Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur
Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
21.11.2013:
9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 10.11.2021, wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Waldflächen der
Gebührensatz 5,44 €/ha durch den Gebührensatz 5,61 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 45,54 €/ha durch den Gebührensatz 51,80 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 9,22 €/ha durch den Gebührensatz 9,62 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der
Gebührensatz 1,42 €/ha durch den Gebührensatz 1,20 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz 17,09 €/ha durch den Gebührensatz 14,43 €/ha
ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen
der Gebührensatz 2,81 €/ha durch den Gebührensatz 2,37 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der
Gebührensatz 19,96 €/ha durch den Gebührensatz 2,75 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz 239,55 €/ha durch den Gebührensatz 32,98 €/ha ersetzt
für die sonstigen
Grundstücksflächen der Gebührensatz 39,04 €/ha durch den Gebührensatz 5,37 €/ha
ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der
Gebührensatz 29,93 €/Ha durch den Gebührensatz 31,81 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen,
Verkehrsflächen der Gebührensatz 359,19 €/ha durch den Gebührensatz 381,73 €/ha ersetzt
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Gelbensande, den ………
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021, werden die von Kommunen für
ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und
Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (2.525,83 €)
- Mehrkosten Handmahd/-arbeit in 2020 (1.786,40 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,9192 |
229,7902 |
1.737,2139 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
12,1930 |
73,8899 |
558,6076 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
2,4800 |
15,0288 |
113,6177 |
Fläche
mit besondere funktionaler Prägung (II) |
5,5173 |
33,4345 |
252,7648 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,1709 |
6,4053 |
48,4241 |
Grünanlage (III) |
27,2073 |
27,4794 |
207,7443 |
Verkehrsfläche (II) |
90,4060 |
547,8601 |
4.141,8224 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,6747 |
728,8915 |
5.510,4197 |
Waldfläche (I) |
2.449,5182 |
1.237,0067 |
9.351,7707 |
Wasserfläche (III) |
22,8066 |
2,3035 |
17,4145 |
gesamt |
3.372,8932 |
2.902,0899 |
21.939,7996 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe
|
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
(I) |
2.449,5182 |
9.351,7707 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
148,5155 |
6.804,0265 |
Sonstige
Grundstücksflächen
(III) |
774,8595 |
5.784,0025 |
gesamt |
3.372,8932 |
21.939,7996 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 2.525,83 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2020 in Höhe von 1.786,40 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil
an der
Gesamt-fläche in % |
Anteil
an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
anteilige
Mehrkosten In € |
gesamt in € |
Verwalt- ungskosten 10 % in € |
Gesamt-kosten in € |
Waldfläche (I) |
2.449,5182 |
72,6237 |
1.834,3500 |
9.351,7707 |
1.297,3489 |
12.483,4695 |
1.248,3470 |
13.731,82 |
Gebäude,
Freifläche,
Verkehrsfläche (II) |
148,5155 |
4,4032 |
111,2175 |
6.804,0265 |
78,6589 |
6.993,9029 |
699,3903 |
7.693,29 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
774,8595 |
22,9731 |
580,2625 |
5.784,0025 |
410,3922 |
6.774,6572 |
677,4657 |
7.452,12 |
gesamt |
3.372,8932 |
100,0000 |
2.525,8300 |
21.939,7996 |
1.786,4000 |
26.252,0296 |
2.625,2030 |
28.877,23 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV
für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten
sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (2,1871 €)
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in
drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
13,0080 |
6 |
78,0480 |
170,6994 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
2,4890 |
6 |
14,9340 |
32,6623 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
0,6779 |
6 |
4,0674 |
8,8958 |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,9894 |
6 |
29,9364 |
65,4742 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,0541 |
2 |
6,1082 |
13,3593 |
Grünanlage (III) |
7,1558 |
1 |
7,1558 |
15,6505 |
Verkehrsfläche (II) |
31,1954 |
6 |
187,1724 |
409,3663 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2231 |
1 |
140,2231 |
306,6831 |
Waldfläche (I) |
947,7252 |
0,5 |
473,8626 |
1.036,3889 |
Wasserfläche (III) |
5,8534 |
0,1 |
0,5853 |
1,2802 |
gesamt |
1.156,3713 |
|
942,0933 |
2.060,4600 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
947,7252 |
1.036,3889 |
103,6389 |
1.140,03 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen (II) |
52,3597 |
687,0980 |
68,7098 |
755,81 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
156,2864 |
336,9731 |
33,6973 |
370,67 |
gesamt |
1.156,3713 |
2.060,4600 |
206,0460 |
2.266,51 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (4,9972 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (III) |
5,2193 |
6 |
31,3158 |
156,4914 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,4561 |
6 |
20,7366 |
103,6250 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2982 |
1 |
0,2982 |
1,4902 |
Verkehrsfläche (II) |
18,1363 |
6 |
108,8178 |
543,7845 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6122 |
1 |
9,6122 |
48,0341 |
Waldfläche (I) |
597,4782 |
0,5 |
298,7391 |
1.492,8595 |
Wasserfläche (III) |
0,2509 |
0,1 |
0,0251 |
0,1254 |
gesamt |
634,4512 |
|
469,5448 |
2.346,4100 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
597,4782 |
1.492,8595 |
149,2860 |
1.642,15 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen (II) |
26,8117 |
803,9008 |
80,3901 |
884,29 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
10,1613 |
49,6496 |
4,9650 |
54,61 |
gesamt |
634,4512 |
2.346,4100 |
234,6410 |
2.581,05 |
2.4.
Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (57,8359 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,2534 |
6 |
1,5204 |
87,9336 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,6863 |
0,5 |
0,3432 |
19,8464 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Gesamt |
0,9397 |
|
1,8636 |
107,7800 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,6863 |
19,8464 |
1,9846 |
21,83 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen (II) |
0,2534 |
87,9336 |
8,7934 |
96,73 |
Sonstige Grundstücksflächen (III) |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,9397 |
107,7800 |
10,7780 |
118,56 |
3. Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 13.731,82 €
Gesamtfläche: 2.449,5182 ha
Gebührensatz: 5,61 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 7.693,29 €
Gesamtfläche: 148,5155 ha
Gebührensatz: 51,80 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 7.452,12 €
Gesamtfläche: 774,8595 ha
Gebührensatz: 9,62 €/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 1.140,03 €
Gesamtfläche: 947,7252 ha
Gebührensatz: 1,20 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 755,81 €
Gesamtfläche: 52,3597 ha
Gebührensatz: 14,43 €/ha
c) Sonstige Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 370,67 €
Gesamtfläche: 156,2864 ha
Gebührensatz: 2,37 €/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 1.642,15 €
Gesamtfläche: 597,4782 ha
Gebührensatz: 2,75 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 884,29 €
Gesamtfläche: 26,8117 ha
Gebührensatz: 32,98 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 54,61 €
Gesamtfläche: 10,1613 ha
Gebührensatz: 5,37 €/ha
3.4 Schöpfwerk
Moorgraben
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 21,83 €
Gesamtfläche: 0,6863 ha
Gebührensatz: 31,81 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 96,73 €
Gesamtfläche: 0,2534 ha
Gebührensatz: 381,73 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,0000 ha
Gebührensatz: 0,00 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde Gelbensande
hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände
vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578)
und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4.
Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 01.04.2022 und
06.07.2022 für das Jahr 2022 in Höhe von 30.848,78 € (2021: 44.580,95 €) liegen
vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur
über eine Änderungssatzung möglich.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 01.04.2022 und 06.07.2022 in Höhe von insgesamt 30.848,78 €
(2021: 44.580,95 €).
Die Beitragsbescheide
beinhalten neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das Haushaltsjahr 2022
(29.062,38 €) auch die Mehrkosten (1.786,40 €) für die im Haushaltsjahr 2021
durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der Gemeinde
Gelbensande. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65
Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch
urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an
oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen.
Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr
abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben
erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den zu zahlenden Beitrag der Gemeinde Gelbensande an den
Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des
Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.372,8932 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird
nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des
Flurstücks vorgenommen.
Die Schöpfwerkskosten
werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen
Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Gewässerunterhaltung 8.
Änderungssatzung
Waldflächen 5,61 €/ha vorher 5,44 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 51,80 €/ha vorher 45,54 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 9,62 €/ha vorher 9,22 €/ha
Schöpfwerk Stromgraben 8.
Änderungssatzung
Waldflächen 1,20 €/ha vorher 1,42 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 14,43 €/ha vorher
17,09 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 2,37 €/ha vorher 2,81 €/ha
Schöpfwerk Hirschburg 8.
Änderungssatzung
Waldfläche 2,75 €/ha vorher 19,96 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 32,98 €/ha vorher
239,55 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 5,37 €/ha vorher 39,04 €/ha
Schöpfwerk Moorgraben 8.
Änderungssatzung
Waldfläche 31,81
€/ha vorher 29,93 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 381,73 €/ha vorher 359,19 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 0,00 €/ha vorher 0,00 €/ha
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre
eigenen Grundstücke (rd. 55,4132 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen.
Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und
Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom
17.11.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen,
die 9. Änderungssatzung gemäß des Beschlussvorschlages zu beschließen.