Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu
erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine
Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV
M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Durch die Gemeindevertretung Gelbensande soll auf Vorschlag des
Geschäftsführers,
Herrn Busecke, das Wirtschaftsprüfungsbüro Möhrle Happ Luther GmbH,
Richard-Wagner-Straße 39, 19059 Schwerin, zum Abschlussprüfer der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Geschäftsjahr 2022 berufen werden.
Sitzung der
Gemeindevertretung vom 01.12.2022:
Die Beschlussvorlage wurde aufgrund der fehlenden Unterlagen von der Tagesordnung genommen und auf der nächsten Gemeindevertretersitzung am 15.12.2022 behandelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
das Wirtschaftsprüfungsbüro Möhrle Happ Luther GmbH, Richard-Wagner-Straße
39, 19059 Schwerin, zum Abschlussprüfer der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Geschäftsjahr 2022 zu
bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: