Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2023 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Bentwisch für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2023 für die Gemeinde Bentwisch erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- der Stellenplan,
- der Gesamtproduktplan,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- ein Auszug aus der Planung der Grundschule
und
- ein Auszug aus der Planung der Freiwilligen
Feuerwehr.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2022 der Gemeinde
Bentwisch kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Überschüsse werden in den Jahren ab 2022 nicht mehr erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2023 der Gemeinde Bentwisch
kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von
Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Auf Seite 21 des Finanzhaushaltes (neu für den
15.12.2022 – siehe unten) ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der
liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche
Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.
Hier müssen während der Haushaltsdiskussion
alle Einnahmen und Ausgaben, insbesondere hier auch die investiven Auszahlungen
auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.
Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen
müssten Kredite aufgenommen werden, dann liegt gem. § 52 KV M-V ein
genehmigungspflichtiger Haushalt vor.
Der Höchstbetrag der genehmigungsfreien
Kassenkredite liegt derzeit bei 712.300 € (10 % der lfd. Einzahlungen), die
Aufnahme höherer Kassenkredite ist ebenfalls nach § 53 KV M-V
genehmigungspflichtig.
Nach Auffassung der Verwaltung kann der Haushalt in der jetzigen Form nicht der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung schlägt daher eine 2. Lesung des Haushaltes im Finanzausschuss vor.
Stellungnahme des Finanzausschusses:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen den Haushalt 2023 mit Streichungen,
Änderungen und Ergänzungen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Am 1. Haushaltsentwurf wurden umfangreiche
Änderungen vorgenommen. Wesentliche Empfehlungen des Finanzausschusses sind in
einer Tabelle als Anlage beigefügt.
Der Vorbericht wird in verkürzter Form
ausgereicht, auf Seite 11 ist der Bestand der liquiden Mittel
dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der
liquiden Mittel aufgeführt.
Der Ergebnishaushalt sowie der Finanzhaushalt können im
Finanzplanungszeitraum nur durch Vorträge aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen
dargestellt werden. Es werden keine Überschüsse erwirtschaftet.
Die Gemeinde sollte
über eine Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr 2023 nachdenken, um die Erträge
und Einzahlungen positiver gestalten zu können bzw. die Aufwendungen und
Auszahlungen vermindern und somit auch die Finanzierung der Aufwendungen,
Auszahlungen und Investitionen dauerhaft zu sichern.
Die Jahresrechnungen 2021 der Bentwisch GmbH
und der ITC GmbH sind Anlagen zum Plan. Sie liegen in der Verwaltung im Amtes
Rostocker Heide, Eichenallee 20a in 18182 Gelbensande in Zimmer 2.17 bei Frau
Schmidt zur Einsicht aus.
Die Wirtschaftspläne 2023 beider Gesellschaften
lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht in
abgeschlossener Form vor.