Betreff
Beschluss der Gemeinde Blankenhagen über den Mietvertrag einer Löschwasserzisterne
Vorlage
VOA/1601/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Blankenhagen beschließt nachfolgenden Mietvertrag über die Anmietung einer Zisterne zur Nutzung durch die Feuerwehren. Die Finanzierung ist über das Produktkonto 12600.5621000 gesichert.

 

 

Mietvertrag über eine Löschwasserzisterne

 

zwischen

 

der Gemeinde Blankenhagen,

im Amt Rostocker Heide; geschäftsansässig in 18182 Gelbensande, Eichenallee 20a,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Detlef Kröger

und den 2. stellv. Bürgermeister Herrn Nils Rohde

- nachfolgend Mieter -

 

und

 

der Remisch & Remisch GbR,

geschäftsansässig in 18182 Blankenhagen, Dorfstraße 57,

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falk Remisch

- nachfolgend Vermieter -

 

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

 

§ 1 Mietobjekt

1.  Der Vermieter vermietet an den Mieter einen 50.000 l Bodentank aus Stahl mit Anschlussstutzen (nachfolgend "das Mietobjekt") auf dem in Blankenhagen gelegenen und auf dem als Anlagen 1 beigefügten Lageplan dargestellten Grundstück zum Betrieb von 1 Löschwasserzisterne.

2.  Das Mietobjekt wird vom Vermieter bis zum Ablauf des 31.12.2022 hergestellt. Beide Parteien werden das Mietobjekt nach dessen Fertigstellung gemeinsam abnehmen und hierüber ein Abnahmeprotokoll fertigen.

 

§ 2 Mietzweck

1.  Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich zum Betrieb von 1 unterirdischen Löschwasserzisterne mit Anschlussleitung und -stutzen (nachfolgend auch bezeichnet als "die Zisterne") nutzen. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

2.  Sollten zur vertragsgemäßen Nutzung behördliche Genehmigungen erforderlich oder Auflagen zu erfüllen sein, so hat der Mieter diese insoweit auf eigene Kosten einzuholen und zu erfüllen, als sie sich aus seiner Person oder seiner betrieblichen Eigenart ergeben.

 

§ 3 Mietzeit, Kündigung

1.   Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe des Mietobjekts und endet nach Ablauf von 15 Jahren.

      Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt voraussichtlich am 01.01.2023.

2.  Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch nach Ablauf der Mietzeit um jeweils weitere 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt wird.

3.  Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

a)    behördlich erteilte Betriebsgenehmigungen entzogen oder nicht verlängert werden, weil die Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjektes wegfällt und der Vermieter eine Mängelbeseitigung in angemessener Frist nicht vornimmt,

b)    das Mietobjekt durch Brand, höhere Gewalt oder sonstige Ursachen ganz oder teilweise untergeht und der Vermieter eine Wiederherstellung in angemessener Frist nicht vornimmt bzw. nicht vornehmen kann.

5.  Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 4 Miete, Zahlungsweise

1.  Es wird eine jährliche Miete i. H. v. 600 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart.

2.  Die Miete ist spätestens am 15. Dezember eines jedes Jahres zur Zahlung fällig.

3.  Mit dem unter Ziff. 1 genannten Betrag sind sämtliche auf dem Mietobjekt ruhenden öffentlichen Abgaben und Lasten abgegolten.

 

§ 5 Betrieb der Zisterne

1.  Der Betrieb der Zisterne einschließlich der Befüllung mit Löschwasser, der Kontrolle des Löschwasserbestandes, der Kontrolle der technischen Funktionsfähigkeit, der Einhaltung der einschlägigen technischen Regelwerke und der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Vorhaltung von Löschwasser obliegt ausschließlich dem Mieter.

2.  Der Vermieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Zisterne, soweit dies nicht auf Mängel an dem Mietobjekt (objektbezogene Gebrauchsvoraussetzung) beruht.

3.  Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweden Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung der in Ziff. 1 genannten Pflichten und der in Ziff. 2 genannten Funktionsfähigkeit der Zisterne frei.

 

 

§ 6 Instandsetzung und Instandhaltung

1.  Die Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an dem Mietobjekt obliegen dem Vermieter und die Tragung hierfür entstehender Kosten.

2.  Es wird eine jährliche Besichtigung des Mietobjekts jeweils im Monat Mai vereinbart. Bei der Besichtigung führt der Mieter eine Funktionskontrolle durch und die Parteien bestimmen, welche Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten vom Vermieter auszuführen sind.

3.  Kommt der Vermieter seiner von beiden Parteien anlässlich der Begehung festgestellten Instandhaltungsverpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und schriftlicher Nachfristsetzung des Mieters nicht nach, kann der Mieter die Arbeiten auf Kosten des Vermieters ausführen lassen.

 

§ 7 Untervermietung

 

Der Mieter darf das Mietobjekt weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung überlassen, sofern der Vermieter dazu keine Erlaubnis erteilt hat.

 

 

§ 8 Verkehrssicherung

1.  Die Verkehrssicherung des Mietobjektes obliegt allein dem Mieter.

2.  Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweden Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei.

 

§ 9 Vorkaufsrecht

Soll das Mietobjekt während der Mietdauer verkauft werden, muss der Vermieter es zuerst dem Mieter anbieten, mit ihm gegebenenfalls in Verhandlungen eintreten und ihn über die Höhe anderer Angebote sowie den Anbietenden informieren.

 

§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses

1.  Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in dem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben.

2.  Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, die Zisternen bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gegen Zahlung eines angemessenen Kaufpreises zu erwerben.

3. Sofern ein Ankauf der Zisternen nicht erfolgt, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Kosten für den noch vorhandenen Löschwasserbestand zu ersetzen.

 

§ 11 Schriftform

1.  Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2.  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

 

 

 

§ 12 Sonstiges

 

1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Vereinbarungen ist Bentwisch.

 

2.   Der Vermieter wird den Mieter rechtzeitig von einer etwaigen Verkaufsabsicht unterrichten.

 

3.   Bestandteil dieses Mietvertrages sind die nachstehend aufgeführten Anlagen:

 

- Anlage 1 (Lageplan)

 

 

Blankenhagen, den _______________

 

 

für die Gemeinde Blankenhagen:

 

 

_______________                         _______________

Detlef Kröger                          Nils Rohde                             Dienstsiegel
Bürgermeister             2. Stellv. Bürgermeister

 

 

Für die Remisch & Remisch GbR:

 

 

_________________

Falk Remisch
Geschäftsführer

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 28.11.2022:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen mit 7 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen (Herr Remisch ist befangen und stimmt nicht mit ab), dem nachfolgenden Mietvertrag über die Anmietung einer Zisterne zur Nutzung durch die Feuerwehren mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

 

Mietvertrag über eine Löschwasserzisterne

 

zwischen

 

der Gemeinde Blankenhagen,

im Amt Rostocker Heide; geschäftsansässig in 18182 Gelbensande, Eichenallee 20a,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Detlef Kröger

und den 2. stellv. Bürgermeister Herrn Nils Rohde

- nachfolgend Mieter -

 

und

 

der Remisch & Remisch GbR,

geschäftsansässig in 18182 Blankenhagen, Dorfstraße 57,

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falk Remisch

- nachfolgend Vermieter -

 

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

 

 

§ 1 Mietobjekt

1.  Der Vermieter vermietet an den Mieter einen 50.000 l Bodentank aus Stahl mit Anschlussstutzen (nachfolgend "das Mietobjekt") auf dem in Blankenhagen gelegenen und auf dem als Anlagen 1 beigefügten Lageplan dargestellten Grundstück zum Betrieb von 1 Löschwasserzisterne.

