Beschlussvorschlag 1: (Variante 1)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
dass die Endgeräte für die elektronische Gremienarbeit von der Gemeinde bereitgestellt
werden und jedem Gremienmitglied 1 Leihgerät für die Dauer der
Gremienzugehörigkeit bzw. einer Legislaturperiode kostenfrei zur Verfügung
gestellt wird.
Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten werden aus dem Produktsachkonto 11104.7857200 finanziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
ODER
Beschlussvorschlag 2: (Variante 2)
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
dass die Endgeräte für die elektronische Gremienarbeit von den
Gremienmitgliedern selbst bereitgestellt werden.
Auf schriftlichen Antrag
erhält jedes Gremienmitglied einen einmaligen Betrag in Höhe von maximal
……………………… Euro pro Wahlperiode als Zuschuss für die Anschaffung eines
Endgerätes zur Nutzung der digitalen Gremienarbeit
Stellt das
Gremienmitglied anschließend einen Antrag nach § 29 Absatz 1 Satz 2 KV M-V
(schriftliche Ladung) ist der gewährte Zuschuss für die restliche Zeit der
Wahlperiode anteilig pro Jahr zurück zu zahlen.
Wird der Antrag auf
Gewährung des Zuschusses erst im Laufe der Wahlperiode gestellt, ist der
Zuschuss ebenfalls nur anteilig pro Jahr für die restliche Zeit der Wahlperiode
zu gewähren. Der Zuschuss kann erst mit rechtskräftiger
Haushaltssatzung ausgezahlt werden.
Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten sind unter dem Produktsachkonto 11104.7843200
(Auszahlungen) sowie 53…..
(Abschreibungen) zu buchen. – Deckung aus dem Produktsachkonto 11104.7857200.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat auf der
konstituierenden Sitzung am 01.07.20219 die Geschäftsordnung neu beschlossen.
Demnach lautet § 1 Absatz 3 der
Geschäftsordnung der Gemeinde Blankenhagen wie folgt:
„Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und
der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form ist die Nutzung des
Ratsinformationssystems „Session“, mit zugangsgeschützter Nutzerkennung
zugelassen. Das
Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist
schriftlich an den Bürgermeister zu richten.“
Des Weiteren wurde folgender Beschluss (VZD/778/325/2019/GBL) gefasst:
„Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dass mit der
Haushaltsplanung 2020 entschieden werden soll, ob die Geräte selbst
angeschafft, ein Zuschuss gezahlt werden soll oder die Gemeinde die Endgeräte
anschafft.“
Die Verwaltung hat daraufhin im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 einen
Betrag von 10.500 € für die Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit
eingestellt und zur Beratung vorgelegt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage
entschied am 02.12.2019 der Haupt- und Finanzausschuss jedoch, den Betrag
komplett zu streichen und ggf. in die Planung für 2021 aufzunehmen.
Im Haushalt 2021 der Gemeinde Blankenhagen wurde die Investitionsmaßnahme
(10.500 € für die Anschaffung von Tablets) dann unter dem Produktsachkonto
11104.7857200 eingestellt. Da es in 2021 keine weitere Beschlussfassung hierzu
gab, wurden die Mittel inzwischen als Haushaltsrest in den Haushalt 2022
übertragen.
Der Sachverhalt ist somit weiter offen, die Gemeinde sollte daher
dringend entscheiden, wie die Maßnahme nun konkret umgesetzt werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Firma Somacos bietet für das im Amt Rostocker Heide
bereits eingesetzte Ratsinformations-systems „Session“ ein Zusatzmodul
„Mandatos“ an. Dieses Modul ermöglicht die papierlose, elektronische
Gremienarbeit.
Die Verwaltung hat bereits die Lizenzen der Firma Somacos für
die Mandatos-Serverkomponente und Mandatos-App der Betriebssysteme Android,
Microsoft und iOS erworben. Damit sind die Nutzungsvoraussetzungen
softwareseitig in der Verwaltung und mit der Mandatos-App für die Endgeräte
(Tablets) geschaffen.
Die Verwaltung hält 2 Varianten der
Bereitstellung der Endgeräte für sinnvoll und stellt diese zur Diskussion:
Variante 1: Bereitstellung der Endgeräte durch
die Gemeinde/Verwaltung
Die Verwaltung beschafft für die
Gremienmitglieder ein Endgerät und stellt ihnen dieses für die Dauer der Gremienzugehörigkeit
bzw. einer Legislaturperiode leihweise zur Verfügung.
