bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" in Bentwisch
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den in der Gemeindevertretersitzung am 06.10.2022 gefassten Beschluss
VBE/3042/2022/GBE:
„Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt den Auftrag für die Erneuerung der
Sektionaltore in der
Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 an den Bestbieter, die Fa.
SOHST GmbH aus Warnow
mit einer Auftragssumme von 20.377,01 EUR zu vergeben.
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt den Beschluss VBE/3005/2022/GBE vom
18.08.2022 aufzuheben.
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt die Reparatur von 2 Toren und
die Erneuerung von 1 Tor
zu einem Gesamtpreis von 12.138,74 €
gemäß Angebot des
Angebotes der Firma Assa Abloy.
Die Finanzierung der
Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto
01.12601.5231300/7231300
- „Unterhaltung Gebäude“.
aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl d. Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Auftrag für die Erneuerung der Sektionaltore
in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1
an den Bestbieter, die Fa. SOHST GmbH aus
Warnow mit einer Auftragssumme von 20.377,01
EUR zu vergeben.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem
Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 - „Unterhaltung Gebäude“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl d. Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am
06.10.2022 über die Vergabe über die „Erneuerung bzw. Reparatur der
Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" beschlossen (VBE/3042/2022/GBE):
„Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Auftrag für die Erneuerung der
Sektionaltore in der Feuerwehr Bentwisch, Goorstorfer Str. 1 an den Bestbieter,
die Fa. SOHST GmbH aus Warnow mit einer Auftragssumme von 20.377,01 EUR zu
vergeben.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Beschluss VBE/3005/2022/GBE vom
18.08.2022 aufzuheben.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Reparatur von 2 Toren und die Erneuerung von 1 Tor zu einem Gesamtpreis von
12.138,74 € gemäß Angebot des Angebotes der Firma Assa Abloy.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus dem
Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 - Unterhaltung Gebäude“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Rostocker Heide hat Widerspruch auf Grundlage des § 142 (4) KV M-V gegen den
rechtswidrigen Beschluss VBE/3042/2022/GBE der Gemeinde Bentwisch über die Vergabe der „Erneuerung bzw. Reparatur der
Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" vom 06.10.2022 eingelegt
(siehe Anlage).
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und die Gemeindevertretung muss
über diese
Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen (§ 33 (1) KV M/V).
Die Zuschlags- und Bindefrist für die Vergabe „Erneuerung der Sektionaltore der Feuerwehr Bentwisch" wurde
bis zum 23.12.2022 verlängert.
Begründung:
Im Haushalt der Gemeinde Bentwisch für das Jahr
2022 sind finanzielle Mittel eingestellt, um die drei Sektionaltore in der
Feuerwehr Bentwisch in der Goorstorfer Straße 1 zu erneuern. Durch die
Verwaltung wurde in Abstimmung mit der Wehrleitung ein Leistungsverzeichnis
erstellt.
Aufgrund der VOB/A und
des Vergabeerlasses M/V vom 12.12.2018 wurde eine Freihändige Vergabe
durchgeführt. Über die elektronische Vergabeplattform
subreport ELVIS wurden vier Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Es haben insgesamt drei Unternehmen ein Angebot
abgegeben.
Der Zuschlag sollte auf das Angebot mit dem
niedrigsten Angebotspreis erteilt werden.
Nach dem Stand der Angebotsprüfung ist das
Angebot des Bieters SOHST GmbH aus Warnow mit 20.792,87 € brutto das
wirtschaftlichste.
Der Bieter hat zusätzlich zu seinem Angebot
einen Preisnachlass von 2% gewährt.
Das bedeutet, dass der Angebotspreis 20.377,01
€ beträgt
Nach Prüfung und Auswertung der vorliegenden
Bieterunterlagen schlug die Verwaltung der Gemeindevertretung vor das
wirtschaftlichste Angebot zu werten und der Auftrag an die Firma
SOHST GmbH
Dorfstr. 1a
18249 Warnow
zu vergeben ist.
Mit Beschluss VBE/3042/2022/GBE entschied die
Gemeindevertretung nur ein Sektionaltor austauschen und 2 Tore reparieren zu
lassen.
Dadurch werden die „Vergabeunterlagen“
grundlegend geändert und eine Aufhebung der Ausschreibung wäre nach § 17 Absatz
1 Punkt 2 der VOB/A
§ 17 Aufhebung der Ausschreibung
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn:
1. kein Angebot
eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,
2. die Vergabeunterlagen
grundlegend geändert werden müssen,
3. andere schwerwiegende
Gründe bestehen.
(2) Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der Ausschreibung unter
Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren
einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.
zulässig.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung, nur ein Sektionaltor austauschen und 2 Tore reparieren zu lassen führt,
wie beschrieben, zu einer grundlegend neuen Leistung, die in einem neuen
Leistungsverzeichnis beschrieben werden muss und dann auf Grundlage der VOB/A
und des Vergabeerlasses M/V vom 12.12.2018 im Rahmen einer Freihändige Vergabe
erneut zu vergeben ist.
