Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die nachfolgende
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
07.10.2019
der Gemeinde Blankenhagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderung
Hinter § 7 wird neu eingefügt:
§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde
Blankenhagen in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.
(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenhagen wird im Fall
seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Blankenhagen, den ________________
Detlef Kröger
Bürgermeister der
Gemeinde Blankenhagen Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
UND
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom
07.11.2022 der Gemeinde Blankenhagen in folgender Reihenfolge:
1. Dietmar
Lehmann (wurde
schon gewählt, Beschluss 2- Nr. VZD/782/329/2019/GBL vom 01.07.2019)
2.
als
stellvertretende Mitglieder für Klaus-Peter Muderack in den Amtsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2022 die 3. Änderung der
Hauptsatzung des Amtes Rostocker Heide beschlossen.
Damit wurden die bisherigen Regelungen bezüglich der Entsendung von stellvertretenden
Mitgliedern in den Amtsausschuss wie folgt geändert:
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses sind im Fall ihrer
Verhinderung nun durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung zu vertreten. Die
Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der
Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung.
Die Hauptsatzungen der Gemeinden müssen entsprechend angepasst und die
zusätzliche Stellvertretung gewählt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Kraft
seines Amtes Mitglied im Amtsausschuss.
Für die Gemeinde Blankenhagen wurde gemäß
Kommunalverfassung M-V ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den
Amtsausschuss gewählt (Herr Klaus-Peter Muderack gemäß Beschluss -Nr. VZD/782/329/2019/GBL
vom 01.07.2019).
Herr Muderack wird im Fall seiner Verhinderung
bisher von Herrn Lehmann vertreten (Beschluss 2 vom 01.07.2019 Nr.
VZD/782/329/2019/GBL).
Bei einer Anpassung der Hauptsatzung könnten
für Herrn Muderack zwei Stellvertreter ernannt/gewählt werden.
Von dem Grundsatz der Verhältniswahl kann
hierbei abgewichen werden, wenn in der Gemeindevertretung Einigkeit über die
Stellvertretung besteht. Die Wahl erfolgt hierbei nach einfacher
Mehrheitsentscheidung, d. h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich
vereint.
Die derzeit gültige Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen ist als Anlage beigefügt.
Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der
Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist
der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen.
Finanzierung:
Beschlussfassung hat keine finanziellen
Auswirkungen.