Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
17.09.2019
der Gemeinde Mönchhagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderung
Hinter § 7 wird neu eingefügt:
§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde
Mönchhagen in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.
(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Mönchhagen wird im Fall
seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mönchhagen, den ________________
Karl-Friedrich
Peters
Bürgermeister der
Gemeinde Mönchhagen Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
UND
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom 07.11.2022
der Gemeinde Mönchhagen in folgender Reihenfolge:
1. Britta
Baltrusch (wurde
schon gewählt, Beschluss 2- Nr. VZD/776/427/2019/GMÖ vom 26.06.2019)
2.
als
stellvertretende Mitglieder für Herrn Bodo Kaatz in den Amtsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2022 die 3. Änderung der
Hauptsatzung des Amtes Rostocker Heide beschlossen.
Damit wurden die bisherigen Regelungen bezüglich der Entsendung von stellvertretenden
Mitgliedern in den Amtsausschuss wie folgt geändert:
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses sind im Fall ihrer
Verhinderung nun durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung zu vertreten. Die
Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der
Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung.
Die Hauptsatzungen der Gemeinden müssen entsprechend angepasst und die
zusätzliche Stellvertretung gewählt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Kraft
seines Amtes Mitglied im Amtsausschuss.
Für die Gemeinde Mönchhagen wurde gemäß
Kommunalverfassung M-V ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den
Amtsausschuss gewählt (Herr Bodo Kaatz gemäß Beschluss -Nr. VZD/776/427/2019/GMÖ
vom 26.06.2019).
Herr Kaatz wird im Fall seiner Verhinderung
bisher von Frau Baltrusch vertreten (Beschluss 2 vom 26.06.2019 Nr.
VZD/776/427/2019/GMÖ).
Bei einer Anpassung der Hauptsatzung könnten
für Herrn Kaatz zwei Stellvertreter ernannt/gewählt werden.
Von dem Grundsatz der Verhältniswahl kann
hierbei abgewichen werden, wenn in der Gemeindevertretung Einigkeit über die
Stellvertretung besteht. Die Wahl erfolgt hierbei nach einfacher
Mehrheitsentscheidung, d. h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich
vereint.
Die derzeit gültige Hauptsatzung der Gemeinde
Mönchhagen ist als Anlage beigefügt.
Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der
Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist
der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen.
Finanzierung:
Beschlussfassung hat keine finanziellen
Auswirkungen.