Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Dienstanweisung für die Umsetzung des Beschlusses VFA/2544/2022/GRÖ vom 17.10.2022 zur Umwandlung des Bauhofes in einen Regiebetrieb der Gemeinde
Vorlage
V00/2558/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Entwurf der Dienstanweisung für der Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

 

-

-

-

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlage/n:

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Schöne stellt den vor Ihr erarbeiteten Entwurf einer Dienstanweisung für den ab 01.01.2023 beschlossenen kommunalen Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ zur Diskussion.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Am 17.10.2022 hat die Gemeindevertretung den Beschluss VFA/2544/2022/GRÖ gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, den Bauhof der Gemeinde ab dem 01.01.2023 als Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ zu betreiben.

Der Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ nimmt ausschließlich Aufgaben zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde Rövershagen wahr.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einrichtung des Regiebetriebes zu erarbeiten.

Der Gemeindevertretung ist eine Dienstanweisung mit den Regelungen zu den Unterstellungsverhältnissen, den Weisungsbefugnissen, den Aufgabenstellungen, der Übertragung von Kompetenzen, der Festlegung zu entsprechenden Wertgrenzen usw. zur Beschlussfassung vorzulegen. Die steuerlichen Verhältnisse für einen Regiebetrieb sind zu prüfen.

Im Rahmen des Regiebetriebes ist eine interne Leistungsverrechnung umzusetzen.“

 

In Umsetzung des Beschlusses bereitet die Verwaltung die Beteiligung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern vor und nach Beschluss der Dienstanweisung durch die Gemeindevertretung werden die erforderlichen

Unterlagen gem. § 77 KV M-V der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock zu Verfügung gestellt.

 

Die steuerlichen Verhältnisse des Regiebetriebes werden durch die Verwaltung mit dem Steuerberater des Amtes abgeklärt.

 

 

Die Anforderungen entsprechend der Dienstanweisung an den Leiter des Bauhofes sind aus Sicht der Verwaltung der Größe des Regiebetriebes angemessen. Zur optimalen Umsetzung sollte dem bisher verantwortlichem Mitarbeiter die Möglichkeit der Schulung (Arbeitsorganisation, Menschenführung, Doppische Haushaltsführung und Vergaberecht) gegeben werden. Das hätte zur Folge, dass die Eingruppierung geprüft werden müsste. Hierzu müsste der Bauhofleiter mindestens 3 Monate seine Tätigkeiten aufschreiben und prozentual zu Arbeitsvorgängen zusammenfassen. Dann sollte dieses von einem Dritten bewertet werden.

 

Zwischen Verwaltung und Gemeinde muss noch konkret festgeschrieben werden wie der Haushaltsvollzug organisatorisch und von den Verantwortlichkeiten abgewickelt werden soll, wie Vergaben im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00 EUR abgewickelt werden sollen, wer die Aufträge unterzeichnet und wie die prüffähigen Unterlagen an die Verwaltung übergeben werden.

 

Auch die Organisation der Haushaltsplanung ist organisatorisch zwischen Gemeinde und Verwaltung abzustimmen.

 

 

Stellungnahme Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 14.11.2022:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit

5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den Entwurf der Dienstanweisung für der Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zu bestätigen:

 

Seite 1:

Bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00 EUR unterzeichnet der Leiter des Bauhofes für die rechnerische und sachliche Richtigkeit.
Der / die Bürgermeister/in ist für die Anordnungsbefugnis zuständig (3. Unterschrift).

Seite 2:

Die Entgeltgruppe muss noch ermittelt werden.

Seite 3:

- Der Stichpunkt „Baumkontrollen, Baumpflege“ wird um „Ersatzbepflanzung“ ergänzt.

- Der Stichpunkt „Mitwirkung bei der Personalbemessung, Personalentwicklung, Personalbeschaffung“ wird an diese Stelle um „Personalqualifikation“ ergänzt.

- Weitere Aufgaben: Es wird als 1. Stichpunkt „Schlüsselwart der öffentlichen Gebäude“ aufgenommen.