Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
den Entwurf der Dienstanweisung für der Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ mit
folgenden Änderungen und Ergänzungen:
-
-
-
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin Frau Dr. Schöne stellt den vor Ihr erarbeiteten
Entwurf einer
Dienstanweisung für den ab 01.01.2023 beschlossenen
kommunalen Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ zur Diskussion.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 17.10.2022 hat die Gemeindevertretung den
Beschluss VFA/2544/2022/GRÖ gefasst:
„Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rövershagen beschließt, den Bauhof der Gemeinde ab dem 01.01.2023
als Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ zu betreiben.
Der Regiebetrieb „Bauhof
Rövershagen“ nimmt ausschließlich Aufgaben zur Deckung des Eigenbedarfs der
Gemeinde Rövershagen wahr.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Grundlagen für die Einrichtung des Regiebetriebes zu
erarbeiten.
Der Gemeindevertretung
ist eine Dienstanweisung mit den Regelungen zu den Unterstellungsverhältnissen,
den Weisungsbefugnissen, den Aufgabenstellungen, der Übertragung von
Kompetenzen, der Festlegung zu entsprechenden Wertgrenzen usw. zur
Beschlussfassung vorzulegen. Die steuerlichen Verhältnisse für einen
Regiebetrieb sind zu prüfen.
Im Rahmen des
Regiebetriebes ist eine interne Leistungsverrechnung umzusetzen.“
In Umsetzung des Beschlusses bereitet die
Verwaltung die Beteiligung der örtlich zuständigen Industrie- und
Handelskammern sowie den Handwerkskammern vor und nach Beschluss der
Dienstanweisung durch die Gemeindevertretung werden die erforderlichen
Unterlagen gem. § 77 KV M-V der
Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock zu Verfügung gestellt.
Die steuerlichen Verhältnisse des
Regiebetriebes werden durch die Verwaltung mit dem Steuerberater des Amtes
abgeklärt.
Die Anforderungen entsprechend der
Dienstanweisung an den Leiter des Bauhofes sind aus Sicht der Verwaltung der
Größe des Regiebetriebes angemessen. Zur optimalen Umsetzung sollte dem bisher
verantwortlichem Mitarbeiter die Möglichkeit der Schulung (Arbeitsorganisation,
Menschenführung, Doppische Haushaltsführung und Vergaberecht) gegeben werden.
Das hätte zur Folge, dass die Eingruppierung geprüft werden müsste. Hierzu
müsste der Bauhofleiter mindestens 3 Monate seine Tätigkeiten aufschreiben und
prozentual zu Arbeitsvorgängen zusammenfassen. Dann sollte dieses von einem
Dritten bewertet werden.
Zwischen Verwaltung und Gemeinde muss noch
konkret festgeschrieben werden wie der Haushaltsvollzug organisatorisch und von
den Verantwortlichkeiten abgewickelt werden soll, wie Vergaben im Rahmen der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00
EUR abgewickelt werden sollen, wer die Aufträge unterzeichnet und wie die
prüffähigen Unterlagen an die Verwaltung übergeben werden.
Auch die Organisation der Haushaltsplanung ist
organisatorisch zwischen Gemeinde und Verwaltung abzustimmen.
Stellungnahme Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 14.11.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, den Entwurf der Dienstanweisung für der Regiebetrieb
„Bauhof Rövershagen“ mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zu bestätigen:
Seite 1:
Bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00 EUR
unterzeichnet der Leiter des Bauhofes für die rechnerische und sachliche
Richtigkeit.
Der / die Bürgermeister/in ist für die Anordnungsbefugnis zuständig (3.
Unterschrift).
Seite 2:
Die Entgeltgruppe muss noch ermittelt werden.
Seite 3:
- Der Stichpunkt „Baumkontrollen, Baumpflege“
wird um „Ersatzbepflanzung“ ergänzt.
- Der Stichpunkt „Mitwirkung bei der
Personalbemessung, Personalentwicklung, Personalbeschaffung“ wird an diese
Stelle um „Personalqualifikation“ ergänzt.
- Weitere Aufgaben: Es wird als 1. Stichpunkt
„Schlüsselwart der öffentlichen Gebäude“ aufgenommen.