Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der
Geschäftsanteile der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Mit der Beschlussvorlage V00/2080/2022/GGE wird
entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Energieversorgungsgesellschaft
Gelbensande mbH zur Kenntnis gegeben und auf dieser Grundlage und entsprechend
§ 46 Punkt 5 GmbH Gesetz soll der Geschäftsführer der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2021
durch die Gemeindevertretung entlastet werden.
Sitzung der
Gemeindevertretung vom 01.12.2022:
Die Beschlussvorlage wurde aufgrund der fehlenden Unterlagen von der Tagesordnung genommen und auf der nächsten Gemeindevertretersitzung am 15.12.2022 behandelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
den Geschäftsführer der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2021 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: