Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Vergabe von Planungsleistungen für Elektroarbeiten zum Aufbau/Verbesserung der digitalen Vernetzung der Räumlichkeiten in der Grundschule im Zuge der Umsetzung des DigitalPakts Schule
Vorlage
VZD/1600/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, das Ingenieurbüro Wilfried Hubert aus

Bentwisch für die technische Ausrüstung (bauliche Maßnahmen/Elektroarbeiten) der

Grundschule im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule zu beauftragen.

Hierzu werden auf dem Produktkonto 21100.7857100 finanzielle Mittel in Höhe von

15.000€ für Planungsleistungen zur Umsetzung des DigitalPakts in den Haushalt 2023 eingestellt.  

Der Bürgermeister sowie der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, den entsprechenden

Vertrag abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2023 ist für die Grundschule Blankenhagen die Umsetzung des DigitalPakts Schule vorgesehen.

Das erforderliche Medienbildungskonzept (MBK) wurde durch die Grundschule bereits erarbeitet und durch die Schulkonferenz bestätigt.

Der ebenfalls erforderliche Medienentwicklungsplan (MEP) wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet.

Oberste Priorität bei der Umsetzung des DigitalPakts hat hierbei für die Grundschule (entsprechend ihrem MBK) als auch für den Fördermittelgeber, das zunächst in allen Räumen der drei Schulgebäude LAN-Zugänge und WLAN-Zugänge vorhanden sind.

Darauf aufbauend kann dann Computertechnik (z.B. digitale Tafeln, Computer-Beamter-Kombination oder unter bestimmten Bedingungen auch mobile Endgeräte) angeschafft werden.

Um die erforderlichen LAN- und WLAN-Zugänge herzurichten, sind einige bauliche Maßnahmen erforderlich (z.B. Herstellung weiterer Netzwerkdosen, vorbereitende Maßnahmen für die Anbringung von Access-Points sowie interaktive Tafeln, … usw.).

Um hier alle gesetzlichen Vorgaben (Brandschutz, …usw.) einzuhalten und eine funktionierende

digitale Vernetzung zwischen allen drei Schulgebäuden herzustellen, sollte ein Planungsbüro

hinzugezogen werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die baulichen Maßnahmen (Netzwerkverkabelung, digitale Vernetzung sowie Folgearbeiten (Elektro-, Maler und Bauarbeiten, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang damit stehen), LAN-Kabel (im Bereich der Unterrichtsräume; nicht für Verwaltungsbereich), …. usw.) sind förderfähig.

 

Insgesamt stehen für die Grundschule Blankenhagen Fördermittel in Höhe von 93.368,00€ zur

Verfügung. Daher ist angedacht, die bauliche Maßnahme über die Fördermittel abzuwickeln, so dass die Gemeinde zwar die Planungskosten jedoch nicht die bauliche Maßnahme aus Eigenmitteln finanzieren muss. Von den restlichen Fördermitteln aus dem DigitalPakt kann dann Computertechnik (z.B. digitale Tafeln, Computer-Beamter-Kombination oder unter bestimmten Bedingungen auch mobile Endgeräte) angeschafft werden. Eine konkrete Planung liegt hierzu aktuell noch nicht vor.

 

Gegenüber dem Fördermittelgeber muss ein konkreter Finanzierungsplan eingereicht werden,

welcher sich in „Aufbau/Verbesserung der digitalen Vernetzung“, „schulisches WLAN“, „Anzeige- und Interaktionsgeräte“, „digitale Arbeitsgeräte“, „schulgebundene mobile Endgeräte“,

„Begleitmaßnahmen“ sowie „nicht zuwendungsfähige Ausgaben“ unterteilt. Diese einzelnen Spalten müssen zur Beantragung der Fördermittel einzeln benannt und mit möglichst konkreten Summen belegt sein. Daher ist eine konkrete Planung vor Beantragung der Fördermittel unerlässlich.

 

Freiberufliche Leistungen können grundsätzlich im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben

werden. Hierbei haben die öffentlichen Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Grundsätzlich

sollen mindestens drei Unternehmen aufgefordert werden. Es kann jedoch darauf verzichtet werden, wenn für die Bemessung des Preises eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist, z.B. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bei den Aufträgen sollte zwischen den

Auftragnehmern gewechselt werden (siehe Vergabeerlass – II 2.2.3 VgE M-V).

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag für die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Wilfried

Hubert aus Bentwisch zu vergeben. Mit dem Planungsbüro wurden in den letzten Jahren bereits einige Baumaßnahmen durchgeführt.

Es kann aber auch ein anderes Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen beauftragt werden.

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 28.11.2022:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltungen, das Ingenieurbüro Wilfried Hubert aus Bentwisch für die technische Ausrüstung (bauliche Maßnahmen/Elektroarbeiten) der Grundschule im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule zu beauftragen.

Hierzu werden auf dem Produktkonto 21100.7857100 finanzielle Mittel in Höhe von

15.000€ für Planungsleistungen zur Umsetzung des DigitalPakts in den Haushalt 2023 eingestellt.  

Der Bürgermeister sowie der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, den entsprechenden

Vertrag abzuschließen.

 


Finanzierung:

Aktuell liegen noch keine anrechenbaren Kosten und somit auch noch kein Honorarangebot von einem Ingenieurbüro vor.

Derzeit wird geschätzt, dass sich die Honorarkosten auf max. 15.000€ belaufen.

Diese Kosten sollte die Gemeinde vorsorglich in den Haushalt 2023 als Eigenmittel der Gemeinde zur Umsetzung des DigitalPakts einplanen.