2.  Das Mietobjekt wird vom Vermieter bis zum Ablauf des 31.12.2022 hergestellt. Beide Parteien werden das Mietobjekt nach dessen Fertigstellung gemeinsam abnehmen und hierüber ein Abnahmeprotokoll fertigen.

 

§ 2 Mietzweck

1.  Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich zum Betrieb von 1 unterirdischen Löschwasserzisterne mit Anschlussleitung und -stutzen (nachfolgend auch bezeichnet als "die Zisterne") nutzen. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

2.  Sollten zur vertragsgemäßen Nutzung behördliche Genehmigungen erforderlich oder Auflagen zu erfüllen sein, so hat der Mieter diese insoweit auf eigene Kosten einzuholen und zu erfüllen, als sie sich aus seiner Person oder seiner betrieblichen Eigenart ergeben.

 

§ 3 Mietzeit, Kündigung

1.   Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe des Mietobjekts und endet nach Ablauf von 15 Jahren.

      Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt voraussichtlich am 01.01.2023.

      Es soll ein jährlicher Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Jahresende vereinbart werden; ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch.

2.  Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch nach Ablauf der Mietzeit um jeweils weitere 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt wird.

3.  Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

a)    behördlich erteilte Betriebsgenehmigungen entzogen oder nicht verlängert werden, weil die Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjektes wegfällt und der Vermieter eine Mängelbeseitigung in angemessener Frist nicht vornimmt,

b)    das Mietobjekt durch Brand, höhere Gewalt oder sonstige Ursachen ganz oder teilweise untergeht und der Vermieter eine Wiederherstellung in angemessener Frist nicht vornimmt bzw. nicht vornehmen kann.

5.  Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

 

 

 

§ 4 Miete, Zahlungsweise

1.  Es wird eine jährliche Miete i. H. v. 600 € inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart.

2.  Die Miete ist spätestens am 15. Dezember eines jedes Jahres zur Zahlung fällig.

3.  Mit dem unter Ziff. 1 genannten Betrag sind sämtliche auf dem Mietobjekt ruhenden öffentlichen Abgaben und Lasten abgegolten.

 

§ 5 Betrieb der Zisterne

1.  Der Betrieb der Zisterne einschließlich der Befüllung mit Löschwasser, der Kontrolle des Löschwasserbestandes, der Kontrolle der technischen Funktionsfähigkeit, der Einhaltung der einschlägigen technischen Regelwerke und der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Vorhaltung von Löschwasser obliegt ausschließlich dem Mieter.

2.  Der Vermieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Zisterne, soweit dies nicht auf Mängel an dem Mietobjekt (objektbezogene Gebrauchsvoraussetzung) beruht.

3.  Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweden Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung der in Ziff. 1 genannten Pflichten und der in Ziff. 2 genannten Funktionsfähigkeit der Zisterne frei.

 

§ 6 Instandsetzung und Instandhaltung

1.  Die Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an dem Mietobjekt obliegen dem Vermieter und die Tragung hierfür entstehender Kosten.

2.  Es wird eine jährliche Besichtigung des Mietobjekts jeweils im Monat Mai vereinbart. Bei der Besichtigung führt der Mieter eine Funktionskontrolle durch und die Parteien bestimmen, welche Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten vom Vermieter auszuführen sind.

3.  Kommt der Vermieter seiner von beiden Parteien anlässlich der Begehung festgestellten Instandhaltungsverpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und schriftlicher Nachfristsetzung des Mieters nicht nach, kann der Mieter die Arbeiten auf Kosten des Vermieters ausführen lassen.

 

§ 7 Untervermietung

 

Der Mieter darf das Mietobjekt weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung überlassen, sofern der Vermieter dazu keine Erlaubnis erteilt hat.

 

 

§ 8 Verkehrssicherung

1.  Die Verkehrssicherung des Mietobjektes obliegt allein dem Mieter.

2.  Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweden Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei.