Ein Direktauftrag nach § 3a (4) VOB/A ist nicht
zulässig.
Deshalb musste Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Prüfung des Beschlusses über die
Vergabe über die „Erneuerung bzw. Reparatur der Sektionaltore der Feuerwehr
Bentwisch" (VBE/3042/2022/GBE) vom 06.10.2022 hat die Verwaltung um die
Zurverfügungstellung des Angebotes der Firma ASSA ABLOY gebeten und in der
41.KW erhalten.
Die Verwaltung hat mit der Firma telefoniert
und auch per E-Mail nachgefragt, ob nach der Reparatur der 2 Tore die Mängel
aus dem Prüfbericht vom 11.10.2021 abgestellt wären. Die Firma daraufhin Ihre
Angebote aktualisiert:
- Angebot PQ-001504384-0 Erneuerung
aller Tor
-
Angebot PQ- 001510157-0 i.V.m
PQ-001504384-1 und 3 Erneuerung Tor 3 und Rep. Tor 1 u. 2
- Angebot
PQ-00150157-0 ein
Tor überholen und 2 Tore Rep.
Diese Angebote basieren auf keiner abgestimmten
Leistungsbeschreibung, sondern auf Grundlage einer Vorort Begehung mit
Vertretern der Gemeinde und der FFW.
Deshalb sind diese Angebote auch nicht mit der
Leistungsbeschreibung, die vom Amt mit der FFW Bentwisch erarbeitet wurde,
vergleichbar. Für die Vergabe reiner Reparaturleistungen wäre die Erarbeitung
einer neuen Leistungsbeschreibung notwendig.
Die Verwaltung hat versucht, trotzdem, eine
Vergleichbarkeit herzustellen. Siehe in der Anlage die Übersicht: 2022-11-16 Vergleich für GV
Erneuerung oder Reparatur Sektionaltore FFW Bentwisch (PDF)
Die Firma ASSA ABLOY teilte per E-Mail vom
13.10.2022 schriftlich mit, dass man nach erfolgter Reparatur die Toranlagen
überprüfen und den sicheren Zustand der eingebauten Teile dokumentieren wird.
Sie wies aber auch darauf hin, dass nach der angebotenen Reparatur der beiden
Tore 1+2 durch die Gemeinde Bentwisch selbst eine Lösung für die Not-
Handbedienung der Tore gefunden werden muss. Dafür ist keine Lösung angeboten
worden.
Auch könne für den Mangel der außenliegenden
Seile nur die mechanische Abdeckung der Seile bis 2,5m anboten werden, ein
Umbau bietet der Hersteller nicht an.
Weiterhin würden bei dem Angebot zum Tor 3
zusätzliche Kosten in Höhe von 1.866,23 € entstehen, wenn die von der FFW
Bentwisch gewünschte Schlupftür realisiert werden soll.
Darüber hinaus wären durch die Gemeinde noch
folgende Leistungen selbst zu erbringen:
„-
Einlagerung des angelieferten Materials
-
Entsorgung der demontierten Altanlage
-
Lieferung und Montage des erforderlichen Montagerahmens
-
bauseitige Leistungen gemäß beigefügter Skizze nach Auftrag
-
Hauptschalter pro Tor (abschließbar)
-
CEE-Steckdose 230V, in Bedienhöhe neben Tor
-
Baustrom am Montageort“
Zusammenfassen weist die Firma ASSA ABLOY
ausdrücklich darauf hin,
„…. dass der komplette Wechsel der Tore das Sinnvollere wäre, da auch
nach der Reparatur weitere Kosten auftreten können/werden. Das sind Ausfall der
alten Steuerung und Antrieb, dann ist ein aufwendiger Umbau notwendig. Und es
kann jederzeit zum Federbruch kommen, die Federn sind 22 Jahre alt.“
Unter Beachtung dieser sachlichen
Feststellungen und auf Grund der Empfehlung der Firma ASSA ABLOY aus der E-Mail
vom 13.10.2022 empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung ihre
Entscheidung vom 06.10.2022 nochmals zu überdenken und einen Austausch der 3
Toranlagen zu beschließen. Eine Reparatur löst die bestehenden Probleme nicht
und kann zu nicht abschätzbaren zusätzlichen Kosten führen.
Der Austausch der 3 Tore bietet das nachhaltigste
und wirtschaftlichste Ergebnis.
Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die
Ausführungen in der Beschlussvorlage VBE/3042/2022/GBE.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde sind für das Vorhaben
finanzielle Mittel in Höhe von 35.000,00 € im
Produktkonto 01.12601.5231300/7231300 –
„Unterhaltung Gebäude“ vorgesehen. Die Kosten für
die Erneuerung der Rolltore betragen 20.377,01 €. Die Finanzierung ist gesichert.