Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Widerspruch des LVB gegen den Vergabebeschluss VBE/3042/2022/GBE zur Vergabe über "Die Erneuerung
bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" in Bentwisch
Vorlage
VBE/3058/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den in der Gemeindevertretersitzung am 06.10.2022 gefassten Beschluss VBE/3042/2022/GBE:

 

„Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Auftrag für die Erneuerung der

Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 an den Bestbieter, die Fa.

SOHST GmbH aus Warnow mit einer Auftragssumme von 20.377,01 EUR zu vergeben.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Beschluss VBE/3005/2022/GBE vom

18.08.2022 aufzuheben.

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Reparatur von 2 Toren und

die Erneuerung von 1 Tor zu einem Gesamtpreis von 12.138,74 €

gemäß Angebot des Angebotes der Firma Assa Abloy.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto

01.12601.5231300/7231300 - „Unterhaltung Gebäude“.

 

aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl d. Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

und

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Auftrag für die Erneuerung der Sektionaltore

in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 an den Bestbieter, die Fa. SOHST GmbH aus

Warnow mit einer Auftragssumme von 20.377,01 EUR zu vergeben.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 - „Unterhaltung Gebäude“.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl d. Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.10.2022 über die Vergabe über die „Erneuerung bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" beschlossen (VBE/3042/2022/GBE):

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Auftrag für die Erneuerung der Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 an den Bestbieter, die Fa. SOHST GmbH aus Warnow mit einer Auftragssumme von 20.377,01 EUR zu vergeben.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Beschluss VBE/3005/2022/GBE vom

18.08.2022 aufzuheben.

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Reparatur von 2 Toren und die Erneuerung von 1 Tor zu einem Gesamtpreis von 12.138,74 € gemäß Angebot des Angebotes der Firma Assa Abloy.

Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 - Unterhaltung Gebäude“.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14

davon anwesend: 10

Zustimmung: 10

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

Der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Rostocker Heide hat Widerspruch auf Grundlage des § 142 (4) KV M-V gegen den rechtswidrigen Beschluss VBE/3042/2022/GBE der Gemeinde Bentwisch über die  Vergabe der „Erneuerung bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" vom 06.10.2022 eingelegt (siehe Anlage).

 

Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und die Gemeindevertretung muss über diese
Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen (§ 33 (1) KV M/V).

 

Die Zuschlags- und Bindefrist für die Vergabe „Erneuerung der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" wurde bis zum 23.12.2022 verlängert.

 

 

Begründung:

Im Haushalt der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2022 sind finanzielle Mittel eingestellt, um die drei Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch in der Goorstorfer Straße 1 zu erneuern. Durch die Verwaltung wurde in Abstimmung mit der Wehrleitung ein Leistungsverzeichnis erstellt.

Aufgrund der VOB/A und des Vergabeerlasses M/V vom 12.12.2018 wurde eine Freihändige Vergabe durchgeführt. Über die elektronische Vergabeplattform subreport ELVIS wurden vier Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.

Es haben insgesamt drei Unternehmen ein Angebot abgegeben.

 

Der Zuschlag sollte auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt werden.

Nach dem Stand der Angebotsprüfung ist das Angebot des Bieters SOHST GmbH aus Warnow mit 20.792,87 € brutto das wirtschaftlichste.

Der Bieter hat zusätzlich zu seinem Angebot einen Preisnachlass von 2% gewährt.

Das bedeutet, dass der Angebotspreis 20.377,01 € beträgt

 

Nach Prüfung und Auswertung der vorliegenden Bieterunterlagen schlug die Verwaltung der Gemeindevertretung vor das wirtschaftlichste Angebot zu werten und der Auftrag an die Firma

 

SOHST GmbH

Dorfstr. 1a

18249 Warnow

 

zu vergeben ist.

 

Mit Beschluss VBE/3042/2022/GBE entschied die Gemeindevertretung nur ein Sektionaltor austauschen und 2 Tore reparieren zu lassen.

 

Dadurch werden die „Vergabeunterlagen“ grundlegend geändert und eine Aufhebung der Ausschreibung wäre nach § 17 Absatz 1 Punkt 2 der VOB/A  

                                                              

                                               § 17 Aufhebung der Ausschreibung


(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn:
                1. kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,
                2. die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen,
                3. andere schwerwiegende Gründe bestehen.
(2) Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.

 

zulässig.

 

Die Entscheidung der Gemeindevertretung, nur ein Sektionaltor austauschen und 2 Tore reparieren zu lassen führt, wie beschrieben, zu einer grundlegend neuen Leistung, die in einem neuen Leistungsverzeichnis beschrieben werden muss und dann auf Grundlage der VOB/A und des Vergabeerlasses M/V vom 12.12.2018 im Rahmen einer Freihändige Vergabe erneut zu vergeben ist.

Ein Direktauftrag nach § 3a (4) VOB/A ist nicht zulässig.

 

Deshalb musste Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Prüfung des Beschlusses über die Vergabe über die „Erneuerung bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" (VBE/3042/2022/GBE) vom 06.10.2022 hat die Verwaltung um die Zurverfügungstellung des Angebotes der Firma ASSA ABLOY gebeten und in der 41.KW erhalten.

Die Verwaltung hat mit der Firma telefoniert und auch per E-Mail nachgefragt, ob nach der Reparatur der 2 Tore die Mängel aus dem Prüfbericht vom 11.10.2021 abgestellt wären. Die Firma daraufhin Ihre Angebote aktualisiert:

 

                -              Angebot PQ-001504384-0                                            Erneuerung aller Tor

                -              Angebot PQ- 001510157-0 i.V.m

                                                  PQ-001504384-1 und 3                             Erneuerung Tor 3 und Rep. Tor 1 u. 2

                -              Angebot PQ-00150157-0                                              ein Tor überholen und 2 Tore Rep.

 

Diese Angebote basieren auf keiner abgestimmten Leistungsbeschreibung, sondern auf Grundlage einer Vorort Begehung mit Vertretern der Gemeinde und der FFW.

Deshalb sind diese Angebote auch nicht mit der Leistungsbeschreibung, die vom Amt mit der FFW Bentwisch erarbeitet wurde, vergleichbar. Für die Vergabe reiner Reparaturleistungen wäre die Erarbeitung einer neuen Leistungsbeschreibung notwendig.

 

Die Verwaltung hat versucht, trotzdem, eine Vergleichbarkeit herzustellen. Siehe in der Anlage die Übersicht:  2022-11-16 Vergleich für GV Erneuerung oder Reparatur Sektionaltore FFW Bentwisch (PDF)

 

Die Firma ASSA ABLOY teilte per E-Mail vom 13.10.2022 schriftlich mit, dass man nach erfolgter Reparatur die Toranlagen überprüfen und den sicheren Zustand der eingebauten Teile dokumentieren wird. Sie wies aber auch darauf hin, dass nach der angebotenen Reparatur der beiden Tore 1+2 durch die Gemeinde Bentwisch selbst eine Lösung für die Not- Handbedienung der Tore gefunden werden muss. Dafür ist keine Lösung angeboten worden.

Auch könne für den Mangel der außenliegenden Seile nur die mechanische Abdeckung der Seile bis 2,5m anboten werden, ein Umbau bietet der Hersteller nicht an.

 

Weiterhin würden bei dem Angebot zum Tor 3 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.866,23 € entstehen, wenn die von der FFW Bentwisch gewünschte Schlupftür realisiert werden soll.

Darüber hinaus wären durch die Gemeinde noch folgende Leistungen selbst zu erbringen:  

                               „- Einlagerung des angelieferten Materials

                               - Entsorgung der demontierten Altanlage

                               - Lieferung und Montage des erforderlichen Montagerahmens

                               - bauseitige Leistungen gemäß beigefügter Skizze nach Auftrag

                               - Hauptschalter pro Tor (abschließbar)

                               - CEE-Steckdose 230V, in Bedienhöhe neben Tor

                               - Baustrom am Montageort“

 

Zusammenfassen weist die Firma ASSA ABLOY ausdrücklich darauf hin,

„…. dass der komplette Wechsel der Tore das Sinnvollere wäre, da auch nach der Reparatur weitere Kosten auftreten können/werden. Das sind Ausfall der alten Steuerung und Antrieb, dann ist ein aufwendiger Umbau notwendig. Und es kann jederzeit zum Federbruch kommen, die Federn sind 22 Jahre alt.“

 

Unter Beachtung dieser sachlichen Feststellungen und auf Grund der Empfehlung der Firma ASSA ABLOY aus der E-Mail vom 13.10.2022 empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung ihre Entscheidung vom 06.10.2022 nochmals zu überdenken und einen Austausch der 3 Toranlagen zu beschließen. Eine Reparatur löst die bestehenden Probleme nicht und kann zu nicht abschätzbaren zusätzlichen Kosten führen.

 

Der Austausch der 3 Tore bietet das nachhaltigste und wirtschaftlichste Ergebnis.

 

Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage VBE/3042/2022/GBE.

 

 

Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde sind für das Vorhaben finanzielle Mittel in Höhe von 35.000,00 € im

Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 – „Unterhaltung Gebäude“ vorgesehen. Die Kosten für

die Erneuerung der Rolltore betragen 20.377,01 €. Die Finanzierung ist gesichert.