,60 EUR und 55100.7237000 in Höhe von 42,26 EUR.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin delegiert werden.

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen legt fest, dass die Bürgermeisterin über überplanmäßige Ausgaben von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500 EUR (netto) sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 1.500 EUR (netto) je Ausgabenfall, entscheiden darf.

Die Rechnungssumme von 2.326,27 EUR liegt oberhalb der Befugnis der Bürgermeisterin.

 

In § 5 der Hauptsatzung (Haupt- und Finanzausschuss) sind keine Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben getroffen worden.

Aufgrund dessen muss die Gemeindevertretung darüber entscheiden.

 

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2022:

Der Haupt- und Finanzausschuss Rövershagen empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung Rövershagen, dem Beschluss über die außerplanmäßige Beschaffung von Beleuchtung für die Pflanzpyramiden, zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Die Rechnungssumme für die Weihnachtsbeleuchtung der Pflanzpyramiden beträgt 2.326,27 EUR und wird vom Produktkonto 55100.0827000/7857200 gebucht.

Auf diesem Produktkonto sind 1.000 EUR für den Wildzaun Rosengrund geplant, wovon noch 143,41 EUR zur Verfügung stehen. Somit entsteht eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.182,86 EUR.

Laut § 7 der Hauptsatzung darf die Bürgermeisterin nur über maximal 1.500 EUR entscheiden.

 

Die außerplanmäßige Beschaffung der Beleuchtung für die Pflanzpyramiden kann nur durch die Gemeindevertretung entschieden werden, da die Ausgaben über 1.500 EUR (netto) betragen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: