Betreff
Beschluss der Gemeinde Bentwisch zur 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018
Vorlage
VOA/3053/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 von der Bentwisch GmbH für das Jahr 2022 geforderte Vergütungssumme in Höhe von 301.546,00 EUR unter dem Produktkonto 01.11403.5629000 zu begleichen.

Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende Bürgermeister wird rückwirkend die Ermächtigung erteilt, die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Und

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt den Beschluss vom 09.06.2022 V00/2994/2022/GBE wie folgt zu ändern:

 

Die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 wurde durch die Bentwisch GmbH ausgeschrieben und vergeben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt zur Finanzierung der Leistungserbringung für die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 die Abrechnung über die 4. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 zu genehmigen.

Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 01.11403.5629000.

 

Die Bentwisch GmbH hat für die Übernahme dieser Leistung einen Nachtragswirtschaftsplan gem. § 18 Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) zu erarbeiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Und

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 50 KV M-V in Höhe von 114.716,00 EUR auf dem Produktkonto 01.11403.5629000 als unvorhergesehen, unabweisbar anzuerkennen. Die Deckung erfolgt durch die Produktkonten 55100.5233900 (Grünschnittcontainer) in Höhe von 67.000 EUR, 55100.5233800 (Grünpflege im GE) in Höhe von 26.000 und 54102.5233830 (Baumpflege) in Höhe von 21.716 EUR.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Bentwisch vom 19.04.2018 (VZD/636/297/2018/GBE) wurde der Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Bentwisch GmbH geschlossen.

 

Gemäß § 5 des Dienstleistungsvertrages ist die ab 2020 zu zahlende Vergütung zwischen den Beteiligten jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres schriftlich zu vereinbaren.

 

Am 23.12.2019 wurde die 1. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 158.389 EUR brutto für das Jahr 2020 abgeschlossen (Beschluss VZD/2581/2019/GBE).

 

Am 21.12.2020 wurde die 2. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2021 abgeschlossen (Beschluss VZD/2761/2020/GBE).

 

Am 15.11.2021 wurde die 3. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag mit einer Gesamtvergütung von 186.830 EUR brutto für das Jahr 2022 abgeschlossen.

 

Mit Schreiben vom 06.09.2022, Posteingang 09.09.2022, ist die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag im Amt Rostocker Heide eingegangen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag enthält die Änderung der Gesamtvergütung für das Jahr 2022 von bisher 186.830 EUR auf 301.546 EUR brutto in Form des 1. Nachtrages 2022.

 

Die gestiegenen Gesamtkosten setzen sich hauptsächlich aus Personalkosten, Kosten für die Fahrzeuge, Miete von Technik sowie die Entsorgung der Grünschnittcontainer zusammen (siehe Anlage).

 

Gemäß Beschluss vom 09.06.2022 (V00/2994/2022/GBE) hat die Gemeindevertretung nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 wurde durch die Bentwisch GmbH ausgeschrieben und vergeben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt zur Finanzierung der Leistungserbringung für die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 werden der Bentwisch GmbH die im Produktkonto 55100-5233900 bereitgestellten Haushaltsmittel (Haushaltsansatz: 67.000,- €) für die Grünschnittcontainer quartalsweise, nach Nachweis der Mittelverwendung (Rechnungen), ausgezahlt.

 

Die Bentwisch GmbH hat für die Übernahme dieser Leistung einen Nachtragswirtschaftsplan gem. § 18 Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) zu erarbeiten.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     14

davon anwesend:                                               13

Zustimmung:                                                       12

Ablehnung:                                                            1

Enthaltung:                                                            0

 

 

Die Bentwisch GmbH hat die Grünschnittcontainer auf Grundlage der 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 abrechnet. Die entsprechende Rechnungslegung ist mit Rechnung vom 05.10.2022 erfolgt. Diese wurde bisher nicht beglichen, da laut o. g. Beschluss eine Nachweisführung durch die Bentwisch GmbH erfolgen sollte.

