Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Bestätigung des Wirtschaftsplanes 2023 der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH
Vorlage
V00/2083/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

 

Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand.

Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht.

 

Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der Energieversorgungs-gesellschaft Gelbensande mbH.

 

Der Gemeindevertretung Gelbensande wird entsprechend § 73 (1) Nr. 1 KV M-V und § 12 (3) des Gesellschaftervertrages der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH mit dieser Vorlage durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsplan 2023 der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Bestätigung vorgelegt.

 

 

Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.12.2022:

 

Die Beschlussvorlage wurde aufgrund der fehlenden Unterlagen von der Tagesordnung genommen und auf der nächsten Gemeindevertretersitzung am 15.12.2022 behandelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Jahr 2023.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlagen: