Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2023 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Gelbensande für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2023 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- die Satzung,
- der Stellenplan,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- die Übersicht über die Umlagegrundlage und
- die Berechnung der vorläufigen Amtsumlage
- die Anlagen zur Planung der Feuerwehr (werden
nachgereicht).
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2023 der Gemeinde Gelbensande
kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von
Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27. Der Überschuss in 2023 ergibt sich nur
aus der Auflösung der Rückstellung für Sanierung von Altlasten. Überschüsse aus
den laufenden Erträgen und Aufwendungen werden in den Jahren ab 2023 nicht mehr
erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2023 der Gemeinde
Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Auf Seite 2 des Finanzhaushaltes ist in einer
Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des
Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.
Hier sollten während der Haushaltsdiskussion
alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da
die liquiden Mittel in den Folgejahren nicht ausreichen, um Investitionen zu
tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am
05.01.2023 den Haushalt 2023 in 1. Lesung beraten, folgende Empfehlungen an die
Gemeindevertretung werden gegeben:
1. Antrag des Bürgermeisters zur Veränderung des Planansatzes 150.000 € im
Produktkonto 54100.7853205 – BV Gehweg/Platz am Brunnen
- 30.000 € für BV Gehweg/Platz
am Brunnen – Planung
- 53.000 € für Kauf und
Anschluss Sanitärcontainer Sportplatz
- 67.000 € für Bolzplatz auf
einer gemeindeeigenen Fläche
3 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung à somit keine Empfehlung,
Beschluss für Gemeindevertretung vorbereiten
2. Empfehlung Haushalt mit Änderungen und Ergänzungen mit 6 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme