Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.09.2019
Vorlage
VZD/1634/2022/GMÖ
Aktenzeichen
Änderung Hauptsatzung
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die nachfolgende

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.09.2019

der Gemeinde Mönchhagen

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel I – Änderung

Hinter § 7 wird neu eingefügt:

§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde Mönchhagen in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide

(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.

(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Mönchhagen wird im Fall seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im Amtsausschuss vertreten.

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V.

Artikel II – Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mönchhagen, den          ________________

Karl-Friedrich Peters

Bürgermeister der Gemeinde Mönchhagen                                                       Siegel

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

UND

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom 07.11.2022 der Gemeinde Mönchhagen in folgender Reihenfolge:

1. Britta Baltrusch                                           (wurde schon gewählt, Beschluss 2- Nr. VZD/776/427/2019/GMÖ vom 26.06.2019)

2.                                                                          

als stellvertretende Mitglieder für Herrn Bodo Kaatz in den Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      


Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2022 die 3. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Rostocker Heide beschlossen.

Damit wurden die bisherigen Regelungen bezüglich der Entsendung von stellvertretenden Mitgliedern in den Amtsausschuss wie folgt geändert:

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses sind im Fall ihrer Verhinderung nun durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung zu vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung.

Die Hauptsatzungen der Gemeinden müssen entsprechend angepasst und die zusätzliche Stellvertretung gewählt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Kraft seines Amtes Mitglied im Amtsausschuss.

Für die Gemeinde Mönchhagen wurde gemäß Kommunalverfassung M-V ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss gewählt (Herr Bodo Kaatz gemäß Beschluss -Nr. VZD/776/427/2019/GMÖ vom 26.06.2019).

Herr Kaatz wird im Fall seiner Verhinderung bisher von Frau Baltrusch vertreten (Beschluss 2 vom 26.06.2019 Nr. VZD/776/427/2019/GMÖ).

Bei einer Anpassung der Hauptsatzung könnten für Herrn Kaatz zwei Stellvertreter ernannt/gewählt werden.

Von dem Grundsatz der Verhältniswahl kann hierbei abgewichen werden, wenn in der Gemeindevertretung Einigkeit über die Stellvertretung besteht. Die Wahl erfolgt hierbei nach einfacher Mehrheitsentscheidung, d. h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint.

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen ist als Anlage beigefügt.

Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen.


Finanzierung:

Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.