Betreff
Lesung und Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Haushaltssatzung 2023 (Unterlagen werden nachgereicht, da der Finanzausschuss erst am 17.11.2022 stattfindet)
Vorlage
VFA/3059/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Bentwisch für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2023 für die Gemeinde Bentwisch erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- der Stellenplan,

- der Gesamtproduktplan,  

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- ein Auszug aus der Planung der Grundschule und

- ein Auszug aus der Planung der Freiwilligen Feuerwehr.  

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.  Überschüsse werden in den Jahren ab 2022 nicht mehr erwirtschaftet. 

Der Finanzhaushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

 

Auf Seite 21 des Finanzhaushaltes ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.

 

Hier müssen während der Haushaltsdiskussion alle Einnahmen und Ausgaben, insbesondere hier auch die investiven Auszahlungen auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen müssten Kredite aufgenommen werden, dann liegt gem. § 52 KV M-V ein genehmigungspflichtiger Haushalt vor.

Der Höchstbetrag der genehmigungsfreien Kassenkredite liegt derzeit bei 712.300 € (10 % der lfd. Einzahlungen), die Aufnahme höherer Kassenkredite ist ebenfalls nach § 53 KV M-V genehmigungspflichtig.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann der Haushalt in der jetzigen Form nicht der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.  Die Verwaltung schlägt daher eine 2. Lesung des Haushaltes im Finanzausschuss vor.


Stellungnahme des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch hat am 17.11.2022 den Haushalt 2023 in 1. Lesung beraten und umfangreiche Änderungen vorgenommen und empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, den Haushalt 2023 mit den einzuarbeitenden Änderungen, Streichungen und Ergänzungen zu beschließen.

 

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der engen Terminfolge (17.11.2022 Finanzausschuss und 24.11.2022 Gemeindevertretung) ist es der Verwaltung nicht möglich, die Unterlagen zum Haushalt 2023 rechtzeitig genug und vollumfänglich in der geforderten Qualität zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2022 auszureichen.