Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der
Voranfrage:
Ist nach Teilung des
Grundstückes die Errichtung eines Tinyhauses auf der Teilfläche des Flurstückes
12/1 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz möglich, die nur mit einem Carport
bebaut ist?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das
gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei Teilung
des Grundstückes die Erschließung beider Teilflächen sicherzustellen ist.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage:
Ist nach Teilung des Grundstückes die Errichtung eines Tinyhauses auf der
Teilfläche des Flurstückes 12/1 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz möglich,
die nur mit einem Carport bebaut ist?
Zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorhabenstandort liegt im Bereich der
Innenbereichssatzung für die Ortslage Groß Kussewitz.
Das Grundstück ist, ca. 40 m von der
Erschließungsanlage „An der Haferkoppel“ entfernt, mit einer Doppelhaushälfte
bebaut.
Gemäß Beschreibung der Antragsteller soll das
Grundstück geteilt und im vorderen Bereich dann mit einem Tynihaus bebaut
werden.
Betrachtet man sich die gesamte
Bebauungssituation findet man eine beispielgebende Bebauung im Bereich der
Grundstücke An der Haferkoppel 21 und 21 a und entlang der gesamten Straße im
vorderen Bereich Gebäude, die auf Grund ihrer Größenordnung einer Umnutzung zu
Wohnzwecken zugänglich sind.
Die Verwaltung sieht hier bauplanungsrechtlich
keine Einwände die gegen das beantragte vorhaben sprechen.
Allerdings sollte darauf hingewiesen werden,
dass bei Teilung des Grundstückes die Erschließung des bereits bebauten
Bereiches erhalten bleibt!
Um die Stellungnahme der Gemeinde nicht
verfristen zu lassen, wird die Beschlussvorlage der Gemeindevertretung zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.