Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über den Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Flurstück 74/10 der Flur 1 Gemrkung Behnkenhagen zu Wohnen und Wirtschaftsgebäude
Vorlage
VBE/2561/2022/GRÖ
Aktenzeichen
BA NÄ Stall in Wohnen und Wirtschaftsgebäude
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB und unter dem Hinweis der Untere Bauaufsichtsbehörde, dass der Vorhabenstandort dem § 34 BauGB zuzuordnen ist, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Flurstück 74/10 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen zu einer Wohneinheit mit Stall und Wirtschaftsgebäude aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Flurstück 74/10 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen in eine Wohneinheit und Stall/Wirtschaftsgebäude zur Stellungnahme vor.

 

Der Landkreis als Untere Bauaufsichtsbehörde teilt der Gemeinde mit der Abforderung der Stellungnahme mit, dass der Vorhabenstandort dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dieser Aussage des Landkreises gibt es seitens der Gemeinde keine bauplanungsrechtlichen Belange, die gegen das Vorhaben sprechen.

Die Verwaltung empfiehlt daher das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu erteilen.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6-Ja, 0-Nein und 0 Stimmenthaltungen dem Bauantrag zuzustimmen.