Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Gelbensande
Vorlage
VFA/2068/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Gelbensande für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2023 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- die Satzung,

- der Stellenplan,

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- die Übersicht über die Umlagegrundlage und

- die Berechnung der vorläufigen Amtsumlage

- die Anlagen zur Planung der Feuerwehr (werden nachgereicht).   

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2023 der Gemeinde Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.  Der Überschuss in 2023 ergibt sich nur aus der Auflösung der Rückstellung für Sanierung von Altlasten. Überschüsse aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen werden in den Jahren ab 2023 nicht mehr erwirtschaftet. 

Der Finanzhaushalt 2023 der Gemeinde Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2026) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

Auf Seite 2 des Finanzhaushaltes ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.

 

Hier sollten während der Haushaltsdiskussion alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da die liquiden Mittel in den Folgejahren nicht ausreichen, um Investitionen zu tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern. 

 


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 05.01.2023 den Haushalt 2023 in 1. Lesung beraten, folgende Empfehlungen an die Gemeindevertretung werden gegeben:

 

1.    Antrag des Bürgermeisters zur Veränderung des Planansatzes 150.000 € im Produktkonto 54100.7853205 – BV Gehweg/Platz am Brunnen

- 30.000 € für BV Gehweg/Platz am Brunnen – Planung

- 53.000 € für Kauf und Anschluss Sanitärcontainer Sportplatz

- 67.000 € für Bolzplatz auf einer gemeindeeigenen Fläche

3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung à somit keine Empfehlung, Beschluss für Gemeindevertretung vorbereiten

2.    Empfehlung Haushalt mit Änderungen und Ergänzungen mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme