Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag vom
26.06.2018 von der Bentwisch GmbH für das Jahr 2022 geforderte Vergütungssumme
in Höhe von 301.546,00 EUR unter dem Produktkonto 01.11403.5629000 zu
begleichen.
Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende
Bürgermeister wird rückwirkend die Ermächtigung erteilt, die 4. Ergänzung zum
Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Und
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt den Beschluss vom 09.06.2022 V00/2994/2022/GBE wie folgt zu ändern:
Die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für
das Jahr 2022 wurde durch die Bentwisch GmbH ausgeschrieben und vergeben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt zur Finanzierung der Leistungserbringung für die Bereitstellung der
Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 die Abrechnung über die 4. Ergänzung des
Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 zu genehmigen.
Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto
01.11403.5629000.
Die Bentwisch GmbH hat für die Übernahme dieser
Leistung einen Nachtragswirtschaftsplan gem. § 18 Eigenbetriebsverordnung
(EigVO M-V) zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Und
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 50 KV M-V in
Höhe von 114.716,00 EUR auf dem Produktkonto 01.11403.5629000 als
unvorhergesehen, unabweisbar anzuerkennen. Die Deckung erfolgt durch die
Produktkonten 55100.5233900 (Grünschnittcontainer) in Höhe von 67.000 EUR,
55100.5233800 (Grünpflege im GE) in Höhe von 26.000 und 54102.5233830
(Baumpflege) in Höhe von 21.716 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom
19.04.2018 (VZD/636/297/2018/GBE) wurde der Dienstleistungsvertrag vom
26.06.2018 zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH geschlossen.
Gemäß § 5 des Dienstleistungsvertrages ist die ab 2020 zu zahlende
Vergütung zwischen den Beteiligten jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres
schriftlich zu vereinbaren.
Am 23.12.2019 wurde die 1. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 158.389 EUR brutto für das Jahr 2020 abgeschlossen
(Beschluss VZD/2581/2019/GBE).
Am 21.12.2020 wurde die 2. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2021 abgeschlossen
(Beschluss VZD/2761/2020/GBE).
Am 15.11.2021 wurde die 3. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer
Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2022 abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 06.09.2022, Posteingang 09.09.2022, ist die 4.
Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag im Amt Rostocker Heide eingegangen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag
enthält die Änderung der Gesamtvergütung für das Jahr 2022 von bisher 186.830
EUR auf 301.546 EUR brutto in Form des 1. Nachtrages 2022.
Die gestiegenen Gesamtkosten setzen sich
hauptsächlich aus Personalkosten, Kosten für die Fahrzeuge, Miete von Technik
sowie die Entsorgung der Grünschnittcontainer zusammen (siehe Anlage).
Gemäß Beschluss vom 09.06.2022
(V00/2994/2022/GBE) hat die Gemeindevertretung nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Die
Bereitstellung der Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 wurde durch die
Bentwisch GmbH ausgeschrieben und vergeben. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt zur Finanzierung der
Leistungserbringung für die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für das
Jahr 2022 werden der Bentwisch GmbH die im Produktkonto 55100-5233900
bereitgestellten Haushaltsmittel (Haushaltsansatz: 67.000,- €) für die
Grünschnittcontainer quartalsweise, nach Nachweis der Mittelverwendung
(Rechnungen), ausgezahlt. Die
Bentwisch GmbH hat für die Übernahme dieser Leistung einen
Nachtragswirtschaftsplan gem. § 18 Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) zu
erarbeiten.“ |
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14 davon anwesend: 13 Zustimmung: 12 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0 |
Die Bentwisch GmbH hat die Grünschnittcontainer
auf Grundlage der 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018
abrechnet. Die entsprechende Rechnungslegung ist mit Rechnung vom 05.10.2022
erfolgt. Diese wurde bisher nicht beglichen, da laut o. g. Beschluss eine
Nachweisführung durch die Bentwisch GmbH erfolgen sollte.
Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der
Bentwisch GmbH am 28.10.2022 ist die Abrechnung gemäß o.g. Beschlussfassung so
nicht möglich, da ein Teil der Kosten für die Bentwisch GmbH laut 4. Ergänzung
in Form von Personalkosten entstehen, da die Entsorgung seit diesem Jahr
geändert wurde.
Die Entsorgung des Grünschnittes erfolgt nicht
mehr, wie bisher, komplett durch ein externes Unternehmen, sondern das
Strauchwerk wird durch die Gemeindearbeiter geschreddert und größtenteils
wiederverwendet, wird also nicht entsorgt. Hierzu hat die Bentwisch GmbH
entsprechende Technik angeschafft.
Auch für die Reinigung der Gehwege im
Gewerbegebiet wurde Technik erworben, die auch über die 4. Ergänzung
abgerechnet wird. Die Gehwegreinigung wurde bisher durch ein externes
Unternehmen ausgeführt. Doch dieses hatte den Vertrag gekündigt.
Da der o. g. Beschluss (V00/2994/2022/GBE)
somit nicht umgesetzt werden kann und keine gesonderte Rechnungslegung
(außerhalb des Dienstleistungsvertrages) erfolgt, muss der Beschluss vom
09.06.2022 durch die Gemeindevertretung korrigiert werden.
Laut § 1 abs. 1 Nr. 2 Anstrich 4 des
Dienstleistungsvertrages ist nur eine Kontrolle der Grünschnittcontainer durch
die Bentwisch GmbH geregelt.
Explizit ist die Entsorgung der
Grünschnittcontainer, die nun seit 2022 durch die Bentwisch GmbH ausgeführt
wird, nicht vertraglich vereinbart. Die Ermächtigung zur Ausführung dieser
Leistung wurde der Bentwisch GmbH aber mit Beschluss vom 09.06.2022 gegeben.
Deshalb wurde auf der Beratung am 28.10.2022
vereinbart, der Gemeindevertretung eine aktualisierte Dienstleistungsvereinbarung
zum Beschluss vorzulegen. Darin sollen dann auch die Managementkosten für die
Bentwisch GmbH aufgenommen werden.
Die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag
wurde bereits am 20.07.2022 durch den Geschäftsführer der Bentwisch sowie dem
Bürgermeister und seinem Stellvertreter unterzeichnet.
Laut § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der
Gemeinde Bentwisch kann der Bürgermeister nur Entscheidungen zur Genehmigung
von Verträgen bei wiederkehrenden Leistungen von 500 EUR netto pro Monat
treffen. Dies wären 7.140 EUR brutto im Jahr.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um 114.716
EUR brutto.
Die Gemeindevertretung muss die 4. Ergänzung
zum Dienstleistungsvertrag rückwirkend genehmigen, damit die Rechnung der
Bentwisch GmbH angewiesen werden kann.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 11403.5629000/7629000
(Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) wurden
186.900 EUR für die Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag geplant, wovon
bereits 186.830 EUR verausgabt wurden.
Zusätzlich fallen nach vorliegender Rechnung
114.716 EUR durch die 4. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages an.
Im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Bentwisch
konnte diese Summe nicht berücksichtigt werden, da dieser bereits am 09.06.2022
beschlossen wurde.
Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
gem. § 50 KV M-V sind unabweisbar, da die Leistungen bereits erbracht wurden
und unvorhergesehen, da die Aufgabenübertragung an den Bentwisch GmbH erst mit
Beschluss vom 09.06.2022 erfolgt ist.
Die Deckung kann über nachfolgende
Produktkonten erfolgen:
55100.5233900 67.000 EUR Grünschnittcontainer
55100.5233800 26.000
EUR Grünpflege im Gemeindegebiet (diese Leistung wird nach Vertragskündigung
durch die Bentwisch GmbH ausgeführt).
54102.5233830 21.716
EUR Baumpflege.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 17.11.2022:
Die Empfehlung des Finanzausschusses wird auf der Sitzung
der Gemeindevertretung am 24.11.2022 mündlich vorgetragen, da die
Ausschusssitzung erst am 17.11.2022 stattfindet.