Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Voranfrage zur Errichtung von 3 Wohngebäuden auf drei neu zu bildenden Flurstücken in der Gemarkung Purkshof
Vorlage
VBE/2560/2022/GRÖ
Aktenzeichen
VA 3 EFH Purkshof
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern nach Bildung von 3 separaten Grundstücken aus den Flurstücken 108/2 und 107 der Flur 1 Gemarkung Purkshof, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage:

Ist die Bebauung der Flurstücke 108/2 und 107 mit 3 Einfamilienhäusern baurechtlich zulässig? Die Finnhütte Nr. 30 wird abgerissen. Die hintere Bauflucht des Gebäudes Nr. 26 wird aufgenommen und nicht überschritten.

Für jedes Wohnhaus wird ein separates Grundstück mit Anbindung an die Erschließungsanlage gebildet.

zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Ortslage Purkshof.

Die Beurteilung erfolgt damit nach § 34 BauGB, Bauen im Innenbereich.

Die Erschließung ist nach neuer Grundstücksbildung für jedes Wohngebäude gesichert.

Die Besonderheit der Bebauung in der Ortslage Purkshof ist eine einreihige Bebauung jedes Grundstückes jedoch in sehr unterschiedlicher Entfernung zur Erschließungsanlage.

Die Voranfrage nimmt diese Bebauungsstruktur auf.

Damit fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenthaltungen, der Voranfrage zuzustimmen.