Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt zur Sicherung der Finanzierung des Bauleitplanverfahrens 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 Schwager sin
Grund inkl. aller damit verbundenen Leistungen für notwendigen Gutachten,
Gebühren etc., die in 2022 geplanten aber nicht benötigten finanziellen Mittel
für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen in Höhe von 25.246,81 € aus dem Produktkonto 51100 5625500 zur
Verfügung zu stellen. Weiter 5.000,00 € sind in der Haushaltsplanung 2023
einzustellen.
Falls für den Flächennutzungsplan die
geschätzten 30 T€ für weitere Gutachten etc. nicht voll in Anspruch genommen
werden müssen, beschließt die Gemeindevertretung vorsorglich, dass
freiwerdende, weil nicht mehr benötigte Mittel für die Neuaufstellung des FNP,
bei Bedarf für die Finanzierung der Kosten für die 6. Änderung des B-Planes
1.2/ 4 eingesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Mit Beschluss VBE/2564/2022/GRÖ liegt Ihnen der Aufstellungsbeschluss zur
6. Änderung des B-Planes Nr. 1.2/4 Schwager sin Grund zur Entscheidung vor.
Zur Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag sowie eines Lärmschutzgutachten ist die Finanzierung zu sichern.
Der für die 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 bekannt finanzielle
Gesamtaufwand beträgt in Summe brutto
Planer 8.641,19
€
Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag 8.996,40
€
Lärmschutzgutachten 10.720,71 €
28.358,30 €
Hinzu könnten sich aus dem Verfahren ergebene Forderungen an Gutachten,
die Gebühr für Kataster etc.
Finanzielle Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.
Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Rövershagen
sind unter dem Produktkonto 51100 5625500 – 117.300,00 € für die Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes eingeplant.
Nach Beauftragung der städtebaulichen Leistungen verbleiben 55.246,80 €
für weitere Gutachten bzw. Altlastenuntersuchungen.
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Stadtplaner werden dafür maximal 30
T€ in Anspruch genommen.
Verblieben 25.246,81€, die zur Finanzierung des Änderungsverfahrens
eingesetzt werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da ein Änderungsverfahren erfahrungsgemäß bis
zur In-Kraft-Setzung auf Grund einzuhaltender Fristen und in Verbindung mit den
Sitzungsterminen der Gemeindevertretung einen Zeitraum von ca. 10 – 12 Monate
in Anspruch nimmt, sollte die Beauftragung zeitnah erfolgen.
Die Finanzierung kann aus den nicht benötigten
finanziellen Mitteln für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gesichert
werden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmebn
uns 0 Enthaltungen, zur Sicherung der Finanzierung des Bauleitplanverfahrens 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 Schwager sin
Grund inkl. aller damit verbundenen Leistungen für notwendigen Gutachten,
Gebühren etc., die in 2022 geplanten aber nicht benötigten finanziellen Mittel
für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen in Höhe von 25.246,81 € aus dem Produktkonto 51100 5625500 zur
Verfügung zu stellen.
Die Summe i.H.v. 25.246,81€ soll als Haushaltsrest übertragen werden.
Zudem sollen zusätzlich 5.000€ in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Nunmehr liegt auch das Angebot für das Lärmschutzgutachten
vor. Es beläuft sich, wie oben dargestellt auf brutto 10.720,71 €, so dass
insgesamt brutto 28.358,30 € finanziell abgesichert werden müssen.
Auf Grund der Empfehlung des HFA stehen dann
insgesamt 30.246,81 € zur Verfügung.
Schallschutzgutachten und städtebauliche
Planungsleistungen könne somit in 2022 (nach Beschlussfassung) beauftragt
werden.
Falls für den Flächennutzungsplan die
geschätzten 30 T€ für weitere Gutachten etc. nicht voll in Anspruch genommen
werden müssen, sollte vorsorglich beschlossen werden, dass freiwerdende, weil
nicht mehr benötigte Mittel für die Neuaufstellung des FNP, bei Bedarf für die
Finanzierung der Kosten für die 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 eingesetzt
werden können.