Vorteile:
-
Über ein MDM (Mobile Device Management) kann sichergestellt
werden, dass sie jederzeit ordnungsgemäß inventarisiert bleiben und den
Sicherheitsvorgaben im Netzbetrieb der Verwaltung entsprechen.
-
Die Verwaltung könnte sich auf ein Modell/Betriebssystem
konzentrieren. Entsprechend fallen weniger Kosten für die Softwarepflege für
ein Betriebssystem an.
-
Alle Geräte sind technisch gleich und erleichtern
Hilfestellung bei etwaigen Problemen.
Nachteile:
-
Erhöhter Anschaffungs- und Betreuungsaufwand in der
Verwaltung
-
zusätzliche Kosten für Einrichtung und Pflege für ein MDM
-
Die Verwaltung wäre für den Betrieb der Geräte
verantwortlich.
-
Die Geräte sind nach einer Wahlperiode veraltet und müssen
neu beschafft werden.
Variante 2: Bereitstellung der Endgeräte durch
das Gremienmitglied selbst /
ggf. Zuschusszahlung durch Gemeinde
Das Gremienmitglied kann sein eigenes
Tablet nutzen (Android, Microsoft oder iOS Betriebssystem). Auf Antrag kann ein einmaliger Betrag pro
Wahlperiode – beispielsweise in Höhe von max. 550 € – pro Gremienmitglied als
Zuschuss für die Beschaffung eines Endgerätes vorgesehen werden. Der Zuschuss
wäre nur unter Vorlage eines Kaufbeleges für ein neues Gerät zu gewähren.
Vorteile:
-
Gremienmitglieder, die auch jetzt schon mit einem eigenen
Tablet arbeiten, können das ihnen vertraute Gerät weiterverwenden.
-
Gremienmitglieder können eins nach Ihren Vorstellungen und
Arbeitsweise passendes Gerät anschaffen. Zusätzliche Kosten (über Zuschuss
hinaus) müsste die Gremienmitglieder übernehmen.
-
Geringerer Anschaffungs- und Betreuungsaufwand in der
Verwaltung.
Nachteile:
-
Die Sicherheit des Gerätes kann verwaltungsseitig nicht
beeinflusst werden.
-
Lizenzgebühren und Softwarepflegekosten fallen für zwei
Betriebssysteme an.
-
Anwenderunterstützung ist bei unterschiedlichen Geräten nicht
mehr möglich
Die Variante 2 ist die nach heutigen Erkenntnissen von der
Verwaltung bevorzugte Variante und wird auch in Bentwisch, Mönchhagen und
Gelbensande umgesetzt. Es erfolgt bei beiden Varianten eine Verschlüsselung der
Daten und Dokumente lokal in der App Mandatos auf dem Endgerät. Unter
Einhaltung bestimmter Vorgaben (Geschäftsordnung, Verpflichtung
Gremienmitglied) kann ein gewisser Sicherheitsstandard gewährt werden.
Besonders sei noch einmal darauf hingewiesen,
dass jedes Gremienmitglied (individuell für sich) weiterhin die schriftliche
Ladung verlangen (§ 29 Absatz 1 Satz 2 KV M-V) kann. In diesem Fall ändert sich
für das Gremienmitglied nichts und die Unterlagen werden weiterhin in
Papierform zugestellt.
Finanzierung:
Siehe Erläuterungen im Sachverhalt. Unter dem
Produktsachkonto 11104.7857200 stehen Mittel in Höhe von 10.500 € für die Anschaffung von
Tablets zur Verfügung. Sollten diese Mittel im aktuellen Haushaltsjahr nicht
beansprucht werden, verfallen sie und müssten ggf. in die Planung für 2023 neu
eingestellt werden (da bereits von 2021 als Haushaltsrest nach 2022 übertragen
wurde).
Je nachdem welche Variante gewählt wird, fallen für die
Bereitstellung der Endgeräte Kosten für die Gemeinde an.
Bei der Variante 1 (Bereitstellung der
Endgeräte durch Gemeinde) sind mit Kosten in Höhe von ca. 10.500 Euro (19
Gremienmitglieder, inkl. sachkundige Einwohner x 550 € pro Tablet) zzgl.
Abschreibungen in Höhe von ca. 10.500 € (da es sich um die Anschaffung
geringwertiger Geräte handelt, sind diese noch im selben Jahr abzuschreiben) zu
rechnen.
Variante 2 (Bereitstellung der
Endgeräte durch das Gremienmitglied selbst) ist abhängig von der ggf. gewährten
Zuschusshöhe. Auch hier sind Abschreibungen zu berücksichtigen, da es sich um
einen investiven Zuschuss handelt.