Betreff
Beschluss Gemeindevertretung Rövershagen zur Bereitsellung finanzieller Mittel für Leistungen zur 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 Schwager sin Grund
Vorlage
VBE/2563/2022/GRÖ
Aktenzeichen
Finanzierung 6. Änderung B 1.2/4
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt zur Sicherung der Finanzierung des Bauleitplanverfahrens 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 Schwager sin Grund inkl. aller damit verbundenen Leistungen für notwendigen Gutachten, Gebühren etc., die in 2022 geplanten aber nicht benötigten finanziellen Mittel für die  Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen in Höhe von 25.246,81 € aus dem Produktkonto 51100 5625500 zur Verfügung zu stellen. Weiter 5.000,00 € sind in der Haushaltsplanung 2023 einzustellen.

 

Falls für den Flächennutzungsplan die geschätzten 30 T€ für weitere Gutachten etc. nicht voll in Anspruch genommen werden müssen, beschließt die Gemeindevertretung vorsorglich, dass freiwerdende, weil nicht mehr benötigte Mittel für die Neuaufstellung des FNP, bei Bedarf für die Finanzierung der Kosten für die 6. Änderung des B-Planes 1.2/ 4 eingesetzt werden können.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss VBE/2564/2022/GRÖ liegt Ihnen der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 1.2/4 Schwager sin Grund zur Entscheidung vor.

Zur Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie eines Lärmschutzgutachten ist die Finanzierung zu sichern.

 

Der für die 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 bekannt finanzielle Gesamtaufwand beträgt in Summe brutto

Planer                                                                                                                 8.641,19 €

Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag                                      8.996,40 €

Lärmschutzgutachten                                                                            10.720,71 €

                                                                                                                        28.358,30 €

 

Hinzu könnten sich aus dem Verfahren ergebene Forderungen an Gutachten, die Gebühr für Kataster etc.

Finanzielle Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.

 

Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Rövershagen sind unter dem Produktkonto 51100 5625500 – 117.300,00 € für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingeplant.

Nach Beauftragung der städtebaulichen Leistungen verbleiben 55.246,80 € für weitere Gutachten bzw. Altlastenuntersuchungen.

Nach Rücksprache mit dem beauftragten Stadtplaner werden dafür maximal 30 T€ in Anspruch genommen.

Verblieben 25.246,81€, die zur Finanzierung des Änderungsverfahrens eingesetzt werden können.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Da ein Änderungsverfahren erfahrungsgemäß bis zur In-Kraft-Setzung auf Grund einzuhaltender Fristen und in Verbindung mit den Sitzungsterminen der Gemeindevertretung einen Zeitraum von ca. 10 – 12 Monate in Anspruch nimmt, sollte die Beauftragung zeitnah erfolgen.

Die Finanzierung kann aus den nicht benötigten finanziellen Mitteln für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gesichert werden.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmebn uns 0 Enthaltungen, zur Sicherung der Finanzierung des Bauleitplanverfahrens 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 Schwager sin Grund inkl. aller damit verbundenen Leistungen für notwendigen Gutachten, Gebühren etc., die in 2022 geplanten aber nicht benötigten finanziellen Mittel für die  Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen in Höhe von 25.246,81 € aus dem Produktkonto 51100 5625500 zur Verfügung zu stellen.

Die Summe i.H.v. 25.246,81€ soll als Haushaltsrest übertragen werden.

Zudem sollen zusätzlich 5.000€ in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nunmehr liegt auch das Angebot für das Lärmschutzgutachten vor. Es beläuft sich, wie oben dargestellt auf brutto 10.720,71 €, so dass insgesamt brutto 28.358,30 € finanziell abgesichert werden müssen.

 

Auf Grund der Empfehlung des HFA stehen dann insgesamt 30.246,81 € zur Verfügung.

 

Schallschutzgutachten und städtebauliche Planungsleistungen könne somit in 2022 (nach Beschlussfassung) beauftragt werden.

 

Falls für den Flächennutzungsplan die geschätzten 30 T€ für weitere Gutachten etc. nicht voll in Anspruch genommen werden müssen, sollte vorsorglich beschlossen werden, dass freiwerdende, weil nicht mehr benötigte Mittel für die Neuaufstellung des FNP, bei Bedarf für die Finanzierung der Kosten für die 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 eingesetzt werden können.