Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach
§ 36 BauGB und unter dem Hinweis der Untere Bauaufsichtsbehörde, dass der
Vorhabenstandort dem § 34 BauGB zuzuordnen ist, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung
des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Flurstück 74/10 der Flur 1 Gemarkung
Behnkenhagen zu einer Wohneinheit mit Stall und Wirtschaftsgebäude aus
bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu
erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag
zur Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Flurstück 74/10 der
Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen in eine Wohneinheit und Stall/Wirtschaftsgebäude
zur Stellungnahme vor.
Der Landkreis als Untere Bauaufsichtsbehörde teilt der Gemeinde mit der
Abforderung der Stellungnahme mit, dass der Vorhabenstandort dem Innenbereich
nach § 34 BauGB zuzuordnen ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dieser Aussage des Landkreises gibt es
seitens der Gemeinde keine bauplanungsrechtlichen Belange, die gegen das
Vorhaben sprechen.
Die Verwaltung empfiehlt daher das gemeindliche
Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 6-Ja, 0-Nein und 0 Stimmenthaltungen dem Bauantrag
zuzustimmen.