Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach
§ 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern nach Bildung
von 3 separaten Grundstücken aus den Flurstücken 108/2 und 107 der Flur 1
Gemarkung Purkshof, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage:
Ist die Bebauung der
Flurstücke 108/2 und 107 mit 3 Einfamilienhäusern baurechtlich zulässig? Die
Finnhütte Nr. 30 wird abgerissen. Die hintere Bauflucht des Gebäudes Nr. 26
wird aufgenommen und nicht überschritten.
Für jedes Wohnhaus
wird ein separates Grundstück mit Anbindung an die Erschließungsanlage
gebildet.
zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der
Innenbereichssatzung für die Ortslage Purkshof.
Die Beurteilung erfolgt damit nach § 34 BauGB,
Bauen im Innenbereich.
Die Erschließung ist nach neuer
Grundstücksbildung für jedes Wohngebäude gesichert.
Die Besonderheit der Bebauung in der Ortslage Purkshof ist
eine einreihige Bebauung jedes Grundstückes jedoch in sehr unterschiedlicher
Entfernung zur Erschließungsanlage.
Die Voranfrage nimmt diese Bebauungsstruktur auf.
Damit fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Verwaltung empfiehlt dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenthaltungen,
der Voranfrage zuzustimmen.