 

 

 

§ 9 Vorkaufsrecht

Soll das Mietobjekt während der Mietdauer verkauft werden, muss der Vermieter es zuerst dem Mieter anbieten, mit ihm gegebenenfalls in Verhandlungen eintreten und ihn über die Höhe anderer Angebote sowie den Anbietenden informieren.

 

§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses

1.  Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in dem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben.

2.  Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, die Zisternen bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gegen Zahlung eines angemessenen Kaufpreises zu erwerben.

3. Sofern ein Ankauf der Zisternen nicht erfolgt, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Kosten für den noch vorhandenen Löschwasserbestand zu ersetzen.

 

§ 11 Schriftform

1.  Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2.  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

 

§ 12 Sonstiges

1.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Vereinbarungen ist Bentwisch   Blankenhagen.

 

2.    Der Vermieter wird den Mieter rechtzeitig von einer etwaigen Verkaufsabsicht unterrichten.

 

3.    Bestandteil dieses Mietvertrages sind die nachstehend aufgeführten Anlagen:

 

- Anlage 1 (Lageplan)

 

 

Blankenhagen, den _______________

 

 

für die Gemeinde Blankenhagen:

 

_______________                         _______________

Detlef Kröger                          Nils Rohde                             Dienstsiegel
Bürgermeister             2. Stellv. Bürgermeister

 

 

Für die Remisch & Remisch GbR:

 

 

_________________

Falk Remisch
Geschäftsführer

 

 

Anlage/n:


Sachverhalt:

 

Die Brandschutzbedarfsplanung aus dem Jahr 2017 hat Defizite in der Löschwasserversorgung der Gemeinde Blankenhagen aufgezeigt. Die Wehrführung der Gemeinde Blankenhagen ist mit ihrer Arbeit bemüht hier Lösungen zu finden, die im Interesse der Finanzen günstig und praktikabel sind.

Die Gemeinde Blankenhagen ist per Gesetz (Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern BrSchG §2 Abs (1) 4.) verpflichtet im eigenen Wirkungskreis den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Hierbei hat die Gemeinde insbesondere die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

 

Auf dem Grundstück in der Dorfstraße 57 in Blankenhagen, ehemalige Tankstelle, befindet sich ein Behältnis, dass als Löschwasserbehälter geeignet ist. Das Fassungsvermögen stellt eine für die Gemeinde Blankenhagen geeignete Menge an Löschwasser zur Verfügung. Der Vorteil der Zisternenlösung ist die Ausfallsicherheit.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gemeinde hat die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Der Behälter stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems dar.

Die Ausführung der Entnahme ist derart geplant, dass ein Betreten oder Befahren des Grundstücks nicht notwendig ist.

Der Löschbereich, d.h. der 300m Umkreis um die Anlage, profitiert von dem vorhandenen Löschwasser. Weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich auch für Wald und Flächenbrände bei denen im Pendelverkehr Wasser geholt werden muss. Hier wird das Trinkwassernetz dann weniger belastet. Da der Tank mit Regenwasser gespeist wird, kann man hier auch von einer Nachhaltigkeit sprechen.

Der Verwaltung liegt ein Gutachten zur Schadstofffreiheit des Tankes vor.

 

Für die laufenden Kosten der Unterhaltung sind keine Größen bekannt, die Installation der notwendigen Saugeinrichtung muss noch erfolgen.

 

Der Mietvertrag ist in ähnlicher Form bereits in einer Nachbargemeinde zur Anwendung gekommen und wurde dabei rechtlich geprüft. In den Detailfragen wurde der Vertrag auf die Gemeinde Blankenhagen und die vorliegende Situation angepasst.


Finanzierung:

 

Finanzielle Mittel waren bereits im Haushalt 2022 eingestellt und sind für den Haushalt 2023 im Produktkonto 12600.5621000 in Höhe von 600 EUR eingeplant worden.