 

Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Bentwisch GmbH am 28.10.2022 ist die Abrechnung gemäß o.g. Beschlussfassung so nicht möglich, da ein Teil der Kosten für die Bentwisch GmbH laut 4. Ergänzung in Form von Personalkosten entstehen, da die Entsorgung seit diesem Jahr geändert wurde.

Die Entsorgung des Grünschnittes erfolgt nicht mehr, wie bisher, komplett durch ein externes Unternehmen, sondern das Strauchwerk wird durch die Gemeindearbeiter geschreddert und größtenteils wiederverwendet, wird also nicht entsorgt. Hierzu hat die Bentwisch GmbH entsprechende Technik angeschafft.

Auch für die Reinigung der Gehwege im Gewerbegebiet wurde Technik erworben, die auch über die 4. Ergänzung abgerechnet wird. Die Gehwegreinigung wurde bisher durch ein externes Unternehmen ausgeführt. Doch dieses hatte den Vertrag gekündigt.

 

Da der o. g. Beschluss (V00/2994/2022/GBE) somit nicht umgesetzt werden kann und keine gesonderte Rechnungslegung (außerhalb des Dienstleistungsvertrages) erfolgt, muss der Beschluss vom 09.06.2022 durch die Gemeindevertretung korrigiert werden.

 

 

Laut § 1 abs. 1 Nr. 2 Anstrich 4 des Dienstleistungsvertrages ist nur eine Kontrolle der Grünschnittcontainer durch die Bentwisch GmbH geregelt.

Explizit ist die Entsorgung der Grünschnittcontainer, die nun seit 2022 durch die Bentwisch GmbH ausgeführt wird, nicht vertraglich vereinbart. Die Ermächtigung zur Ausführung dieser Leistung wurde der Bentwisch GmbH aber mit Beschluss vom 09.06.2022 gegeben.

 

Deshalb wurde auf der Beratung am 28.10.2022 vereinbart, der Gemeindevertretung eine aktualisierte Dienstleistungsvereinbarung zum Beschluss vorzulegen. Darin sollen dann auch die Managementkosten für die Bentwisch GmbH aufgenommen werden.

 

Die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag wurde bereits am 20.07.2022 durch den Geschäftsführer der Bentwisch sowie dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter unterzeichnet.

 

Laut § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch kann der Bürgermeister nur Entscheidungen zur Genehmigung von Verträgen bei wiederkehrenden Leistungen von 500 EUR netto pro Monat treffen. Dies wären 7.140 EUR brutto im Jahr.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um 114.716 EUR brutto.

 

Die Gemeindevertretung muss die 4. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag rückwirkend genehmigen, damit die Rechnung der Bentwisch GmbH angewiesen werden kann.

 


Finanzierung:

Auf dem Produktkonto 11403.5629000/7629000 (Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) wurden 186.900 EUR für die Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag geplant, wovon bereits 186.830 EUR verausgabt wurden.

Zusätzlich fallen nach vorliegender Rechnung 114.716 EUR durch die 4. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages an.

Im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Bentwisch konnte diese Summe nicht berücksichtigt werden, da dieser bereits am 09.06.2022 beschlossen wurde.

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 50 KV M-V sind unabweisbar, da die Leistungen bereits erbracht wurden und unvorhergesehen, da die Aufgabenübertragung an den Bentwisch GmbH erst mit Beschluss vom 09.06.2022 erfolgt ist.

Die Deckung kann über nachfolgende Produktkonten erfolgen:

55100.5233900                67.000 EUR Grünschnittcontainer

55100.5233800                  26.000 EUR Grünpflege im Gemeindegebiet (diese Leistung wird nach Vertragskündigung durch die Bentwisch GmbH ausgeführt).

54102.5233830                  21.716 EUR Baumpflege.

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 17.11.2022:

Die Empfehlung des Finanzausschusses wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2022 mündlich vorgetragen, da die Ausschusssitzung erst am 17.11.2022 stattfindet.